Die Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe verschickt im Auftrag der deutschsprachigen Rapper Bushido und Sido Abmahnungen wegen des Vorwurfs von Verletzung des Urheberrechts des gemeinsamen Albums „23“ durch öffentliche Zugänglichmachung in sogenannten Tauschbörsen. Für diese öffentliche Zugänglichmachung wird im Auftrag der beiden Interpreten aufgefordert, neben der strafbewehrten Unterlassungserklärung einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 700,00€ zu leisten.
Sollten Sie auch eine Abmahnung wegen angeblicher öffentlicher Zugänglichmachung des Werkes „23“ erhalten haben, finden Sie auf unserer Hilfe-Seite weitere Informationen über das Thema Abmahnung.