Abmahnung durch Daniel Sebastian i.A.d. DigiRights Adiministration GmbH – Germany’s Next Topmodel – The Best Catwalk Hits 2014

Rechtsanwalt Daniel Sebastian verschickt aktuell Abmahnungen mit dem Vorwurf, der Abgemahnte hätte zumindest ein Lied der CD „Germany’s Next Topmodel – The Best Catwalk Hits 2014“ illegal im Internet heruntergeladen. Beauftragt hat ihn wohl die DigiRights Administration GmbH – dies geht aus Abmahnungen hervor, die dem Team von abmahnhelfer.de zur Beurteilung vorgelegt wurden. Daniel Sebastian macht im Namen seiner Mandantschaft Unterlassungsansprüche geltend und verlangt zur außergerichtlichen Einigung einen Betrag von 600,00 EUR zu überweisen. Andernfalls sei mit einem teuren gerichtlichen Verfahren zu rechnen.

Wie Sie am besten reagieren sollten:

FILESHARING-ABMAHNUNG? WAS TUN?
1. Ruhe bewahren.
2. Zunächst nichts unterzeichnen und überweisen.
3. Keinen Kontakt mit Daniel Sebastian aufnehmen.
4. Rechtsanwalt konsultieren.

Richtig ist, dass Sie eine Unterlassungserklärung abgeben sollten. Allerdings sollten Sie hierfür nicht die von Rechtsanwalt Daniel Sebastian verwendete Vorlage verwenden – falls er Ihnen eine vorgelegt hat. Durch die Unterlassungserklärung soll nämlich nur die sogenannte Wiederholungsgefahr ausgeräumt werden – hierfür reicht ein Absatz. Die von Daniel Sebastian oft verwendeten Vorlagen geht aber über dieses Mindestmaß weit hinaus. Sie würden zwar die Wiederholungsgefahr ausräumen, aber auch einen selbstständigen Zahlungsanspruch gegen Sie begründen, was Sie im Zweifel über Jahre binden würden.

Wir raten Ihnen daher, eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Sie beschränkt sich auf das gesetzliche Mindestmaß und räumt die Gefahr eines teuren gerichtlichen Eilverfahrens aus. Wir raten Ihnen davon ab, sich selber an der Formulierung solcher Erklärungen zu versuchen, da einige Formulierungen für Laien oft unverständlich sind – wie die des sogenannten „Hamburger Brauchs“. Hier steckt der Teufel im Detail und schon ein falsch gesetztes Satzzeichen kann den Wert einer solchen Erklärung vor Gericht zunichte machen. Aus dem selben Grund raten wir auch von Angeboten in freien Internetforen oder neuerdings auch auf „eBay Kleinanzeigen“ ab.

Gerne stehen wir Ihnen für die Formulierung einer solchen wirksamen und standhaften Erklärung zur Verfügung.

Das Team von Abmahnhelfer.de berät seit Jahren Mandaten bei der Abwehr von urheberrechtlichen Abmahnungen. Wir bieten Ihnen an, uns in einem kostenlosen Erstgespräch (0800-866 22 66) zu erläutern, wie der Fall in Ihrem Fall gelagert ist. So dann erhalten Sie eine erste kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung, bei der wir Ihnen auch erläutern, zu welchem Preis wir für Sie tätig werden können. Durch einheitliche Pauschaltarife sind wir in der Lage, unsere Leistungen zu fairen Preisen anzubieten. Unser Angebot ist füllig unverbindlich und kann durch Sie durch die Zusendung der Abmahnung und eines ausgefüllten Formulars, das Sie auf unserer Internetseite finden, angenommen werden. Sollten Sie einen Rückruf wünschen, können Sie auch das Kontaktformular auf unserer Homepage nutzen.

Wir freuen uns, von Ihnen zu hören. Ihr Abmahnhelfer.de Team.

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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Wählen Sie: 030 / 200 590 77 77

Rückruf erwünscht?

Gern rufen wir Sie zurück

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