Abmahnung durch Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH i.A.d. The Archive AG

Momentan mahnt die Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Namen der Firma The Archive AG Anschlussinhaber wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen ab. Der Abgemahnte soll über das Erotikportal “redtube.com” einen Film angeschaut haben.

Betroffen sind folgende Filme:

  • Amanda´s secrets
  • Miriams secret
  • Dream Trip
  • Glamour Show Girls

Besonderheiten der Abmahnung von U + C!

Insbesondere ist zu beachten, dass es sich bei dieser Abmahnung nicht um eine Filesharing-Abmahnung handelt. Vielmehr geht es hier um das Streaming, welches eine Vervielfältigung des urheberrechtlich geschützten Werkes gem. § 16 UrhG darstellt und ausschließlich dem Urheber beziehungsweise dem Rechteinhaber zusteht. Mit der Nutzung eines Streamingportals ist das technische Zwischenspeichern auf dem Arbeitsspeicher des Rechners (sog. “Buffering”) zwangsweise verbunden.

Gem. § 53 UrhG ist eine Vervielfältigung zu privaten Zwecken zulässig. Diese Regelung ist aber nicht einschlägig, soweit die Ursprungsquelle offensichtlich von einer illegalen Vorlage gekommen ist. Es muss folglich herausgefunden werden, wer die ursprüngliche Datei auf die Videoplattform hochgeladen hat und ob eine Rechtsverletzung offensichtlich war.

Außerdem könnte § 44 a UrhG einschlägig sein. Diese Norm besagt, dass vorübergehende Vervielfältigungshandlungen erlaubt sind, wenn sie zwangsweise mit der Nutzung des Portals verbunden wären.

Die abgemahnten Urheberrechtsverletzungen beziehen sich vorliegend auf den Monat Juli; das heißt sie sind schon über vier Monate her.

Fraglich ist, wie die Kanzlei Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH die IP-Adressen der Abgemahnten herausbekommen hat. Eine Möglichkeit könnte sein, dass diese direkt von dem Portal “redtube.com” stammen.

Was fordert die Kanzlei U + C?

Im Namen ihrer Mandantschaft fordern Urmann + Collegen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist und die Zahlung einesGesamtbetrages in Höhe von 250,00 Euro. Des Weiteren soll der Abgemahnte alle bei ihm noch befindlichen rechtswidrigen Kopien von seinem Computer unverzüglich löschen.

Gehen Sie gegen die Abmahnung vor!

Da bisher noch kein Urteil über Urheberrechtsverletzungen durch Nutzer eines Streaming-Dienstes gefällt wurde, ist unklar, wie die Gerichte hier entscheiden werden. Wir raten Ihnen dazu, einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen, da es gilt einen Gerichtsprozess zu vermeiden. Ein solcher kann sehr kostspielig werden. Zu beachten ist nämlich, dass der Gegenstandswert, der auf 1.000,00 Euro gedeckelt wurde -durch das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken-, hier nicht mehr greift, sondern bei Anhängigkeit bei Gericht zu einem Streitwert wird. Das hat zur Folge, dass Streitwerte in Höhe von 25.000,00 Euro möglich sind.

Falls auch Sie eine Abmahnung von Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für die The Archive AG wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Erotikfilm “Amanda´s secrets”, “Miriams secret”, “Dream Trip” oder “Glamour Show Girls” erhalten haben, rufen Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch unter der Telefonnummer: 0800 – 866 22 66 an oder füllen Sie das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular aus.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

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