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	<title>Abmahnhelfer.de</title>
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	<description>Abmahnung erhalten? Wir helfen!</description>
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		<title>Abmahnung der Firma &#8220;Fashx.de&#8221;</title>
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		<pubDate>Tue, 21 May 2013 14:47:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt von Rüden</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Firma &#8220;fashx.de&#8221; mahnt derzeit vermehrt wegen mutmaßlicher Verwendung eines Produktfotos auf www.ebay.de ab. Was wird von der Firma &#8220;flashx.de&#8221; gefordert? Die Firma &#8220;flashx.de&#8221; macht in der verschickten E- Mail einen Schadensersatzanspruch in der Höhe von 987,20 Euro geltend. Weiterhin wird den Abgemahnten, sollte dieser nicht innerhalb einer knapp bemessenen Frist der Zahlungsaufforderung nachkommen, ein <a href="http://www.abmahnhelfer.de/abmahnung-der-firma-fashx-de">Weiterlesen...</a>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Die Firma &#8220;fashx.de&#8221; mahnt derzeit vermehrt wegen mutmaßlicher Verwendung eines Produktfotos auf www.ebay.de ab.</p>
<p><strong>Was wird von der Firma &#8220;flashx.de&#8221; gefordert?</strong></p>
<p>Die Firma &#8220;flashx.de&#8221; macht in der verschickten E- Mail einen Schadensersatzanspruch in der Höhe von 987,20 Euro geltend. Weiterhin wird den Abgemahnten, sollte dieser nicht innerhalb einer knapp bemessenen Frist der Zahlungsaufforderung nachkommen, ein Strafverfahren und nachfolgende Abmahnungen  angedroht, welche mit erheblichen Kosten und Unannehmlichkeiten verbunden wären.</p>
<p><strong>Wie sollten Sie sich bei einer Abmahnung von der Firma &#8220;flashx.de&#8221; verhalten?</strong></p>
<p>Sollten Sie ebenfalls eine derartige Abmahnung erhalten haben, ist es nicht empfehlenswert vorschnell vollständig den Forderungen nachzukommen. Grundsätzlich sollten Sie sich vorerst rechtlich beraten lassen, um dann Ihrem Fall entsprechend angemessen reagieren zu können.</p>
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		<item>
		<title>Abmahnung der Portfolio Management GmbH</title>
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		<pubDate>Tue, 21 May 2013 13:56:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt von Rüden</dc:creator>
				<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Jüngst wurde uns bekannt, dass die Portfolio Management GmbH Abmahnungen verschicken lässt. Worum geht es bei der Abmahnung der Portfolio Management GmbH? Die Portfolio Management GmbH mahnt derzeit wegen fehlender Angaben zum Impressum bei Auftritten auf Facebook ab. Hierbei werden jedoch keine Angaben dazu gemacht, in welchem Wettbewerbsverhältnis die Portfolio Management GmbH zu den Abgemahnten <a href="http://www.abmahnhelfer.de/abmahnung-der-portfolio-management-gmbh">Weiterlesen...</a>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Jüngst wurde uns bekannt, dass die Portfolio Management GmbH Abmahnungen verschicken lässt.</p>
<p><strong>Worum geht es bei der Abmahnung der Portfolio Management GmbH?</strong></p>
<p>Die Portfolio Management GmbH mahnt derzeit wegen fehlender Angaben zum Impressum bei Auftritten auf Facebook ab. Hierbei werden jedoch keine Angaben dazu gemacht, in welchem Wettbewerbsverhältnis die Portfolio Management GmbH zu den Abgemahnten steht. Ein derartiges Wettbewerbsverhältnis ist jedoch zwingende Voraussetzung, um als Berechtigter Wettbewerbsverstöße abmahnen zu können.</p>
<p><strong>Was wird von der Portfolio Management GmbH gefordert? </strong></p>
<p>Regelmäßig fordert die Portfolio Management GmbH die Zahlung der Abmahnkosten in Höhe von 197,40 Euro. Weitergehend zweifelhaft ist, ob der geltend gemachte Zahlungsanspruch hier nicht zu hoch angesetzt worden ist.</p>
<p>Unabhängig von der Frage der Berechtigung und der Höhe der geforderten Kosten ist es regelmäßig ratsam fristgerecht auf derartige Abmahnungen zu reagieren, um mögliche Kosten nicht unnötig in die Höhe zu treiben. Dies heißt jedoch nicht, dass sie vorschnell uneingeschränkt den Forderungen nachkommen sollten. Vielmehr sollten Sie sich bei dem Erhalt einer Abmahnung vorerst rechtlich Beraten lassen, um bestmöglich auf diese reagieren zu können.</p>
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		<item>
		<title>Abmahnung durch RA Schulenberg &amp; Schenk i.A.D. MIG Film, Planet Media&amp;Savoy Film</title>
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		<pubDate>Mon, 20 May 2013 19:09:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt von Rüden</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Worum geht es? Die Rechtsanwälte Schulenberg &#38; Schenk versenden derzeit Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen. Betroffen sind folgende Filme: „Kentucky Fried Zombies“  des Regisseurs Patrick Horvath im Auftrag der MIG Film GmbH „The Collection“ des Regisseurs Marcus Dunstan im Auftrag der Planet Media Home Entertainment GmbH „Zombie Driller Killer“ der Regisseure César Ducasse und Mathieu Peteul im Auftrag der Savoy Film GmbH Den Adressaten wird illegales <a href="http://www.abmahnhelfer.de/abmahnung-durch-ra-schulenberg-schenk-i-a-d-mig-film-planet-mediasavoy-film">Weiterlesen...</a>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Worum geht es?</strong></p>
<p>Die Rechtsanwälte <strong>Schulenberg &amp; Schenk </strong>versenden derzeit Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen. Betroffen sind folgende Filme:</p>
<ul>
<li><span style="line-height: 12px;"><strong>„Kentucky Fried Zombies“  </strong>des Regisseurs Patrick Horvath </span>im Auftrag der <strong>MIG Film GmbH</strong></li>
<li><strong></strong><strong>„The Collection“ </strong>des Regisseurs Marcus Dunstan im Auftrag der <strong>Planet Media Home Entertainment GmbH</strong></li>
<li><strong>„Zombie Driller Killer“ </strong>der Regisseure César Ducasse und Mathieu Peteul im Auftrag der <strong>Savoy Film GmbH</strong></li>
</ul>
<p>Den Adressaten wird illegales Filesharing vorgeworfen, d.h. sie sollen in einer Internet-Tauschbörse Dritten das Werk ohne Einwilligung der Rechteinhaberin zum Download zur Verfügung gestellt haben.</p>
<p><strong>Was wird gefordert?</strong></p>
<p>Der Adressat der Abmahnung wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie zur Zahlung von Rechtsanwaltsgebühren und Schadensersatz aufgefordert. Weiterhin wird angeboten die Angelegenheit durch Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von <strong>1.298,00€ </strong>beizulegen.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Wettbewerbsrechtliche Abmahnung vom Verein gegen das Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.</title>
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		<pubDate>Fri, 17 May 2013 12:14:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt von Rüden</dc:creator>
				<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[abmahnung]]></category>

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		<description><![CDATA[Grundsätzlich lässt sich aus § 8 Abs.3 UWG  entnehmen, wer bei Wettbewerbsverstößen berechtigt ist, eine  Abmahnung auszusprechen. Danach sind insbesondere Mitbewerber und auch Vereine ( § 8 Abs.3 Nr.2 UWG)  und somit auch der hier abmahnende Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V., Berechtigter. Bei dem Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln <a href="http://www.abmahnhelfer.de/wettbewerbsrechtliche-abmahnung-vom-verein-gegen-das-unwesen-in-handel-und-gewerbe-koeln-e-v">Weiterlesen...</a>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Grundsätzlich lässt sich aus § 8 Abs.3 UWG  entnehmen, wer bei Wettbewerbsverstößen berechtigt ist, eine  Abmahnung auszusprechen. Danach sind insbesondere Mitbewerber und auch Vereine ( § 8 Abs.3 Nr.2 UWG)  und somit auch der hier abmahnende Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V., Berechtigter.</p>
<p>Bei dem Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. handelt es sich um einen Verein, der aus Mitgliedern aus den Bereichen des Handels, des Handwerks, der Dienstleistung und der Industrie, besteht und sich regelmäßig gegen den unlauteren Wettbewerb wendet.</p>
<p><strong>Warum geht es bei der Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.?</strong></p>
<p>Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. rügt zumeist mutmaßliche Verstöße durch Werbung mit sogenannten Testurteile, wie zum Beispiel Werbung mit &#8220;Testsieger&#8221; und &#8220;ADAC Test&#8221; gut.</p>
<p><strong>Was wird von dem Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. gefordert?</strong></p>
<p>Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. fordert eine Zahlung in Höhe von 196,35 Euro und wie üblich die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung.</p>
<p><strong>Wie ist auf eine derartige Abmahnung zu reagieren?</strong></p>
<p>Grundsätzlich bei Abmahnung ist es erforderlich fristgerecht zu reagieren. Dabei sollten Sie jedoch keinesfalls vorschnell der Zahlungsforderung nachkommen, noch die Unterlassungserklärung ohne vorherige rechtliche Beratung abgeben. Vielmehr sollten Sie sich von einem auf wettbewerbsrechtliche Fragen spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen, um dann angemessen auf die Abmahnung reagieren zu können.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Abmahnung durch die Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH</title>
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		<pubDate>Thu, 16 May 2013 18:51:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt von Rüden</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Worum geht es? Die Kanzlei Waldorf Frommer versendet derzeit Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Project X&#8221;. Den Adressaten wird illegales Filesharing vorgeworfen, d.h. sie sollen in einer Internet-Tauschbörse, insbesondere „bit torrent&#8221;,  Dritten das Werk ohne Einwilligung der Rechteinhaberin zum Download zur Verfügung gestellt haben. Was wird gefordert? Waldorf Frommer fordert für die Warner Bros. <a href="http://www.abmahnhelfer.de/abmahnung-durch-die-kanzlei-waldorf-frommer-im-auftrag-der-warner-bros-entertainment-gmbh">Weiterlesen...</a>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Worum geht es?</strong></p>
<p>Die Kanzlei Waldorf Frommer versendet derzeit Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film <strong>„Project X&#8221;</strong>. Den Adressaten wird illegales Filesharing vorgeworfen, d.h. sie sollen in einer Internet-Tauschbörse, insbesondere „bit torrent&#8221;,  Dritten das Werk ohne Einwilligung der Rechteinhaberin zum Download zur Verfügung gestellt haben.</p>
<p><strong>Was wird gefordert?</strong></p>
<p>Waldorf Frommer fordert für die Warner Bros. Entertainment GmbH die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 956,00€. Dieser setzt sich aus einem Schadensersatzanspruch in Höhe von 450,00€ sowie Rechtsanwaltsgebühren über 506,00€ zusammen.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>OLG Köln: Falscher Vorname führt zur Unwirksamkeit der Abmahnung</title>
		<link>http://www.abmahnhelfer.de/olg-koeln-falscher-vorname-fuehrt-zur-unwirksamkeit-der-abmahnung</link>
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		<pubDate>Thu, 16 May 2013 18:06:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt von Rüden</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Das OLG Köln hat entschieden (Az.: 6 W 182/07), dass eine Abmahnung, bei der durch die abmahnende Kanzlei ein falscher Vorname angegeben wurde, unwirksam ist. Dies führte in dem zugrunde liegenden Fall dazu, dass der Abgemahnte die Kosten der Abmahnung bzw. des einstweiligen Verfügungsverfahrens nicht tragen musste. Genaueres können Sie in dem Artikel von Florian Skupin nachlesen: http://www.e-recht24.de/news/abmahnung/7525-abmahnung-fuehrt-falscher-vorname-auf-abmahnung-zur-unwirksamkeit.html]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Das OLG Köln hat entschieden (Az.: 6 W 182/07), dass eine Abmahnung, bei der durch die abmahnende Kanzlei ein falscher Vorname angegeben wurde, unwirksam ist. Dies führte in dem zugrunde liegenden Fall dazu, dass der Abgemahnte die Kosten der Abmahnung bzw. des einstweiligen Verfügungsverfahrens nicht tragen musste.</p>
<p>Genaueres können Sie in dem Artikel von Florian Skupin nachlesen: <a title="Artikel Florian Skupin" href="http://www.e-recht24.de/news/abmahnung/7525-abmahnung-fuehrt-falscher-vorname-auf-abmahnung-zur-unwirksamkeit.html" target="_blank">http://www.e-recht24.de/news/abmahnung/7525-abmahnung-fuehrt-falscher-vorname-auf-abmahnung-zur-unwirksamkeit.html</a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Abmahnung durch die Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany</title>
		<link>http://www.abmahnhelfer.de/abmahnung-durch-die-kanzlei-waldorf-frommer-im-auftrag-der-sony-music-entertainment-germany</link>
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		<pubDate>Mon, 13 May 2013 09:47:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt von Rüden</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Worum geht es? Die Kanzlei Waldorf Frommer versendet derzeit Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Musikalbum Havoc an Bright Lights von der Künstlerin Alanis Morissette. Den Adressaten wird illegales Filesharing vorgeworfen, d.h. sie sollen in einer Internet-Tauschbörse Dritten das Werk ohne Einwilligung der Rechteinhaberin zum Download zur Verfügung gestellt haben. Was wird gefordert? Waldorf Frommer <a href="http://www.abmahnhelfer.de/abmahnung-durch-die-kanzlei-waldorf-frommer-im-auftrag-der-sony-music-entertainment-germany">Weiterlesen...</a>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Worum geht es?</strong></p>
<p>Die Kanzlei Waldorf Frommer versendet derzeit Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Musikalbum <b>Havoc an Bright Lights </b>von der Künstlerin <b>Alanis Morissette</b>. Den Adressaten wird illegales Filesharing vorgeworfen, d.h. sie sollen in einer Internet-Tauschbörse Dritten das Werk ohne Einwilligung der Rechteinhaberin zum Download zur Verfügung gestellt haben.</p>
<p><strong>Was wird gefordert?</strong></p>
<p>Waldorf Frommer fordert für die Sony Music Entertainment Germany die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 956,00€. Dieser setzt sich aus einem Schadensersatzanspruch in Höhe von 450,00€ sowie Rechtsanwaltsgebühren über 506,00€ zusammen.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Abmahnung durch die Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Universum Film GmbH</title>
		<link>http://www.abmahnhelfer.de/abmahnung-durch-die-kanzlei-waldorf-frommer-im-auftrag-der-universum-film-gmbh</link>
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		<pubDate>Mon, 13 May 2013 09:44:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt von Rüden</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Worum geht es? Die Kanzlei Waldorf Frommer versendet derzeit Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „96 Hours – Taken 2“. Den Adressaten wird illegales Filesharing vorgeworfen, d.h. sie sollen in einer Internet-Tauschbörse Dritten das Werk ohne Einwilligung der Rechteinhaberin zum Download zur Verfügung gestellt haben. Was wird gefordert? Waldorf Frommer fordert für die Universum <a href="http://www.abmahnhelfer.de/abmahnung-durch-die-kanzlei-waldorf-frommer-im-auftrag-der-universum-film-gmbh">Weiterlesen...</a>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Worum geht es?</strong></p>
<p>Die Kanzlei Waldorf Frommer versendet derzeit Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „<b>96 Hours – Taken 2</b>“. Den Adressaten wird illegales Filesharing vorgeworfen, d.h. sie sollen in einer Internet-Tauschbörse Dritten das Werk ohne Einwilligung der Rechteinhaberin zum Download zur Verfügung gestellt haben.</p>
<p><strong>Was wird gefordert?</strong></p>
<p>Waldorf Frommer fordert für die Universum Film GmbH die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 956,00€. Dieser setzt sich aus einem Schadensersatzanspruch in Höhe von 450,00€ sowie Rechtsanwaltsgebühren über 506,00€ zusammen.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Fake- Abmahnung unter dem Namen der Rechtsanwaltskanzlei APW</title>
		<link>http://www.abmahnhelfer.de/fake-abmahnung-unter-dem-namen-der-rechtsanwaltskanzlei-apw</link>
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		<pubDate>Sat, 11 May 2013 15:29:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt von Rüden</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Ahnungslose Internetnutzer erhielten in den letzten Tagen vermehrt Abmahnung die angeblich von der Anwaltskanzlei APW aus Dortmund stammen sollten. Die Internetnutzer sollen mutmaßlich unerlaubt pornografisches Material von Filesharing Portalen heruntergeladen und somit die Firma Purzle Video aus Veilsdorf in ihren Rechten verletzt haben. In der Abmahnung wird damit gedroht Anzeige zu erstatten. Des Weiteren wird auf <a href="http://www.abmahnhelfer.de/fake-abmahnung-unter-dem-namen-der-rechtsanwaltskanzlei-apw">Weiterlesen...</a>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Ahnungslose Internetnutzer erhielten in den letzten Tagen vermehrt Abmahnung die angeblich von der Anwaltskanzlei APW aus Dortmund stammen sollten. Die Internetnutzer sollen mutmaßlich unerlaubt pornografisches Material von Filesharing Portalen heruntergeladen und somit die Firma Purzle Video aus Veilsdorf in ihren Rechten verletzt haben.</p>
<p>In der Abmahnung wird damit gedroht Anzeige zu erstatten. Des Weiteren wird auf eine Hausdurchsuchung, Gerichtstermin und auf das Interesse der Staatsanwaltschaft für derartige Fälle hingewiesen. Auch wird angegeben, dass mit einer Antipiracy Unternehmen zusammen gearbeitet wird und somit die IP der Betroffenen ermittelt wurden. Welches konkrete Werk heruntergeladen worden sein soll ist dem Schreiben jedoch nicht zu entnehmen.</p>
<p>Um derartige Konsequenzen abzuwenden werden die Abgemahnten aufgefordert einen Betrag in Höhe von 89,00 auf das Konto eines Dr. Marco Petrovski bei der Sparkasse Celle zu überweisen.</p>
<p>Die wirklich existierende Rechtsanwaltskanzlei APW bestätigte, dass es sich bei derartigen Abmahnungen offensichtlich um eine falsche Abmahnung handelt, auch hätten sie bereits Strafanzeige erstattet.</p>
<p>Sie sollten daher das geforderte Geld nicht zahlen, da es sich augenscheinlich um einen Betrug handelt, wobei die dahinterstehenden Personen auf die bedingungslose Zahlung durch Einschüchterung hoffen.</p>
<p>Derartige Abmahnung sollten sie jedoch nicht mit echten Abmahnungen wegen Filesharing verwechseln. Da bei diesen dringend fristgerecht gehandelt werden muss.</p>
<p>Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung erhalten an deren Echtheit sie zweifeln, sollten Sie sich bei einer Verbraucherzentrale oder aber bei einer darauf spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei ausreichend erkundigen.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>LG Berlin: 14 Bewertungen innerhalb eines Jahres ausreichend für gewerbliches Handeln</title>
		<link>http://www.abmahnhelfer.de/lg-berlin-14-bewertungen-innerhalb-eines-jahres-ausreichend-fuer-gewerbliches-handeln</link>
		<comments>http://www.abmahnhelfer.de/lg-berlin-14-bewertungen-innerhalb-eines-jahres-ausreichend-fuer-gewerbliches-handeln#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 08 May 2013 15:03:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt von Rüden</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.abmahnhelfer.de/?p=1906</guid>
		<description><![CDATA[Wer als gewerblicher Verkäufer auf Plattformen wie eBay registriert ist und 14 Bewertungen als Verkäufer innerhalb eines Jahres erhält, ist berechtigt Mitbewerbern auf selbiger Plattform wettbewerbsrechtlich abzumahnen, so das Landgericht Berlin in seinem Urteil vom  20.2.2013 (Az. 97 O 147/12). &#160; Zum Sachverhalt: &#160; In dem vorliegenden Fall mahnte eine bei eBay registrierte gewerbliche Händlerin, <a href="http://www.abmahnhelfer.de/lg-berlin-14-bewertungen-innerhalb-eines-jahres-ausreichend-fuer-gewerbliches-handeln">Weiterlesen...</a>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Wer als gewerblicher Verkäufer auf Plattformen wie eBay registriert ist und 14 Bewertungen als Verkäufer innerhalb eines Jahres erhält, ist berechtigt Mitbewerbern auf selbiger Plattform wettbewerbsrechtlich abzumahnen, so das Landgericht Berlin in seinem Urteil vom  20.2.2013<em> (Az. 97 O 147/12)</em>.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Zum Sachverhalt:</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>In dem vorliegenden Fall mahnte eine bei eBay registrierte gewerbliche Händlerin, die Elektroartikel vertreibt, eine Mitbewerberin wettbewerbsrechtlich ab. Dabei solle die Mitbewerberin gegen Gesetzte des ElektroG verstoßen haben, insbesondere bezüglich des Inverkehrbringens, der Rücknahme und der Entsorgung von Elektronikgeräten.</p>
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<p>Die Abgemahnte wies die Abmahnung jedoch zurück, voraufhin die abmahnende Händlerin einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung bei dem Landgericht Berlin einreichte.</p>
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<p>Die Abgemahnte Händlerin äußerte entgegenbringend den Verdacht auf rechtsmissbräuchliches Handeln und widersprach somit auch der ergangenen einstweiligen Verfügung.</p>
<p>Der Verdacht läge dahingehend nahe, da die abmahnende Händlerin lediglich 14 Bewertungen auf ihrem Profil erhielt. Hinzukommend war kein Eintrag des Gewerbes bei dem zuständigen Gewerbeamt vorhanden. Ebenfalls ein Indiz für einen Rechtsmissbrauch läge darin, dass die Abmahnende keinen Briefkasten und weiterhin kein Klingelschild unter der angegebenen Geschäftsadresse führte.</p>
<p>Grundsätzlich ist jedoch nur ein Mitbewerber der gewerblich handelt berechtigt Wettbewerbsverstöße von Mitbewerbern durch Abmahnungen zu rügen.</p>
<p>Die aufgezählten Umstände sprächen jedoch gerade gegen ein gewerbliches Handeln der Abmahnenden, daher sei diese nicht berechtigt gewesen und weitergehend die Abmahnung rechtsmissbräuchlich, so die Abgemahnte.</p>
<p>Zu der Gerichtsentscheidung:</p>
<p>Das Landgericht Berlin bestätigte die einstweilige Verfügung. Die vorgetragenen Argumente der Abgemahnten seien nicht überzeugend gewesen.</p>
<p>Auch seien die 14 Bewertungen der mutmaßlichen Käufer innerhalb eines Jahres ausreichender Beweis für eine gewerbliche Tätigkeit der abmahnenden Partei. Das Gericht verlangte hierbei auch keine weiteren Beweise, wie zum Beispiel das Vorlegen von Rechnungen bezüglich der mutmaßlichen Verkäufe.</p>
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<p>Aufgrund des geringen Beweiserfordernisses und der fehlenden Einbeziehung der angeführten Argumentation der abgemahnten Partei erscheint die Richtigkeit des Urteils jedoch kritikwürdig.</p>
<p>Abzuwarten ist in wie weit dieses Urteil wieder ein Schritt zu Gunsten Abmahnender geht und damit entgegen der angestrebten Eindämmung von Abmahnwellen wirkt.</p>
<p>Insbesondere zeigt aber auch diese Urteil, dass ein Missachten von Abmahnungen keinesfalls ratsam ist, selbst bei erheblicher Bedenken bezüglich der Richtigkeit einer Abmahnung.</p>
<p>Vielmehr sollte selbst in derartigen Fällen eine Reaktion nicht ausbleiben, um das Kostenrisiko so gering wie möglich zu halten.</p>
<p>Um dahingehend angemessen reagieren zu können ist es ratsam sich rechtzeitig rechtlich Beraten zulassen. Hierbei kann dann über eine mögliche Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung nachgedacht  und über die weitere Behandlung der geltend gemachten Zahlungsansprüche entschieden werden.</p>
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