Dabei wird dem abgemahnten Anschlussinhaber zur Last gelegt, den Film „Kesselschlacht in der Normandie“ heruntergeladen und in sogenannten Internettauschbörsen bzw. File-Sharing-Systemen, wie eDonkey oder Bittorrent, illegal zum Download angeboten zu haben.
Der abgemahnte Anschlussinhaber wird in diesem Schreiben nicht nur dazu aufgefordert einen pauschalen Abgeltungsbeitrag in der Höhe von 1298 Euro zu bezahlen, sondern darüber hinaus soll auch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden.
Dazu ist dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, die jedoch auf keinen Fall unterschrieben werden sollte.
Vorab sollte eine anwaltliche Beratung eingeholt werden, um zu entscheiden, wie mit dem betreffenden Zahlungsanspruch umzugehen ist. Gerne können Sie hierzu unser kostenloses Erstgespräch in Anspruch nehmen unter der Telefonnummer 0800/ 866 22 66.
Die Anwaltskanzlei Schulenberg & Schenkversendet ganz aktuell Abmahnungen im Auftrag der MIG Film GmbH. Dem abgemahnten Anschlussinhaber wird zur Last gelegt, den Film „Live Evil“ heruntergeladen und in sogenannten Internettauschbörsen bzw. File-Sharing-Systemen, wie eDonkey oder Bittorrent, illegal zum Download angeboten zu haben.
Der abgemahnte Anschlussinhaber wird in diesem Schreiben nicht nur dazu aufgefordert einen pauschalen Abgeltungsbeitrag in der Höhe von 956 Euro zu bezahlen, sondern darüber hinaus soll auch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden.
Drei Dinge sollten Sie beachten:
1. Unterschreiben Sie nicht die beigefügte Unterlassungserklärung der Schulenberg & Schenk; Zahlen Sie auch nicht die von der Kanzlei Schulenberg & Schenkgeforderten Beträge ohne vorher Rücksprache mit einem Anwalt zu halten.
Gerne können Sie hierzu unser kostenloses Erstgespräch in Anspruch nehmen unter der Telefonnummer 030/ 200590770.
2. Nehmen Sie weder schriftlich noch telefonisch Kontakt zu der Kanzlei Schulenberg & Schenkauf. Hieraus entstehen Nachteile, die später nur schwer zu korrigieren sind.
3. Notieren Sie sich die gesetzten Fristen und halten Sie diese ein. Ignorieren Sie die Abmahnung nicht. Hierdurch wird das Problem nur größer und verschoben, aber nicht gelöst.
Sollten Sie auch eine Abmahnung wegen angeblicher öffentlicher Zugänglichmachung des Films „Live Evil“ erhalten haben, finden Sie auf unserer Seite über die Kanzlei Schulenberg & Schenk weitere Informationen über das Thema Abmahnung.
Aktuell versendet die Kanzlei Schulenberg & Schenk vermehrt Abmahnungen im Auftrag der MIG Film GmbH. Im Schreiben wird dem Beschuldigten vorgeworfen den Film „Ring of Death“ in sogenannten Internettauschbörsen bzw. File-Sharing-Systemen, wie eDonkey oder Bittorrent, illegal zum Download angeboten zu haben.
Der abgemahnte Anschlussinhaber wird in diesem Schreiben nicht nur dazu aufgefordert einen pauschalen Abgeltungsbeitrag in der Höhe von 1298Euro zu bezahlen, sondern darüber hinaus soll auch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden.
Dazu ist dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, die jedoch auf keinen Fall unterschrieben werden sollte.
Vorab sollte eine anwaltliche Beratung eingeholt werden, um zu entscheiden, wie mit dem betreffenden Zahlungsanspruch umzugehen ist. Gerne können Sie hierzu unser kostenloses Erstgespräch in Anspruch nehmen unter der Telefonnummer 030/ 200590770.
Sollten Sie auch eine Abmahnung wegen angeblicher öffentlicher Zugänglichmachung des Films „Ring of Death“ erhalten haben, finden Sie auf unserer Seite über die Kanzlei Schulenberg & Schenk weitere Informationen über das Thema Abmahnung.
Derzeit versendet die Kanzlei der Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter und Beller vermehrt Abmahnungen im Auftrag der MIG Film GmbH. Im Schreiben wird dem Beschuldigten vorgeworfen den Film „Movie Power-Die 10 Gebote“ in sogenannten Internettauschbörsen bzw. File-Sharing-Systemen, wie eDonkey oder Bittorrent, illegal zum Download angeboten zu haben.
Der abgemahnte Anschlussinhaber wird in diesem Schreiben nicht nur dazu aufgefordert einen pauschalen Abgeltungsbeitrag in der Höhe von 910 Euro zu bezahlen, sondern darüber hinaus soll auch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden.
Dazu ist dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, die jedoch auf keinen Fall unterschrieben werden sollte.
Vorab sollte eine anwaltliche Beratung eingeholt werden, um zu entscheiden, wie mit dem betreffenden Zahlungsanspruch umzugehen ist. Gerne können Sie hierzu unser kostenloses Erstgespräch in Anspruch nehmen unter der Telefonnummer 030/ 200590770.
Sollten Sie auch eine Abmahnung wegen angeblicher öffentlicher Zugänglichmachung des Films „Movie Power-Die 10 Gebote“ erhalten haben, finden Sie auf unserer Seite über die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter und Beller weitere Informationen über das Thema Abmahnung.


