Waldorf Frommer: Abmahnung wegen „jOBS –Die Erfolgsstory von Steve Jobs“

Internetnutzer erhalten aktuell (stand 15.04.2014) wieder unangenehme Post von der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer. Die Münchener Rechtsanwaltskanzlei mahnt Anschlussinhaber wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk „jOBS – Die Erfolgsstory von Steve Jobs“ ab. Gefordert werden von Waldorf Frommer 815,- EUR.

Lassen Sie sich nicht einschüchtern und bewahren Sie Ruhe

Zunächst raten wir Ihnen, nichts voreilig zu überweisen, oder noch heute die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und abzusenden. Stattdessen sollten Sie die geltend gemachten Ansprüche genau prüfen und hier insbesondere die pauschale Forderung nach 815,- EUR Schadenersatz für den Download bzw. Upload des Filmes „Die Erfolgsstory von Steve Jobs“ hinterfragen. Waldorf Frommer macht keinerlei Angaben dazu, wie dieser Betrag zustande gekommen ist, dies bietet uns Anwälten einen Anknüpfungspunkt für eine Abwehr der Forderung.

Oftmals werden Filesharing-Verletzungen nicht von den jeweiligen Anschlussinhabern selbst begangen, sondern von anderen Zugangsberechtigten. In diesen Fällen hat der Anschlussinhaber nicht in jedem Fall für die Urheberrechtsverletzungen von anderen zu haften, wenn bestimmte Regeln eingehalten worden sind. Einen kurzen Überblick verschaffen wir Ihnen auf unserer FAQ-Seite:
http://www.abmahnhelfer.de/haften-eltern-fur-ihre-kinder

Haben auch Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen des Filmes „jOBS – Die Erfolgsstory von Steve Jobs“ erhalten? Dann rufen Sie uns zu einem kostenlosten Erstgespräch an!

Das Team von abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen bei der Abwehr von urheberrechtlichen Abmahnungen durch die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer aus tausenden Fällen gesammelt und kann eine entsprechende Erfahrung nachweisen. Wir bieten Ihnen an, uns kostenlos und unverbindlich im Rahmen eines ersten Telefongesprächs Ihren Fall zu schildern und auf die Besonderheiten etwa in Ihrem Haushalt hinzuweisen. So dann werden Sie eine erste kostenlose anwaltliche Einschätzung erhalten, in der wir Ihnen erläutern, welche Kosten auf Sie zukommen würden und welche Vorgehensweise in Ihrem Fall angebracht ist. Hierfür können Sie die auf unserer Homepage auffindbaren Kontaktformulare – oder die Rufnummer 0800 866 22 66 – nutzen.

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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