“Braven”: Filesharing-Abmahnung von Frommer Legal

Aktuell mahnt die Kanzlei Frommer Legal aus München Anschlussinhaber wegen unerlaubten Filesharings des Actionthrillers “Braven” ab. Der in Kanada produzierte Film wurde hierzulande im Dezember 2018 auf DVD und Blu-ray veröffentlicht.

Haben Sie eine Abmahnung von Frommer Legal wegen unerlaubtem Filesharing des Films Braven erhalten?

Der Actionfilm handelt von Joe Braven, der als Inhaber eines Holzfäller-Unternehmens mit seiner Familie in Kanada lebt. Nachdem Joes an Demenz erkrankter Vater Linden in einer Bar eine Schlägerei auslöst und im Krankenhaus landet, beschließt Joe, dass ihnen eine Auszeit auf dem Land gut täte. Daher fährt er mit Linden und seiner Frau auf die abgelegene Familienwaldhütte, um dort ein ruhiges und erholsames Wochenende zu verbringen. Als sie jedoch in der Hütte von Drogenschmugglern deponiertes Kokain finden, und die Kriminellen plötzlich zurückkehren, müssen sich Joe und seine Familie gegen diese zur Wehr setzen, um nicht in deren kriminelle Machenschaften mit einbezogen zu werden…

Filesharing-Abmahnung für “Braven”: Diese Forderungen stellt Frommer Legal

Die Kanzlei Frommer Legal legt dem Anschlussinhaber zur Last, den urheberrechtlich geschützten Film “Braven” auf einer Filesharing-Plattform anderen Usern illegal zum Download angeboten zu haben. Damit hat der Abgemahnte eine Urheberrechtsverletzung begangen, die nun abgemahnt wird.

Der Adressat der Abmahnung wird aufgefordert, innerhalb einer bestimmten Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Zudem macht Frommer Legal einen Lizenzschaden und außergerichtliche Anwaltskosten von insgesamt 935,80 Euro geltend. Mit der Zahlung des Betrages und der Abgabe der Unterlassungserklärung, die dem Abmahnschreiben als Muster beiliegt, soll eine außergerichtliche Klärung des Sachverhalts erreicht werden.

Wie sollten Abgemahnte reagieren?

Abgemahnte sollten weder vorschnell unterschreiben noch zahlen! Ein Anwalt sollte die Frommer Legal-Abmahnung innerhalb der gesetzten Frist zunächst prüfen. Hat der Abgemahnte die Rechtsverletzung nicht begangen und kann er den Tatvorwurf entkräften, sollte er Widerspruch einlegen.

Hat der Anschlussinhaber den Down- und Upload des Films “Braven” zu verantworten, kann ein Rechtsanwalt helfen, eine angepasste Unterlassungserklärung auszuarbeiten. Weiterhin kann er mit der Kanzlei Frommer Legal über die zu zahlende Geldsumme verhandeln.

Wenn Sie eine Abmahnung von Frommer Legal wegen unerlaubtem Filesharing des Films “Braven” erhalten haben, nutzen Sie gerne unsere kostenlose Erstberatung. Ein Anwalt der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN prüft Ihre Abmahnung unverbindlich und zeigt Ihnen Wege auf, wie die Abmahnung abgewehrt oder zumindest die Strafe abgemildert werden kann. Rufen Sie uns unter der 030 – 200 590 77 77 an, damit wir Ihnen helfen können.

 

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