Das Team von Abmahnhelfer.de vertritt seit Anfang Dezember mehr als 600 Mandaten gegen Streaming-Abmahnungen der schweizerischen Firma The Archive AG. Die Betroffenen sollen sich urheberrechtlich geschützte Werke auf dem Porno-Portal RedTube.com angesehen haben. Im Verlauf der teils heftig geführten öffentlichen Debatte haben wir auf unserem Blog bereits einen der umstrittenen Anträge des Berliner Rechtsanwalts Daniel Sebastian und einen dazu daraufhin erlassenen Beschluss des Landgerichts Köln veröffentlicht, durch den allein in diesem Fall die Telekom zur Herausgabe von 996 Anschlussinhaberdaten gezwungen wurde.
Daneben haben wir eine eidesstattliche Versicherung eines Mitarbeiters der itGuards Inc. veröffentlicht. Diese eidesstattliche Versicherung ist nur eine von rund 90 ähnlichen Dokumenten, die beim Landgericht Köln vorgelegt wurden, um die fehlerfreie Arbeit der Software GLADII 1.1.3. zu bestätigen. Diese eidesstattlichen Versicherungen sind zwischenzeitlich Gegenstand von staatsanwaltlichen Ermittlungen geworden.
Heute veröffentlicht das Team von Abmahnhelfer.de den Lizenzvertrag zwischen der spanischen Firma Serrato Consultors S.L. und der der deutschen Firma Hausner Productions und den Vertrag zwischen Hausner Productions und der schweizerischen Firma „The Archive AG“. Sie finden alle Dokumente am Ende dieses Textes im PDF Format.
IT-Anwalt Johannes von Rüden reagierte bereits Anfang des Monats entsetzt:
„Erstaunlich an den Verträgen ist, dass die Firma The Archive AG lediglich die Rechte hat, die Filme im Internet anzubieten und Verstöße selbstständig zu ahnen. Die könnten also die Filme selber in Netzwerke hochladen, um dann alle abzumahnen, die sich diese angesehen haben. Wenn das so ist, ist das ein perverses Geschäft zu Lasten von Verbrauchern.
Entgegen der Behauptung des Rechtsanwalts Daniel Sebastian scheint auch nicht die spanische Firma Serrato Consultores S.L. aus Barcelona Herstellerin der Filme zu sein, sondern die US-amerikanische Firma Combat Zone, die die Filme unter den echten Titeln weiterhin vermarktet. Im welchem Umfang Combat Zone die Rechte an Serrato Consultores abgetreten hat, und ob diese von einer ehemaligen deutschen Pornodarstellerin geleitete Firma, überhaupt weiter Verwertungsrechte verkaufen durfte, wissen wir nicht. Hierzu fehlt jeder Beweis. Ich habe Zweifel daran, ob der bloße Aufdruck auf einem DVD-Cover hier als Beweis ausreicht.“
Die Verträge waren Teil der Anträge von Rechtsanwalt Daniel Sebastian an das Kölner Landgericht. Mit Ihnen sollte Glaubhaft gemacht werden, dass The Archive AG im Besitz der Nutzungsrechte war und mithin zur Abmahnung von Rechtsverletzungen befugt (aktivlegitimiert) sei.