Waldorf Frommer mahnt ab – „Am grünen Rand der Welt“

Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München mahnt Anschlussinhaber wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Am grünen Rand der Welt“ ab.

Das Drama basiert auf dem gleichnamigen Roman von Thomas Hardy und handelt von einer stolzen Gutsbesitzerin im Viktorianischen England, die von mehreren Männern begehrt wird, aber unabhängig bleiben möchte.

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, das Werk innerhalb eines p2p-Netzwerks anderen Nutzern zum Download angeboten und so widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Die öffentliche Zugänglichmachung bedarf jedoch der vorherigen Einwilligung des Urhebers beziehungsweise Rechteinhabers, die nicht eingeholt wurde.

Was möchte Waldorf Frommer vom Abgemahnten?

Aufgrund dieser Rechtsverletzung wird der Betroffene zu dreierlei aufgefordert:

  1. die sofortige und dauerhafte Löschung der abgemahnten Datei,
  2. die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 815,00 Euro, der sich aus Schadensersatz- und Aufwendungsersatzkosten zusammensetzt sowie
  3. die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist.

Wie reagiere ich richtig auf eine Abmahnung?

Nach Erhalt einer Abmahnung sollten Sie sich die Ihnen gesetzte Frist notieren und innerhalb dieser einen fachkundigen Rechtsanwalt konsultieren. Dieser kann Ihnen die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten aufzeigen und das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen.

Die beigefügte Unterlassungserklärung sollte nicht ohne vorherige juristische Überprüfung unterzeichnet werden. Ein im Urheberrecht spezialisierter Rechtsanwalt sollte die Erklärung abändern (modifizieren), sodass sie sich nur noch auf die wesentlichen Punkte beschränkt.

Hafte ich in jedem Fall für die Urheberrechtsverletzung?

Die Frage der Haftung kann nicht pauschal beantwortet werden, da sie von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls abhängt. Ob und inwieweit Sie haften kommt darauf an, ob Sie Täter oder Störer der Urheberrechtsverletzung sind. Täter ist derjenige, der die Rechtsverletzung selbstverantwortlich begangen hat. Der Störer ist hingegen nur mitverantwortlich für die Rechtsverletzung eines Dritten, weil er seinen Internetanschluss zur Verfügung gestellt hat. Im Gegensatz zum Täter muss der Störer keinen Schadensersatz leisten.

Das Team von Abmahnhelfer.de bietet Ihnen die Möglichkeit eines kostenlosen Erstgesprächs. Melden Sie sich dafür unter der Telefonnummer: 030 - 200 590 770 . Wir werden Ihnen im Rahmen des Gesprächs eine erste anwaltliche Einschätzung geben und besprechen, wie weiter vorzugehen ist.

Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

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