Sie haben eine Abmahnung
wegen Filesharing erhalten?
Es gibt Kanzleien, die sich auf das Verschicken von Filesharing-Abmahnungen spezialisiert haben. Den Abgemahnten wird vorgeworfen, Filme, Serien, Musik oder Computerspiele ohne Erlaubnis auf Internettauschbörsen (etwa BitTorrent) zu verbreiten. Einige Abgemahnte haben dies (dann oft unbewusst) auch getan, andere wiederum wissen von nichts. Denn: Abgemahnt wird automatisch der Anschlussinhaber, nicht unbedingt der wahre Täter. Daraus ergibt sich die Möglichkeit und das Recht, gegen die ungerechtfertigte Filesharing-Abmahnung vorzugehen.
- Nicht alle Abmahnungen wegen Filesharing und die darin enthaltenen Forderungen sind berechtigt! Unterschreiben und zahlen Sie nichts, ohne vorherige Prüfung der Abmahnung!
- Lesen Sie bei uns, wie Sie richtig auf die Filesharing-Abmahnung reagieren und welche Fehler Sie unbedingt vermeiden sollten!
- Wir bieten aktuelle Infos zu den wichtigsten Abmahnkanzleien (zum Beispiel Frommer Legal, IPPC Law oder Yussof Sarwari) und eine umfangreiche FAQ.
In den meisten Fällen ist es möglich, die im Abmahnschreiben geforderte Schadensersatzsumme zu senken oder sogar ganz abzuwehren. Außerdem kann die strenge Unterlassungserklärung, die der Abmahnung beigelegt ist, entschärft werden. Oft müssen Abgemahnte diese Erklärung sogar gar nicht unterschreiben. Ein Anwalt für Urheberrecht kann prüfen, ob die Abmahnung wegen Filesharing gerechtfertigt ist und mit der Abmahnkanzlei über die Strafe verhandeln.
- Unsere Anwälte für Urheberrecht haben bereits mehr als 25.000 abgemahnte Mandanten betreut und verfügen über eine langjährige Erfahrung mit den verschiedenen Abmahnkanzleien. Zögern Sie auch bei Fragen nicht, uns zu kontaktieren!
- In einer unverbindlichen und kostenlosen telefonischen Erstberatung können wir Ihnen bereits mitteilen, wie sich eine Filesharing-Abmahnung in Ihrem konkreten Fall am besten abwehren lässt. Und wenn Sie befürchten, weitere Abmahnungen könnten folgen, lässt sich auch das mithilfe vorbeugender Unterlassungserklärungen verhindern. Wir beraten Sie gern!
Ihre Rechtsanwälte der Kanzlei VON RUEDEN