IPPC Law: Abmahnung wegen Filesharing erhalten?

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Die Kanzlei IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat ihren Sitz in Berlin und mahnt seit dem Jahr 2018 Urheberrechtsverletzungen im Bereich der Erwachsenenunterhaltung für verschiedene Auftraggeber ab. Geschäftsführer von IPPC Law ist der für seine Filesharing-Abmahnungen bekannte Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian. Während unter dem Kanzleinamen IPPC Law ausschließlich Urheberrechtsverletzungen an Pornofilmen abgemahnt werden, mahnt Daniel Sebastian über die unter seinem Namen geführte Kanzlei meistens Musikwerke ab.

­ Überblick über die Filme, die aktuell von IPPC Law abgemahnt werden

Die Mandanten, in deren Auftrag die Rechtsanwaltskanzlei IPPC Law Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen verschickt, sind MG Premium Ltd. mit Sitz auf der Insel Zypern und die Gamma Entertainment Inc. aus Montreal, Kanada. Beide im Ausland sitzende Gesellschaften besitzen angeblich die Nutzungsrechte von Pornofilmen.

Aus der IPPC Law-Abmahnung geht hervor, dass über dem Internetanschluss des abgemahnten Anschlussinhabers Pornofilme anderen Nutzern einer Tauschbörse zum Download angeboten wurden. IPPC Law fordert die Unterzeichnung und Abgabe einer dem Schreiben beigelegten strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages.

Wichtig: Gegenstand der Abmahnung ist zwar das Filesharing eines Pornofilms, doch sollten Sie nicht aus falscher Scham, nur damit die Sache schnell vom Tisch ist, die Musterunterlassungsklärung abgeben und den geforderten Geldbetrag zahlen! Bevor Sie auf die IPPC Law-Abmahnung reagieren, sollte diese gründlich geprüft werden. Viele Filesharing-Abmahnungen und die darin gestellten Forderungen sind nicht berechtigt!

Die Rechtsanwälte von IPPC Law beziehen natürlich in ihr Kalkül mit ein, dass es den meisten Abgemahnten peinlich sein dürfte, mit Pornofilmen in Zusammenhang gebracht zu werden, und dass eine solche Abmahnung im Einzelfall zum Gegenstand partnerschaftlicher Konflikte wird. Nicht selten haben Abgemahnte daher die Unterlassungserklärung ungeprüft unterschrieben und die geforderte Geldsumme gezahlt, um die Angelegenheit schnell aus der Welt zu schaffen.

Leider war dieses Vorgehen in der Vergangenheit nicht von Erfolg gekrönt und es kam zu weiteren Pornofilm-Abmahnungen. Wir empfehlen, sich nach einer IPPC Law-Abmahnung frühzeitig von einem auf Urheberrecht oder Filesharing spezialisierten Anwalt beraten zu lassen. Ist der Tatvorwurf berechtigt, so kann dieser die Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten anpassen, weitere Abmahnungen verhindern und die Vergleichssumme nach unten verhandeln. Kommen Sie als Täter nicht infrage, kann ein Anwalt helfen, der Haftung zu entgehen.

Mit Beginn des Jahres 2021 hat die Kanzlei IPPC Law offensichtlich ihre Strategie geändert. IPPC Law verschickt nun auch gerichtliche Mahnbescheide (nicht zu verwechseln mit außergerichtlichen Abmahnungen!) für alte Filesharing-Fälle seit 2018. Außerdem verlangt IPPC Law nun je abgemahntem Pornofilm-Upload deutlich mehr Geld.


FAQ: Filesharing-Abmahnungen von der Kanzlei IPPC Law

  1. Warum habe ich eine Filesharing-Abmahnung von der IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft erhalten?
  2. Welche Forderungen stellt IPPC Law in der Abmahnung?
  3. Welche Rechte habe ich bei einer IPPC Law-Abmahnung?
  4. Wie gehe ich vor, wenn ich eine IPPC Law-Abmahnung erhalten habe? Welche Fehler darf ich auf keinen Fall machen?
  5. Was mache ich, wenn ich einen Mahnbescheid von IPPC Law erhalten habe?
  6. Brauche ich einen Anwalt, um mich gegen die IPPC Law-Abmahnung zur Wehr zu setzen?
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1. Warum habe ich eine Filesharing-Abmahnung von der IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft erhalten?

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In der IPPC Law-Abmahnung heißt es, dass die Kanzlei von Gamma Entertainment Inc. oder MG Premium Ltd. beauftragt wurde, eine Abmahnung auszusprechen. Der Grund dafür sei, dass über den Internetanschluss des Anschlussinhabers Pornofilme über eine Tauschbörse anderen Usern zum Download zur Verfügung gestellt wurden. Da der Auftraggeber die Nutzungsrechte an den Filmen hat, hat der Abgemahnte eine Urheberrechtsverletzung zu verantworten.

Abgemahnt wird nicht der Download, sondern der Upload eines Werks. Wenn Sie jetzt denken, „ich habe doch gar keine Filme für andere User hochgeladen“, dann liegen Sie falsch. Wenn Sie den urheberrechtlich geschützten Film in einem Peer-to-Peer-Netzwerk (zum Beispiel BitTorrent oder eMule) heruntergeladen haben, fand auch ein Upload von Teilen des Films statt. Die Voreinstellungen der meisten Filesharing-Netzwerke sind standardmäßig nämlich so gewählt, dass während Ihres Downloads gleichzeitig Teile des Films anderen Nutzern zum Download angeboten werden. Auch wenn dies unwissentlich geschah, handelt es sich um eine Urheberrechtsverletzung, die von der Kanzlei IPPC Law abgemahnt wird.

Wie die Kanzlei IPPC Law auf Sie kommt? Es gibt Internetdienstleister, die im Auftrag von IPPC Law dynamische IP-Adressen ermitteln, die in Tauschbörsen urheberrechtlich geschützte Werke hochgeladen und somit verbreitet haben. Die Kanzlei IPPC Law handelt ihrerseits im Auftrag von Filmrechteinhabern. Zu den ermittelten IP-Adressen erwirkt IPPC Law bei den jeweiligen Providern mithilfe eines richterlichen Beschlusses die Herausgabe der Anschlussinhaberdaten. Am Ende steht fest, von welchem Internetanschluss zu welchem Zeitpunkt welches Werk illegal heruntergeladen beziehungsweise hochgeladen wurde. Der Anschlussinhaber erhält in der Folge eine Abmahnung von IPPC Law – egal, ob er die Tat selbst begangen hat oder nicht. 

2. Welche Forderungen stellt IPPC Law in der Abmahnung?

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Vom Aufbau und den Forderungen her gleichen sich die IPPC Law-Abmahnungen. Die Kanzlei macht im Schreiben gegenüber dem Anschlussinhaber gleich mehrere Ansprüche geltend:

  • Beseitigungsanspruch nach § 97 I Urheberrechtsgesetz (UrhG)
  • Unterlassungsanspruch nach § 98 I UrhG
  • Vernichtungsanspruch nach § 98 I UrhG
  • Auskunftsanspruch nach § 101 I UrhG
  • Schadensersatzanspruch nach § 97 II UrhG
  • Aufwendungsanspruch nach § 97a III UrhG

Durch die fristgerechte Abgabe der dem Abmahnschreiben beigelegten Unterlassungserklärung und die Zahlung des Vergleichsbetrages an die Abmahnkanzlei ließe sich die Angelegenheit außergerichtlich klären und man verzichte auf ein Vorgehen gegen eventuell beteiligte Familienmitglieder, heißt es im Abmahnschreiben. IPPC Law weist zudem darauf hin, dass eine gerichtliche Auseinandersetzung für den Abgemahnten sehr viel teurer werden würde.

Kommen Sie diesen Aufforderungen nicht ungeprüft nach! Denn:

  • Haben Sie als Anschlussinhaber den in der Abmahnung genannten Pornofilm nicht zum Download angeboten, dann haben Sie auch keine Urheberrechtsverletzung begangen und sollten folglich auch keine Urheberrechtserklärung unterschreiben. Eine Unterschrift würde ein Schuldeingeständnis darstellen.
  • Haben Sie die Urheberrechtsverletzung zu verantworten, sollten Sie die Musterunterlassungserklärung auch nicht unterschreiben. Das Dokument ist sehr weit gefasst und bindet Sie 30 Jahre an einen Vertrag, der kaum rückgängig gemacht werden kann. Mit Unterzeichnung der Unterlassungserklärung erwarten Sie bei weiteren Urheberrechtsverstößen hohe Vertragsstrafen (oft im vierstelligen Bereich).
  • Ob Sie die Strafzahlung leisten müssen, hängt davon ab, ob Sie die Tat begangen haben. Haben Sie keine urheberrechtlich geschützten Werke verbreitet und können dies glaubhaft darlegen, können Sie um eine Zahlung herumkommen. Haben Sie die Tat begangen, lässt sich mithilfe eines Anwalts meist über die Strafsumme verhandeln, sodass Sie am Ende sehr viel weniger zahlen müssen.

IPPC Law verlangt 1.200 Euro in der Porno-Abmahnung – ist das rechtens? Seit 2021 fordert IPPC Law höhere Strafsummen. Während 2020 in der Filesharing-Abmahnung die Strafsumme für die Urheberrechtsverletzung an einem Pornofilm bei knapp 960 Euro lag, sind es 2021 bereits rund 1.200 Euro.

Die IPPC Law-Forderungssumme setzt sich zusammen aus: Schadensersatz, Aufwendungsersatzanspruch, Anwaltskosten und Auskunftsverfahrenskosten. Die Verteuerung in den Abmahnungen kommt vor allem durch einen höheren Schadensersatz und gestiegene Anwaltskosten zustande. Mithilfe eines Anwalts kann die von IPPC Law festgelegte Strafsumme in der Regel nach unten verhandelt werden. Das Zustandekommen der Summe bietet einige Angriffspunkte, die ein Anwalt hinterfragen kann. Das gilt auch, wenn Sie die Tat begangen haben.

3. Welche Rechte habe ich bei einer IPPC Law-Abmahnung?

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Wenn Sie eine Abmahnung von IPPC Law wegen Filesharing eines Pornofilms erhalten haben, sollten Sie sich an die genannten Fristen halten und folgendermaßen reagieren:

  • Widerspruch gegen Abmahnung einlegen: Haben Sie als Anschlussinhaber die Tat nicht begangen, können Sie innerhalb von 14 Tagen Widerspruch gegen die Porno-Abmahnung einlegen. Im Widerspruch müssen Sie glaubhaft darlegen, warum Sie die Urheberrechtsverletzung nicht zu verantworten haben. Im Sinne der sekundären Darlegungslast müssen Sie auch mitteilen, welche anderen Personen für die Täterschaft infrage kommen. Eine Nachforschungspflicht gegenüber IPPC Law, so die Urteile diverser Gerichte in der Vergangenheit, etwa zu aktuellen Anschriften ehemaliger WG-Mitbewohner, besteht allerdings nicht. Ist der Anschlussinhaber entlastet, kann er nicht mehr in Anspruch genommen werden und IPPC Law muss entweder selbst Nachforschungen zur Täterschaft anstellen oder die Abmahnung fallen lassen.
  • Unterlassungserklärung von IPPC Law modifizieren: Im Falle dessen, dass Sie die Rechtsverletzung zu verantworten haben, können Sie die IPPC Law-Abmahnung auch nicht abweisen. Das heißt, Sie müssen eine Unterlassungserklärung abgeben. Wichtig ist, dass Sie dafür nicht die dem Abmahnschreiben beigelegte Musterunterlassungserklärung verwenden, sondern auf eine angepasste Unterlassungserklärung zurückgreifen. An dieser Stelle ist juristischer Rat sehr gefragt, denn ein Anwalt kennt den Verhandlungsspielraum und kann Ihren Fall individuell betrachten, um die Unterlassungserklärung so anzupassen, wie es rechtssicher und für Ihre Situation am günstigsten ist. Verzichten Sie darauf, eine fertige modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet zu verwenden, denn diese ist ganz sicher nicht individuell auf Ihren Filesharing-Fall zugeschnitten! Wenn Sie nicht nur einen Pornofilm auf Tauschbörsen geteilt haben, sondern gleich mehrere, empfiehlt es sich erst recht, einen Anwalt einzuschalten. Die Gefahr, weitere Porno-Abmahnungen von IPPC Law zu erhalten, ist sehr hoch. Abhilfe schafft hier eine vorbeugende Unterlassungserklärung.
  • Verhandlung mit IPPC Law: Auch bei begangener Tat besteht die Möglichkeit, die geforderte Strafsumme nach unten zu verhandeln – am besten mit einem Anwalt. Dieser prüft die Summe zunächst und weiß in der Regel auch, wie er sie reduzieren kann. Haben Sie die Tat nicht begangen, werden aber als Anschlussinhaber in die sogenannte Störerhaftung genommen, müssen Sie unter Umständen lediglich die Kosten für den Anwalt tragen. Leisten Sie keine eigenmächtigen Teilzahlungen an IPPC Law (zum Beispiel 100 Euro)! So etwas wird oft als Schuldeingeständnis gewertet.
  • Klage von IPPC Law: Seit 2021 erhebt die Kanzlei IPPC Law auch Klage in Filesharing-Fällen. Fordert IPPC Law trotz Widerspruch Schadensersatz von Ihnen und erhebt Klage, müssen Sie vor Gericht den Tatvorwurf entkräften. Hier ist es ratsam, sich durch einen Anwalt vertreten zu lassen.

4. Wie gehe ich vor, wenn ich eine IPPC Law-Abmahnung erhalten habe? Welche Fehler darf ich auf keinen Fall machen?

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Ist die IPPC Law-Abmahnung Fake? Sollte ich nach einer Abmahnung durch IPPC Law die Verbraucherzentrale einschalten? Eine Abmahnung von IPPC Law sollten Sie ernst nehmen. Es handelt sich nicht um Betrug oder Fake und es lohnt auch nicht, die Verbraucherzentrale einzuschalten. Ignorieren Sie die IPPC Law-Abmahnung nicht und lassen Sie auch die gesetzlichen Fristen nicht verstreichen! Reagieren Sie nicht oder zu spät auf die Filesharing-Abmahnung, kann dies ein teures einstweiliges Verfügungsverfahren vor dem zuständigen Landgericht zur Folge haben. Auch die Behauptung, die Abmahnung wäre bei Ihnen nie angekommen, oder das Hoffen auf Verjährung sind keine erfolgversprechenden Strategien.

Reagieren statt Ignorieren! Doch bevor Sie zur Tat schreiten, gehen Sie die folgenden Punkte durch:

  • Bewahren Sie Ruhe! Unterschreiben Sie nichts, begleichen Sie keine Geldforderungen und kontaktieren Sie nicht die Abmahnkanzlei IPPC Law.
  • Prüfen Sie den Tatvorwurf! Im Schreiben von IPPC Law steht, dass gegen den Anschlussinhaber eine tatsächliche Vermutung bestehe, dass er der Täter der Rechtsverletzung sei. Das trifft grundsätzlich zu, doch geht IPPC Law nicht weiter darauf ein, dass diese Vermutung entkräftet werden kann. Gerade bei Pornofilmen ist es nicht ungewöhnlich, dass ein Mitbenutzer des Internetanschlusses den Film ohne Wissen des Anschlussinhabers heruntergeladen und gleichzeitig zum Download angeboten hat. Können Sie ausschließen, dass Sie selbst die Urheberrechte an dem Film nicht verletzt haben, und dies glaubhaft darlegen, haben Sie gute Chancen, nicht haften zu müssen. Sie müssen jedoch nachweisen, dass Sie die Anschlussmitbenutzer über dessen rechtskonforme Nutzung aufgeklärt und Ihren Anschluss vor Fremdzugriffe geschützt haben (etwa durch ein sicheres Passwort). Überlegen Sie, ob Sie den Tatvorwurf überhaupt zu verantworten haben. Im Falle eines angeblichen Pornofilm-Uploads ist die Antwort sicherlich meist klar. Wenn nicht, fragen Sie sich:
    • War ich, als die Tat begangen wurde, zuhause?
    • War ich mit meinem Computer oder Handy online?
    • Wer kommt für die Tat infrage (Mitbewohner, Partner, Kinder, Gäste)?
  • Suchen Sie sich einen Anwalt! Wenn Sie die Tat nicht begangen haben, müssen Sie Widerspruch einlegen. Schon beim Verfassen des Widerspruchs kann sich juristische Hilfe lohnen, denn ist der Widerspruch lückenhaft und nicht rechtssicher, reicht dieser oft nicht aus, um die Abmahnung abzuwehren. Haben Sie die Tat begangen, ist ein Anwalt auch sinnvoll, um die Unterlassungserklärung für Ihren Fall individuell anzupassen und die Strafsumme zu reduzieren.

5. Was mache ich, wenn ich einen Mahnbescheid von IPPC Law erhalten habe?

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Mahnbescheid und Abmahnung sind nicht dasselbe! Zunächst erhalten Betroffene eine vorgerichtliche oder außergerichtliche Abmahnung. Reagieren Sie auf diese nicht oder erfüllen Sie die Forderungen nicht, folgt ein gerichtlicher Mahnbescheid (im gelben Umschlag). Wenn auch der Mahnbescheid ignoriert wird, kann die Abmahnkanzlei einen Vollstreckungsbescheid beantragen.

Haben Sie einen IPPC Law-Mahnbescheid erhalten? 2021 ist die Kanzlei IPPC Law dazu übergegangen, gerichtliche Mahnbescheide an seit 2018 wegen Filesharing Abgemahnte zu verschicken. Die Abgemahnten haben die damals erhobenen Schadenersatzforderungen und Abmahnkosten nicht beglichen. Die Forderungen sind noch nicht verjährt, sodass Sie den Mahnbescheid ernst nehmen sollten. Ihr Ziel sollte es sein, ein häufig aussichtsloses Gerichtsverfahren zu verhindern und sich mit den Rechtsanwälten von IPPC Law sowie deren Auftraggebern zu einigen.

Haben Sie einen IPPC Law-Mahnbescheid erhalten, müssen Sie schnell reagieren und innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung Widerspruch beim Gericht einlegen, damit der Mahnbescheid nicht rechtskräftig wird. Dafür müssen Sie nur ein Kreuz unter Ziff. 2 im roten Vordruck machen, unterschreiben und den Vordruck an den Absender beziehungsweise das Mahngericht zurücksenden.

Ignorieren Sie den Mahnbescheid oder reagieren Sie zu spät, kann IPPC Law einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Mit diesem droht eine vorläufige Zwangsvollstreckung und es ist beispielsweise möglich, Ihr Konto zu pfänden. Gegen den Vollstreckungsbescheid können Sie auch innerhalb von 14 Tagen Widerspruch einlegen.

Es sieht so aus, als handele es sich bei den meisten Abmahnungen, die nun per Mahnbescheid weiter verfolgt werden, um ältere Fälle, bei denen mehrere Filme illegal zum Download angeboten wurden. Es geht für Abgemahnte nun also um große Geldsummen, die durchaus existenzbedrohend sein können, weshalb Sie unbedingt einen erfahrenen Anwalt kontaktieren sollten.

6. Brauche ich einen Anwalt, um mich gegen die IPPC Law-Abmahnung zur Wehr zu setzen?

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In den meisten Fällen lohnt sich nach einer Porno-Abmahnung durch IPPC Law, einen Anwalt, der sich mit Filesharing und Urheberrecht auskennt, hinzuzuziehen. Ein erfahrener Anwalt kann

  • das Abmahnscheiben auf formelle Fehler prüfen,
  • einschätzen, ob und wie sich der Tatvorwurf entkräften lässt,
  • gegebenenfalls einen Widerspruch formulieren,
  • die Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten modifizieren,
  • fallweise eine vorbeugende Unterlassungserklärung aufsetzen und so weitere Abmahnungen und Folgekosten verhindern,
  • mit der Kanzlei IPPC Law eine reduzierte Vergleichssumme verhandeln
  • und Sie unter Umständen vor Gericht vertreten.

Die Berliner Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN berät Mandanten nach dem Erhalt von Abmahnungen der IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft kostenlos und telefonisch. Unser Team aus Rechtsanwälten schaut auf jahrelange Erfahrungen auf dem Gebiet Filesharing sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Bereich zurück und kann Ihnen mit fundiertem Wissen eine einzelfallbezogene Abschätzung zu Ihrem Fall abgeben. Wenn Sie sich keinen Rechtsanwalt leisten können, finden wir auch dafür eine Lösung. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches kostenloses Erstgespräch unter der Rufnummer 030 – 200 590 7777 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.


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