Abmahnung durch Daniel Sebastian – „Club Sounds Vol. 69“

Der Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian verschickt Abmahnungen an Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Musiksampler „Club Sounds Vol. 69“.

Was möchte Rechtsanwalt Daniel Sebastian?

Aufgrund der angeblich erfolgten Rechtsverletzungen fordert Rechtsanwalt Daniel Sebastian die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags in Höhe von 2.000,00 Euro. Des Weiteren soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist abgegeben werden und die abgemahnte Datei unverzüglich und dauerhafte von dem Rechner gelöscht werden.

Was ist eine Abmahnung und warum habe ich eine solche erhalten?

Die Filesharing-Abmahnung stellt eine Aufforderung dar, in Zukunft die in Frage stehende Urheberrechtsverletzung zu unterlassen. Außerdem stellt sie zugleich ein außergerichtliches Vergleichsangebot dar, womit ein Prozess und die dadurch entstehenden Kosten vermieden werden sollen.

Der Vorwurf der abmahnenden Kanzlei richtet sich darauf, dass der Betroffene das Werk, vorliegend den Sampler „Club Sounds Vol. 69“, mittels einer Online-Tauschbörse anderen Nutzern zum Download angeboten und so widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht haben. Insbesondere müssen Sie beachten, dass bei solchen Tauschbörsen durch das Herunterladen einer Datei automatisch den anderen Usern der Zugriff auf die Inhalte, die sich auf dem eigenen Rechner befinden, erlaubt wird.

Wie reagiere ich auf eine Filesharing-Abmahnung?

Wenn auch Sie eine Abmahnung von dem Rechtsanwalt Daniel Sebastian erhalten haben, sollten Sie Ruhe bewahren und die folgenden Handlungsempfehlungen beherzigen:

  1. Keine voreiligen Zahlungen tätigen!
  2. Beigefügte Unterlassungserklärung nicht ohne juristische Prüfung unterzeichnen!
  3. Keinen Kontakt mit dem Rechtsanwalt Daniel Sebastian aufnehmen!
  4. Fachkundigen Rechtsanwalt aufsuchen!
  5. Frist wahren!

Sie sollten also zuerst einen auf das Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt konsultieren und diesen um die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Abmahnung bitten. Des Weiteren sollte der Anwalt die mitgeschickte Unterlassungserklärung abändern. Diese ist regelmäßig zu weitgehend und kann Sie unangemessen benachteiligen.

Falls Sie ein Abmahnschreiben des Anwalts Daniel Sebastian wegen unerlaubter Verwertung des Samplers „Club Sounds Vol. 69“ erhalten haben, melden Sie sich für ein kostenloses Erstgespräch. Sie erreichen uns sieben Tage die Woche unter der Telefonnummer: 030 965 359 486. Unser Team von Abmahnhelfer.de greift auf jahrelange Erfahrungen hinsichtlich der erfolgreichen Abwehr von Filesharing-Abmahnungen zurück und bietet seine Leistungen zu sehr fairen Preisen an.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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