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Wettbewerbsrecht

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten?

Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen richten sich oft gegen Werbung, Preisangaben, Informationspflichten, Produktdarstellungen, Bewertungen oder geschäftliche Kommunikation. Zu prüfen sind der konkrete Vorwurf, die Anspruchsberechtigung, die formellen Angaben, Wiederholungsgefahr, Kosten und die praktische Umsetzbarkeit einer Unterlassung.

Kostenlose Ersteinschätzung · bundesweite Bearbeitung · Rückmeldung in der Regel innerhalb eines Werktags

Das sollten Sie jetzt tun

  • Beanstandete Seite, Anzeige oder Shop-Darstellung beweissicher dokumentieren.
  • Anspruchsteller und behauptetes Wettbewerbsverhältnis prüfen.
  • Frist, Unterlassung, Vertragsstrafe und Kosten getrennt betrachten.
  • Frühere Abmahnungen oder Unterlassungserklärungen sofort offenlegen.
Frist unter 48 Stunden oder bereits abgelaufen?
Laden Sie das Schreiben hoch und rufen Sie zusätzlich an. Der Upload wahrt keine Frist und begründet noch kein Mandat.

Was muss eine UWG-Abmahnung enthalten?

§ 13 UWG stellt Anforderungen an klare und verständliche Angaben, darunter Anspruchsteller, Anspruchsberechtigung, Rechtsverletzung und Kosten. Formelle Mängel lösen den Sachverhalt nicht automatisch, können aber für Kosten und Reaktion erheblich sein.

Website, Shop und Plattform sichern

Vor Änderungen sollten Screenshots, URLs, Zeitstempel, Anzeigenvarianten, Produktseiten und betroffene Länder gesichert werden. Danach kann der konkrete Verstoß technisch und rechtlich behoben werden. Bei Plattformen sind auch Vorlagen, Feeds und automatisierte Werbeausspielungen zu berücksichtigen.

Unterlassung im Betriebsalltag

Eine Unterlassungserklärung betrifft nicht nur den sichtbaren Einzelfall. Mitarbeitende, Agenturen, verbundene Shops, Newsletter, Anzeigen und alte Vorlagen können Folgeverstöße auslösen. Die Erklärung muss daher rechtlich vertretbar und organisatorisch umsetzbar sein.

Häufige Fragen

Darf jeder Wettbewerbsverstöße abmahnen?

Nein. Die Anspruchsberechtigung ist gesetzlich begrenzt und muss im konkreten Fall geprüft werden.

Sind Abmahnkosten immer geschuldet?

Nein. Berechtigung, formelle Anforderungen und gesetzliche Ausschlüsse sind zu prüfen.

Reicht es, den Fehler im Shop zu korrigieren?

Die Korrektur ist wichtig, beseitigt aber nicht automatisch die behauptete Wiederholungsgefahr.

Was ist bei einer früheren Unterlassungserklärung wichtig?

Sie muss sofort mitgeteilt werden, weil Vertragsstrafe und Reichweite der früheren Bindung die Strategie prägen.

Persönlich verantwortlich

Ihre Anfrage wird bei von Rüden rechtsanwälte GbR bearbeitet. Die digitale Aufnahme hilft, Fristen und Unterlagen schnell zu ordnen; die rechtliche Bewertung erfolgt durch Menschen.

Johannes von RüdenRechtsanwalt und Ansprechpartner
Florian SieversRechtsanwalt und Ansprechpartner