Was muss eine UWG-Abmahnung enthalten?
§ 13 UWG stellt Anforderungen an klare und verständliche Angaben, darunter Anspruchsteller, Anspruchsberechtigung, Rechtsverletzung und Kosten. Formelle Mängel lösen den Sachverhalt nicht automatisch, können aber für Kosten und Reaktion erheblich sein.
Website, Shop und Plattform sichern
Vor Änderungen sollten Screenshots, URLs, Zeitstempel, Anzeigenvarianten, Produktseiten und betroffene Länder gesichert werden. Danach kann der konkrete Verstoß technisch und rechtlich behoben werden. Bei Plattformen sind auch Vorlagen, Feeds und automatisierte Werbeausspielungen zu berücksichtigen.
Unterlassung im Betriebsalltag
Eine Unterlassungserklärung betrifft nicht nur den sichtbaren Einzelfall. Mitarbeitende, Agenturen, verbundene Shops, Newsletter, Anzeigen und alte Vorlagen können Folgeverstöße auslösen. Die Erklärung muss daher rechtlich vertretbar und organisatorisch umsetzbar sein.