Abmahnung durch Daniel Sebastian iAv. DigiRights – “Absolute Dance Summer 2013”

Der Rechtsanwalt Daniel Sebastian mahnt derzeit im Auftrag der DigiRights Administration GmbH Anschlussinhaber wegen vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen ab.  In den Abmahnungen geht es um das Album “Absolute Dance Summer 2013”, welches seit Sommer dieses Jahres (28.06.2013) in bekannten Tauschbörsen wie The Piratebay zum Download angeboten wird. So lautet nun auch der Vorwurf in dem Schreiben des Rechtsanwaltes Daniel Sebastian. Die betroffenen Anschlussinhaber sollen das Album anderen zum Download angeboten und somit unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht haben. Daher fordert der Rechtsanwalt Daniel Sebastian die Betroffenen auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Pauschalbetrag zu zahlen, welcher davon abhängig gemacht wird wie viele Musiktitel heruntergeladen wurden. Wird dem Abgemahnten vorgeworfen das gesamte Album “Absolute Dance Summer 2013” widerrechtlich angeboten zu haben, so wird eine pauschale Gesamtsumme von 1250,00 Euro gefordert.

Auf dem Album, welches aus zwei CD´s besteht, befinden sich unter anderem folgende Titel:

“Avicii – Wake Me Up”

“Sebastian Ingrosso & Tommy Trash & John Martin – Reload”

“Calvin Harris feat. Ellie Goulding – I Need Your Love”

“Axwell – Center Of The Universe”

“David Guetta (Feat Ne-Yo & Akon) – Play Hard”

” Will.I.Am (Feat Justina Bieber) – #Thatpower”

Insbesondere ist bei derartigen Tauschbörsen zu beachten, dass durch das Herunterladen von Dateien auf derartigen Seiten gleichzeitig bereits auf dem eigenen Rechner befindliche Inhalte automatisch anderen Nutzern zur Verfügung gestellt werden. Dieses zur Verfügung stellen ist jedoch ein urheberrechtlich geschütztes Recht des Urhebers bzw. des Rechteinhabers und stellt daher, soweit dies ohne Einwilligung erfolgte, bereits eine Urheberrechtsverletzung dar.

Hafte ich in jedem Fall für die begangene Urheberrechtsverletzung?

In der Regel wird die Rechtsverletzung durch ein eingeschaltetes Ermittlungsunternehmen dem Anschluss der Abgemahnten zugeordnet. Auch wenn jedoch die Urheberrechtsverletzung über den angegeben Anschluss begangen worden ist, ist trotz alledem eine Haftung des Anschlussinhabers nicht pauschal anzunehmen. Insbesondere wenn mehrere Personen einen Anschluss nutzen muss die Frage bezüglich der Haftung geklärt werden. So kann die Vermutung der selbstverantwortlichen Begehung der Rechtsverletzung schon dann widerlegt werden, wenn er beweissicher darlegen kann, dass die ernsthafte Möglichkeit besteht, dass der Betroffene nicht als Täter der verübten Urheberrechtsverletzung in Frage kommt. Zwar könnte der Abgemahnte gegebenenfalls dann noch als sogenannter Störer in Anspruch genommen werden. Jedoch ist ein Störer regelmäßig nicht schadensersatzpflichtig.

In jedem Fall lohnt sich daher eine rechtliche Überprüfung des Einzelfalles.

Wie reagiere ich am besten auf eine Abmahnung?

Haben auch Sie eine Abmahnung des Rechtsanwaltes Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH wegen einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung an dem Album “Absolute Dance Summer 2013” erhalten haben, sollten Sie diese unbedingt ernstnehmen und in der gesetzten Frist reagieren. Dennoch ist vor einem übereilten Handeln abzuraten. Insbesondere sollte keinesfalls die meist beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Diese ist regelmäßig zu weit gefasst und für Sie nachteilig.

Da jedoch die Gefahr besteht, dass weiter rechtliche Schritte gegen Sie eingeleitet werden, ist es grundsätzlich ratsam eine Unterlassungserklärung abzugeben. Lassen Sie sich diesbezüglich von einem fachkundigen Rechtsanwalt beraten. Unter Umständen ist es in den Fällen dieser Abmahnungen des Rechtsanwaltes Daniel Sebastian empfehlenswert eine weitergehende sogenannte vorbeugende Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Denn  es ist besondere Vorsicht geboten, wenn der Vorwurf des Filesharings eine Compilation, wie “Absolute Dance Summer 2013” betrifft. Hier besteht die Gefahr, dass die abmahnende Kanzlei wegen mehrerer Werke nacheinander gegen Sie vorgeht oder Sie auch Abmahnungen von anderen Kanzleien erhalten werden. Derartige Folgeabmahnungen können Sie mithilfe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung vermeiden, die sich dann auf sämtliche Werke des von der Kanzlei vertretenen Rechteinhabers bezieht.

Auch der geforderte Geldbetrag sollte nicht ohne vorherige rechtliche Überprüfung der Forderung gezahlt werden. Regelmäßig ist das Verteidigungsziel die Forderung des Rechtsanwaltes Daniel Sebastian abzuwehren, wenn jedoch der Betrag bereits entrichtet wurde besteht keine Verhandlungsbasis mehr bezüglich der Höhe der Forderung.

Bewahren Sie bei dem Erhalt einer Abmahnung des Rechtsanwaltes Daniel Sebastian wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Album “Absolute Dance Summer 2013” Ruhe. Nicht ratsam ist es weitergehend mit der Gegenseite Kontakt aufzunehmen oder unüberlegt den Forderungen nachzukommen. Suchen Sie vorerst einen fachkundigen Rechtsanwalt auf, mit dessen Hilfe Sie dann fristgerecht und angemessen reagieren können.

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. In einem kostenlosen Erstgespräch unter der Telefonnummer 0800- 866 22 66 können Sie uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Auch können Sie uns über das auf unserer Website vorhandene Kontaktformular kontaktieren

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

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