Abmahnung durch die Kanzlei Sasse & Partner im Auftrag von der Senator Film Verleih GmbH – “Silver Linings”

Derzeit mahnt die Kanzlei Sasse & Partner im Namen von der Senator Film Verleih GmbH wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen am Film “Silver Linings” ab.

Worum geht es bei der Abmahnung von der Kanzlei Sasse & Partner?

Dem Abgemahnten wird in dem Schreiben der Kanzlei Sasse & Partner vorgeworfen den Film “Silver Linings” öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung steht aber allein dem Urheber bzw. dem Rechteinhaber gem. § 19 UrhG zu, sodass grundsätzlich eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, wenn andere Personen ohne Einwilligung des Urhebers bzw. des Rechteinhabers ein Werk öffentlich zugänglich machen.

Wie wird ein Werk öffentlich zugänglich gemacht?

Eine öffentliche Zugänglichmachung erfolgt im Rahmen von Online-Tauschbörsen durch das Herunterladen des Films auf den eigenen Rechner. Dabei werden automatisch die auf dem Rechner befindlichen Inhalte anderen Nutzern widerrechtlich zum Download angeboten. Mithin ist regelmäßig schon durch das einmalige Herunterladen eine Urheberrechtsverletzung begangen.

Was wird von der Kanzlei Sasse & Partner in der Abmahnung gefordert?

Die Kanzlei Sasse & Partner fordert in ihrem Abmahnschreiben die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 800,00 Euro.

Hafte ich in jedem Fall für die begangene Urheberrechtsverletzung?

Die Abmahnung richtet sich stets an den Anschlussinhaber der zuvor ermittelten IP-Adresse. Grundsätzlich haftet derjenige, der die Urheberrechtsverletzung selbst begangen hat. Es ist aber auch eine Haftung als sogenannter “Störer” für die von Dritten begangene Urheberrechtsverletzung möglich. Als “Störer” haftet derjenige, der seine ihm obliegenden Aufsichts- und Kontrollpflichten verletzt hat. Der Vorteil einer solchen Störerhaftung ist, dass kein Schadensersatz gezahlt werden muss.

Wie reagiere ich auf die Abmahnung von der Kanzlei Sasse & Partner?

Falls auch Sie eine Abmahnung von der Kanzlei Sasse & Partner i.A. der Senator Film Verleih GmbH wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzung am Werk “Silver Linings” erhalten haben sollten, ist Ihnen zu raten, nicht voreilig den geforderten Betrag i.H.v. 800,00 € zu zahlen. Auch sollten Sie nicht die vorformulierte Unterlassungserklärung unterschreiben, da diese meist für Sie nachteilige Klauseln enthält.

Es ist aber auch keine Lösung nicht zu reagieren, da Sie ansonsten Gefahr laufen, dass die Gegenseite eine einstweilige Verfügung vor Gericht gegen Sie erwirkt. Deshalb sollten Sie vor Ablauf der gesetzten Frist einen spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen und ihren Einzelfall prüfen lassen. Dieser kann Ihnen helfen die Unterlassungserklärung abzuändern (“zu modifizieren”), sodass diese für Sie möglichst vorteilhaft ist.

Gerne helfen wir Ihnen, wenn auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Sasse & Partner im Namen der Senator Film Verleih GmbH wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzung am Film “Silver Linings” erhalten haben. Wir bieten Ihnen ein kostenloses Erstgespräch unter der Rufnummer 0800 – 866 22 66 an.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de-Team!

 

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  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
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