Abmahnung durch Fareds für „Vaterfreuden“

Die Rechtsanwaltskanzlei Fareds spricht derzeit Abmahnungen im Auftrag der Pantaleon Films GmbH wegen vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen an der Komödie von Matthias Schweighöfer „Vaterfreuden“ aus.

Regelmäßig schalten die Rechtsinhaber an Werken wie „Vaterfreuden“ Rechtsanwälte ein, die Rechtsverletzungen durch illegales Filesharing an diesen verfolgen sollen. Durch ein eingeschaltetes Ermittlungsunternehmen wird vorerst die ermittelte IP-Adresse dem Anschlussinhaber zugeordnet. Dieser wird dann in der Regel eine Abmahnung in seinem Briefkasten vorfindet, in der die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Abgeltungsbetrages in der Höhe von 1.200 Euro gefordert wird.

Oftmals können sich unsere Mandanten den Vorwurf des illegalen Filsharing nicht erklären, entweder weil die abgemahnten Anschlussinhaber selbst die Urheberrechtsverletzung an dem Film „Vaterfreuden“ nicht veranlasst haben. Auch muss beachtet werden, dass der Vorwurf des illegalen Filesharing nicht das Herunterladen des Filmes betrifft, sondern einen widerrechtlichen Upload des Filmes „Vaterfreuden“. Was oftmals aber nicht beachtet wird bei der Nutzung von Peer-to-Peer Netzwerken, ist, dass durch das Herunterladen von Dateien auf derartigen Seiten gleichzeitig bereits auf dem eigenen Rechner befindliche Inhalte automatisch anderen Nutzern zum Download angeboten werden. Dieses Anbieten und damit öffentliche Zugänglichmachen ist aber dem Urheber beziehungsweise dem Rechteinhaber vorenthalten und stellt daher bei einer fehlenden Einwilligung regelmäßig eine Urheberrechtsverletzung an dem Film „Vaterfreuden“ dar.

Sollte ich die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben?

Empfehlenswert ist es  eine Unterlassungserklärung abzugeben, da nur so die Gefahr vor weiteren rechtlichen Schritten wie eine einstweiliges Verfügungsverfahren oder auch Folgeabmahnungen ausgeräumt werden kann. Dennoch ist bezüglich der meist vorformulierten beigefügten Unterlassungserklärung Vorsicht geboten. Diese enthält zu weitgehende Formulierungen die für Sie nachteilig sind.

Lassen Sie diese vorab einen fachkundigen Rechtsanwalt kontrollieren und gegebenenfalls zu Ihren Gunsten abändern.

Sollte ich den geforderten Betrag zahlen?

Die Rechtsanwaltskanzlei Fareds bietet im Namen ihrer Mandantschaft an die Streitigkeit aufgrund der Urheberrechtsverletzung an dem Film „Vaterfreuden“ gegen Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags, der sich aus Rechtsanwaltsgebühren und Schadensersatz zusammensetzt, zu erledigen. Es ist jedoch fraglich, ob die geltend gemachten Ansprüche überhaupt bzw. in der genannten Höhe bestehen. Ein im Urheberrecht- und Internetrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann für Sie die Rechtmäßigkeit der Ansprüche prüfen und Sie auf gegebenenfalls bestehende Verteidigungsmöglichkeiten hinweisen.

Zum einen wird immer häufiger ein derartig hoher Forderungsbetrag durch Gerichte eher kritisch begutachtet und kann auch von diesen nach unten korrigiert werden. Zum anderen kann eine zumindest anteilige Zurückweisung aufgrund der unterschiedlichen Haftungsmöglichkeiten stattfinden. So wird der Anschlussinhaber zwar vorerst als Täter in die Haftung genommen, aufgrund der zuvor ermittelten IP-Adresse, jedoch kann aufgrund dieser Ermittlung lediglich gesagt werden, wer Anschlussinhaber ist. Das heißt aber nicht, dass der Anschlussinhaber zwangläufig auch die Urheberrechtsverletzung an dem Film Vaterfreuden“ veranlasst hat. Insbesondere in einem Mehrpersonenhaushalt, indem der Internetanschluss von allen Bewohnern gleichermaßen genutzt wird, kann eine ernsthafte Möglichkeit bestehen, dass ein eigenverantwortlicher Dritter die Urheberrechtsverletzung an dem Film „Vaterfreuden“ begangen hat. Dann kann der Anschlussinhaber zwar noch als sogenannter Störer haften, dieser ist jedoch gerade nicht schadensersatzpflichtig. Und zumindest der Schadensersatz kann zurückgewiesen werden. Welche Haftungsvariante vorliegt ist grundsätzlich an Hand des jeweilige Einzelfalles zu beurteilen.

Daher ist von einer voreiligen Zahlung ohne vorherige rechtliche Überprüfung abzuraten. Durch diese könnten Verteidigungsmöglichkeiten zu Nichte gemacht werden. Auch ist bei der Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Fareds im Auftrag der Pantaleon Films GmbH wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film „Vaterfreuden“ zu beachten, dass auch die Warner Bros. Entertainment GmbH Rechte an diesem Film hat. Dies ist grundsätzlich möglich. Auch die Warner Bros. Entertainment GmbH lässt Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Vaterfreuden“ verfolgen, jedoch von der Kanzlei Waldorf Frommer.

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. In einem Erstgespräch unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77 können Sie uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

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