Abmahnung durch Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH i.A.d. 3L Film GmbH & Co. KG – „The Machinist“

Die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wurde von der 3L Film GmbH & Co. KG beauftragt Anschlussinhaber wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzung an dem Film „The Machinist“ abzumahnen.

Die Betroffenen sollen innerhalb einer Online-Tauschbörse den Thriller „The Machinist“ anderen Nutzern zum Download angeboten haben und so widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht haben. Dadurch sollen die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte der Nu Image Films Inc. verletzt worden sein.
Aufgrund dieser Rechtsverletzung fordert Fareds im Namen ihrer Mandantschaft die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer knappen Frist und die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags i.H.v. 750€, welcher Schadensersatz- und Rechtsanwaltskosten beinhaltet.
Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe?

Es ist keine Lösung, wenn Sie die erhaltene Abmahnung ignorieren. In diesem Fall kann die gegnerische Partei ein einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Sie einleiten, welches mit erhöhten Kosten verbunden ist.

Daher raten wir Ihnen zunächst dazu einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen. Dieser kann sowohl die geltend gemachten Ansprüche überprüfen, als auch die möglichen Verteidigungsalternativen aufzeigen.

Weiterhin ist dringend davon abzuraten mit der Gegenseite Kontakt aufzunehmen. Nach der Nennung Ihres Aktenzeichens könnte jede Ihrer Aussagen zu Ihrem Nachteil verwertet werden. Außerdem ist es möglich, dass man Sie gleichzeitig versucht davon zu überzeugen, dass es keinerlei Verteidigungsmöglichkeiten gegen die Abmahnung gibt.

Sollte ich eine Unterlassungserklärung abgeben?

In jedem Fall ist es empfehlenswert eine Unterlassungserklärung abzugeben, da Sie sich sonst abermals der Gefahr aussetzen, dass ein einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Sie eingeleitet wird. Wichtig ist jedoch, dass Sie nicht die mitgeschickte Unterlassungserklärung unterzeichnen. Diese kann für Sie negative Klauseln enthalten, wie z.B. ein Schuldanerkenntnis oder eine Bindung an die Erklärung über einen Zeitraum von 30 Jahren. Um ein Schuldanerkenntnis zu vermeiden und/oder die zeitliche Geltung zu beschränken, sollten Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung abfassen. Dabei kann Ihnen ein im Urheberrecht spezialisierter Rechtsanwalt behilflich sein. Sie sollten darauf verzichten ein Muster einer modifizierten Unterlassungserklärung aus dem Internet zu nutzen. Diese Vorlagen entsprechen häufig nicht den juristischen Anforderungen, da sie von Laien verfasst wurden.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Namen der 3L Film GmbH & Co. KG wegen unerlaubter Verwertung des Films „The Machinist“ bekommen haben, sollten Sie Ruhe bewahren und unser kostenloses Erstgespräch in Anspruch nehmen. Sie erreichen uns täglich unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77. Gerne können Sie uns in dem Gespräch Ihren persönlichen Fall erläutern und wir werden Ihnen sogleich eine anwaltliche Ersteinschätzung geben.
Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

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