Abmahnung durch Fareds – „Sector 4 – Der gefährlichste Ort der Welt“

Derzeit mahnt die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Actionfilm „Sector 4 – Der gefährlichste Ort der Welt“ ab.

Aufgrund der erfolgten Urheberrechtsverletzung fordern die Anwälte von Fareds den Abgemahnten zu der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist auf und der Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags in Höhe von 735,00 Euro.

In dem Schreiben heißt es, der Betroffene habe den Film „Sector 4 – Der gefährlichste Ort der Welt“ mittels eines peer-to-peer-Netzwerks (p2p) anderen Nutzern zum Download angeboten und so widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht.

Wie reagiere ich am besten auf die Abmahnung von Fareds?

Falls auch Sie von der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH abgemahnt wurden, gilt es Ruhe zu bewahren. Sie sollten keine übereilten Handlungen vornehmen, die Ihnen möglicherweise Ihre Verteidigungsmöglichkeiten abschneiden. Vielmehr sollten Sie die folgenden Handlungsempfehlungen beherzigen: 

  1. Nicht vorschnell zahlen und nichts unterschreiben!
  2. Keinen Kontakt zu Fareds aufnehmen!
  3. Rechtsanwalt konsultieren!
  4. Frist wahren!

Es ist wichtig, dass Sie innerhalb der Ihnen gesetzten Frist tätig werden, da Sie sich sonst der Gefahr aussetzen, dass ein einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Sie erwirkt wird, welches mit erhöhten Kosten verbunden ist.

Ein im Urheber- und Internetrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann für Sie die Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Ansprüche überprüfen und mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen. Zudem kann er die mitgeschickte Unterlassungserklärung insoweit abändern, als dass sie sich nur noch auf die notwendigsten Angaben beschränkt und möglichst zu Ihrem Vorteil formuliert ist.

Hafte ich in jedem Fall für die begangene Urheberrechtsverletzung?

Ob und inwieweit Sie für die in Frage stehende Urheberrechtsverletzung haften, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Grundsätzlich kann zwischen der Täter- und der Störerhaftung unterschieden werden. Während der Täter vollumfänglich haftet, muss der Störer keinen Schadensersatz leisten. Teilweise kommt auch eine Haftungsbefreiung in Betracht, zum Beispiel, wenn die Urheberrechtsverletzung von einem volljährigen Familienmitglied selbstverantwortlich begangen wurde.

Wenn auch Sie ein Abmahnschreiben von der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wegen illegaler Verwertung des Films „Sector 4 – Der gefährlichste Ort der Welt“ erhalten haben, sollten Sie Ruhe bewahren und unser kostenloses Erstgespräch in Anspruch nehmen. In diesem können Sie uns Ihren persönlichen Fall erläutern und erhalten sogleich eine erste anwaltliche Einschätzung. Sie erreichen uns unter der Rufnummer: 030 965 359 486 oder wenn Sie das auf unserer Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnheler.de Team!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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