Abmahnung durch Kanzlei Urmann und Collegen U+C wegen Pietro Lombardi – Wenn das Liebe ist

Worum geht es?

Die Kanzlei Urmann und Collegen U+C versendet derzeit Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Lied „Wenn das Liebe ist” des Künstlers Pietro Lombardi. Den Adressaten wird illegales Filesharing vorgeworfen, d.h. sie sollen in einer Internet-Tauschbörse Dritten das Werk ohne Einwilligung der Rechteinhaberin, der FDUDM2 GmbH, zum Download zur Verfügung gestellt haben.

Was wird gefordert?

Die Rechtsanwälte  Urmann und Collegen U+C fordern für die FDUDM2 GmbH die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von 340,00€.

Zu beachten ist in diesem Fall besonders, dass es auch bei einer außergerichtlichen Beilegung durch Zahlung des Vergleichsbetrags ratsam ist zumindest eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, da derartige Abmahnungen meist in Zusammenhang mit Filesharing eines Chartcontainers/ Datenarchivs/ Samples stehen und dadurch erwartungsgemäß Folgeabmahnungen durch andere Kanzleien und Rechteinhaber folgen.

Sollten Sie ebenfalls eine derartige Abmahnung erhalten haben, ist es daher ratsam sich vorerst einer rechtlichen Beratung zu unterziehen, um dann fristgerecht und angemessen auf die Abmahnung reagieren zu können.

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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