Abmahnung durch Rasch RA für Universal Music – “Lost”

Worum geht es?

Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte versendet derzeit Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Titel „Lost“  des Künstlers Frank Ocean. Den Adressaten wird illegales Filesharing vorgeworfen, d.h. sie sollen in einer Internet-Tauschbörse Dritten das Werk ohne Einwilligung der Rechteinhaberin, der Universal Music GmbH, zum Download zur Verfügung gestellt haben.

Was wird gefordert?

Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte fordert für die Universal Music GmbH die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung  von Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.200,00 €.

Es ist zu empfehlen die Abmahnung vor Kontaktaufnahme mit der Gegenseite oder einer Zahlung von einem spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen. Dieser kann Ihnen Auskunft über bestehende Verteidigungsmöglichkeiten geben. Zudem sollte keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnet werden, da diese zu weitgehend ist. Stattdessen sollten Sie eine sogenannte „modifizierte Unterlassungserklärung“ abgeben, die sich auf die notwendigen Angaben beschränkt.

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren einschlägige Erfahrungen bei der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. Durch Pauschaltarife sind wir in der Lage unsere Leistungen bundesweit zu sehr fairen Preisen anzubieten. In einem kostenlosen Erstgespräch können Sie uns Ihren Fall schildern, um dann eine erste anwaltliche Ersteinschätzung zu erhalten. So dann erhalten Sie auch ein unverbindliches Angebot, das Sie durch Zusendung Ihrer Abmahnung annehmen können.

 

 

 

 

 

 

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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