Abmahnung durch Sasse & Partner i.A.d. Senator Film Verleih GmbH – “00 Schneider – Im Wendekreis der Eidechse”

Momentan verschickt die Kanzlei Sasse & Partner für die Senator Film Verleih GmbH Abmahnungen an Anschlussinhaber wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Kriminalfilm “00 Schneider – Im Wendekreis der Eidechse”.

In dem Abmahnschreiben wird dem Betroffenen vorgeworfen, dass er den 2013 erschienen Film illegal innerhalb eines Filesharing-Netzwerkes anderen Nutzern zur Verfügung gestellt und somit öffentlich zugänglich gemacht habe. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung steht aber einzig der Urheberin bzw. der Rechteinhaberin, vorliegend mithin der Senator Film Verleih GmbH, zu.

Aufgrund der erfolgten Rechtsverletzung fordern Sasse & Partner im Namen ihrer Mandantschaft die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags in Höhe von 800,00 Euro. Dieser Geldbetrag umfasst die Rechtsanwaltskosten und den Schadensersatz.

Wie reagiere ich, wenn ich eine Abmahnung von Sasse & Partner erhalten habe?

Falls auch Ihnen ein Schreiben der Kanzlei Sasse & Partner mit dem Vorwurf einer angeblich begangenen Urheberrechtsverletzung an dem Film “00 Schneider – Im Wendekreis der Eidechse” zugegangen ist, sollten Sie nicht in Panik verfallen und keinesfalls vorschnell der Zahlungsaufforderung nachkommen oder die Unterlassungserklärung unterschreiben. Dadurch können Sie sich im schlimmsten Fall alle Verteidigungsmöglichkeiten abschneiden. Deshalb ist es in jedem Fall ratsam erstmal einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen. Dieser kann die geltend gemachten Ansprüche überprüfen und Ihnen mitteilen, ob die Höhe des geforderten Betrags gegebenenfalls überhöht ist oder gar nicht besteht. Wichtig ist, dass Sie die Abmahnung nicht einfach unbeachtet liegen lassen. Es ist nämlich so, dass die Gegenseite Ihnen eine knapp bemessene Frist setzt und sobald diese abgelaufen ist gegebenenfalls gerichtliche Schritte gegen Sie einleitet.

Sollte ich die Unterlassungserklärung abgeben?

Die vorgefertigte Unterlassungserklärung sollte nicht abgegeben werden. Der Grund dafür liegt darin, dass diese oftmals nachteilige Klauseln enthält und zu weitgehend ist. Es ist jedoch auch keine Lösung, wenn Sie ganz von der Abgabe einer Unterlassungserklärung absehen. Dann droht die Gefahr eines kostspieligen einstweiligen Verfügungsverfahrens. Um dieses zu verhindern, sollten Sie die Unterlassungserklärung von Ihrem Rechtsanwalt umändern (modifizieren) lassen, sodass sie sich nur noch auf die nötigen Angaben bezieht. Nicht empfehlenswert ist die Verwendung der in Internetforen befindlichen modifizierten Unterlassungserklärungen. Diese sind häufig von Laien verfasst worden und deshalb ungenau. Außerdem passen sie nicht auf Ihren speziellen Einzelfall.

Hafte ich für die Urheberrechtsverletzung, wenn ich sie selbst nicht begangen habe?

In vielen Fällen ist es so, dass der Anschlussinhaber selbst gar nicht die Urheberrechtsverletzung begangen hat, sondern ein Dritter, der Zugriff auf den Internetanschluss hat. In solchen Konstellationen ist eine Störerhaftung oder sogar eine Haftungsbefreiung möglich. Als Störer besteht keine Schadensersatzpflicht. Ob in Ihrem Fall eine Täter- oder Störerhaftung gegeben ist oder Sie sich gänzlich von der Haftung befreien können, muss konkret ermittelt werden.

Wenn auch Sie eine Abmahnung von Sasse & Partner im Auftrag der Senator Film Verleih GmbH wegen unerlaubter Verwertung des Films “00 Schneider – Im Wendekreis der Eidechse” erhalten haben, melden Sie sich bei uns. Das Team von Abmahnhelfer.de greift auf jahrelange Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen zurück und bietet Ihnen ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch unter der Telefonnummer: 0800 – 866 22 66 an. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

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