Abmahnung durch Sasse & Partner – „The Expendables 3“

Die Kanzlei Sasse & Partner versendet derzeit Abmahnungen an Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Actionfilm „The Expendables 3“.

Die Besonderheit bei den Abmahnungen liegt darin, dass der Film „The Expendables 3“ erst am Donnerstag, den 7.August 2014, Deutschlandpremiere feiert. Zudem ist er in den Online-Tauschbörsen in bester Qualität zu finden. Auch die Zeitung “Die Welt” berichtete am 04.08.2014 darüber: http://www.welt.de/print/die_welt/kultur/article130847077/Die-Rache-der-Freibeuter-am-Filmgeschaeft.html.

Den Abgemahnten wird vorgeworfen den Film mit Starbesetzung (Sylvester Stallone, Jason Statham, Antonio Banderas u.a.) innerhalb eines Filesharing-Netzwerks anderen Nutzern zum Download angeboten und so illegal öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Insbesondere ist bei solchen Torrent-Seiten zu beachten, dass durch das Herunterladen einer Datei den anderen Usern automatisch die auf dem eigenen Rechner befindlichen Inhalte zur Verfügung gestellt werden.

Aufgrund der Urheberrechtsverletzung fordern die Rechtsanwälte von Sasse & Partner den Betroffenen auf, einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 800,00 Euro zu entrichten, sowie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist abzugeben.

Wie reagiere ich auf die erhaltene Abmahnung?

In jedem Fall sollten Sie die Abmahnung nicht ignorieren. Das kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass ein kostspieliges einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Sie eingeleitet wird.

Sie sollten daher zunächst einen spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen und diesen mit der Prüfung der Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Ansprüche beauftragen. Weiterhin kann er Ihnen Auskunft über die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten geben.

Die mitgeschickte Unterlassungserklärung ist meist zu weitgehend und daher für Sie nachteilhaft. Aus diesem Grund sollten Sie die Unterlassungserklärung von einem Rechtsanwalt abändern lassen, sodass sie nur noch die notwendigen Angaben enthält. Sie sollten davon absehen ein Muster einer modifizierten Unterlassungserklärung aus dem Internet zu verwenden. Diese Vorlagen sind häufig von juristischen Laien verfasst und daher ungenau. Zudem kann nur eine einzelfallgerechte Erklärung eine gerichtliche Auseinandersetzung verhindern.

Weiterhin sollte ermittelt werden, ob und inwieweit Sie für die Urheberrechtsverletzung haften. Häufig kommt eine beschränkte Haftung (sogenannte Störerhaftung) oder sogar eine Haftungsbefreiung in Betracht. Weitere Hintergrundinformationen zu den Abmahnungen der Rechtsanwaltskanzlei Sasse und Partner erhalten Sie hier: https://www.abmahnhelfer.de/sasse-und-partner-abmahnung

Wenn auch Sie von der Kanzlei Sasse & Partner ein Abmahnschreiben wegen unerlaubter Verwertung des Films „The Expendables 3“ erhalten haben, sollten Sie Ruhe bewahren. Nehmen Sie unser kostenloses Erstgespräch inklusive anwaltlicher Ersteinschätzung in Anspruch und erhalten Sie ein unverbindliches Angebot von uns. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer: 030 965 359 486 sieben Tage die Woche.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

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