Abmahnung durch Sasse & Partner iAv. Splendid Film GmbH – „Hours – Wettlauf gegen die Zeit“

Die Rechtsanwälte Sasse &  Partner aus Hamburg verfolgen vermeintliche Urheberrechtsverletzungen im Auftrag der Splendid Film GmbH. Den betroffenen Anschlussinhaber wird vorgeworfen das US- amerikanische Filmdrama „Hours – Wettlauf gegen die Zeit“ widerrechtlich auf einer Online-Tauschbörse zum Download angeboten und somit unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Aufgrund dieses widerrechtlichen Uploads wurden die Rechte der Splendid Film GmbH verletzt. Der Betroffene wird daher aufgefordert, wie bei Filesharing-Abmahnungen üblich, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Pauschalbetrag in Höhe von 800,00 Euro zu zahlen.

Wie reagiere ich am besten auf eine Abmahnung?

Wenn auch Sie Adressat einer Abmahnung der Rechtsanwälte Sasse & Partner wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film „Hours – Wettlauf gegen die Zeit“ geworden sind, sollten Sie folgende Handlungsempfehlungen beachten:

1.    Nicht voreilig zahlen!

2.    Nichts unterschreiben!

3.    Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen!

4.    Anwalt fragen!

Suchen Sie einen fachkundigen Rechtsanwalt auf, welcher ihnen dann Verteidigungsmöglichkeiten aufzeigen kann. Nehmen Sie die Abmahnung in jedem fall ernst. Insbesondre sollten Sie in der von den Rechtsanwälten Sasse & Partner gesetzten Frist reagieren. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass  weitere kostspielige Schritte gegen Sie eingeleitet werden.

Wichtig ist, dass Sie nicht vor einer rechtlichen Überprüfung ihres Einzelfalles den geforderten Betrag zahlen oder die meist beigefügte Unterlassungserklärung der Gegenseite unterzeichnen. Durch ein vorschnelles Handeln könnten Sie eine gegebenenfalls gute Ausgangssituation unnötig verschlechtern.

Hafte ich in jedem Fall für die begangene Urheberrechtsverletzung?          

Die Abmahnung richtet sich stets an den Anschlussinhaber der zuvor ermittelten IP-Adresse. Grundsätzlich haftet derjenige, der die Urheberrechtsverletzung begangen hat, es kommt aber auch eine Haftung als sogenannter „Störer“ in Betracht.

Regelmäßig steht vorerst gegen den betroffenen Anschlussinhaber die Vermutung der Täterhaftung.  Eine derartige Vermutung kann jedoch erfolgreich widerlegt werden, sofern beweissicher die Möglichkeit besteht, dass ein selbstverantwortlicher Dritter die Verletzung veranlasst hat.

Auch wenn die Täterhaftung ausgeschlossen ist, kann der Anschlussinhaber als sogenannter Störer in Anspruch genommen werden. Grundsätzlich ist Störer, wer durch das Zur-Verfügung-Stellen seines Internetanschlusses die Urheberrechtsverletzung mitverursacht hat. Kann der Anschlussinhaber nachweisen, dass er die ihm die ihm obliegenden Aufsichts- und Kontrollpflichten erfüllt hat und seinen W-LAN-Anschluss ausreichend gesichert hat so entfällt selbst eine Störerhaftung. Grundsätzlich waren die Aufsichts- und Kontrollpflichten schon dann erfüllt, sofern der Anschlussinhaber den Mitnutzern des Internetanschlusses insbesondere den eigenen Kindern illegales Filesharing verboten hat. Durch ein jüngst ergangenes Urteil des Bundesgerichtshofes (I ZR 169/12 BearShare) ist nun die Störerhaftung eingeschränkt worden. So haften Anschlussinhaber auch nicht mehr für erwachsene Familienmitglieder, sofern kein Anhaltspunkt für einen Missbrauch des Internetanschlusses für illegales Filesharing bestand. Eine bisher verlangte Belehrungs- oder sogar Überwachungspflicht ist nunmehr für volljährige Familienangehörige, nicht mehr für den Ausschluss der Störerhaftung erforderlich.

In jedem Fall lohnt sich daher die Überprüfung des Einzelfalles.

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. In einem kostenlosen Erstgespräch unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77 können Sie uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

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