Abmahnung durch Sasse & Partner – „Ich. Darf. Nicht. Schlafen.“

Die Kanzlei Sasse & Partner mahnt derzeit Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem britisch-US-amerikanischen Thriller „Ich. Darf. Nicht. Schlafen.“ ab.

Der Betroffene hat den 2014 erschienen Film innerhalb eines peer-to-peer- Netzwerks anderen zur Verfügung gestellt und so widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht. Dadurch werden die Rechte des Urhebers beziehungsweise Rechteinhabers verletzt. Dieser ist als einziger dazu befugt das Werk öffentlich zugänglich zu machen (vgl. § 19 a UrhG).

Aufgrund der Urheberrechtsverletzung machen die Anwälte von Sasse & Partner Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche geltend, sowie einen Unterlassungsanspruch. Dieser bezieht sich auf die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Mit der Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags in Höhe von 800,00 Euro sieht die Kanzlei Sasse & Partner die Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche als abgegolten an.

Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich abgemahnt wurde?

Wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, gilt es Ruhe zu bewahren und nicht in Panik auszubrechen. Sie sollten weder vorschnelle Handlungen vornehmen, noch die Abmahnung ignorieren. In beiden Fällen könnte sich Ihre gegebenenfalls gute Ausgangsposition unnötig verschlechtern. Wenn Sie die Abmahnung ignorieren, riskieren Sie, dass ein einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Sie eingeleitet wird, welches mit erhöhten Kosten verbunden ist.

Wir raten Ihnen, die schnellstmögliche Kontaktaufnahme mit einem spezialisierten Rechtsanwalt. Dieser wird für Sie die Abmahnung überprüfen und die mitgeschickte Unterlassungserklärung insoweit abändern, dass sie sich nur noch auf die notwendigen Angaben bezieht. Dies ist notwendig, da sie meist zu weitgehend ist.

Hafte ich für die Urheberrechtsverletzung auch, wenn ich sie nicht selbst begangen habe?

Sie können auch als sogenannter Störer haften. Dieser haftet für das zur Verfügung stellen seines Internetanschlusses. Die Urheberrechtsverletzung selbst hat er aber nicht begangen, sondern ein Dritter, welcher Zugriff auf den Internetanschluss hat. In einem solchen Fall haften Sie beschränkt; es besteht keine Schadensersatzpflicht. Soweit der Täter ein volljähriges Familienmitglied ist, entfällt die Störerhaftung grundsätzlich ganz und es liegt eine Haftungsbefreiung vor. Dies wurde von dem Bundesgerichtshof im Jahr 2014 entschieden (BGH, Urt. v. 08.01.2014, I ZR 169/12 „BearShare“).

Wenn auch Sie eine Abmahnung von der Kanzlei Sasse & Partner wegen der illegalen Verwertung des Films „Ich. Darf. Nicht. Schlafen.“ erhalten haben, nutzen Sie das kostenlose Erstgespräch unter der Telefonnummer: 030 965 359 486. Wir sind jeden Tag in der Woche für Sie da und beantworten Ihre Fragen rund um das Thema Filesharing.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

Was ist
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  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
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