Abmahnung durch Sasse & Partner – „Sabotage“

Die Rechtsanwälte von Sasse & Partner mahnen derzeit Anschlussinhaber wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem US-amerikanischen Actionfilm „Sabotage“ aus dem Jahr 2014 ab.

Dem Abgemahnten wird in dem Schreiben der Kanzlei Sasse & Partner vorgeworfen, er habe innerhalb einer Online-Tauschbörse, wie eDonkey oder BitTorrent, den Film „Sabotage“ anderen Nutzern zur Verfügung gestellt. Dadurch wurde das Werk – ohne Einwilligung des Rechteinhabers bzw. Urhebers – öffentlich zugänglich gemacht.

Aufgrund der Rechtsverletzung fordert die Kanzlei Sasse & Partner den Betroffenen dazu auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und einen pauschalen Vergleichsbetrag zu zahlen. Dieser Betrag setzt sich aus den Rechtsanwaltsgebühren und den Schadensersatzkosten zusammen und beläuft sich auf eine Summe von 800,00 Euro.

Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe?

Falls auch Sie eine Abmahnung in Ihrem Briefkasten vorgefunden haben, sollten Sie diese ernst nehmen, jedoch nicht übereilte Handlungen tätigen. Eine vorschnelle Zahlung führt beispielsweise dazu, dass Ihrem Verteidiger die Verhandlungsbasis entzogen wird. Dieser wird nämlich regelmäßig das Ziel verfolgen, die Forderungen ganz oder zumindest teilweise zurückzuweisen.

Jedoch hilft es auch nicht, wenn Sie die Abmahnung ignorieren. Nach Ablauf der Frist, kann es sein, dass ein einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Sie eingeleitet wird.

Nach alledem raten wir, von Abmahnhelfer.de, Ihnen deshalb dazu, einen spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen. Dieser kann für Sie die Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Ansprüche überprüfen und Ihnen die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten aufzeigen. Des Weiteren kann er die vorformulierte Unterlassungserklärung so abändern, dass sie sich nur noch auf die notwendigen Angaben bezieht und möglichst für Sie vorteilhaft ist. Ein Muster einer modifizierten Unterlassungserklärung aus dem Internet sollten Sie nicht verwenden. Diese Vorlagen sind häufig von juristischen Laien verfasst und können daher Ungenauigkeiten enthalten, die schlimmstenfalls zur völligen Wertlosigkeit der Erklärung vor Gericht führen können.

Des Weiteren muss ermittelt werden, ob Sie für die Urheberrechtsverletzung haften und wenn ja, in welcher Höhe. Dies kann nicht pauschal beantwortet werden, da es von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls abhängig ist. Für weitergehende Informationen zu den Abmahnungen von Sasse und Partner können Sie den nachfolgenden Link besuchen: https://www.abmahnhelfer.de/sasse-und-partner-abmahnung

Gerne können Sie sich bei unserem kompetenten Team von Abmahnhelfer.de melden, wenn auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Sasse & Partner für die illegale Verwertung des Films „Sabotage“ erhalten haben.  Wir bieten Ihnen ein kostenloses Erstgespräch, in dem Sie uns Ihren persönlichen Fall schildern können und sodann eine erste anwaltliche Einschätzung erhalten. Unsere Telefonnummer lautet: 030 965 359 486. Gerne können Sie auch das auf unserer Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

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