Abmahnung durch Sasse & Partner wegen des Filmwerks “The Colony- Hell Freezes Over”

Die Rechtsanwälte Sasse & Partner sprechen derzeit Filesharing- Abmahnung gegenüber Anschlussinhaber aus.

In dem Schreiben der Rechtsanwälte Sasse & Partner wird den Adressaten vorgeworfen den Film “The Colony – Hell Freezes Over” über ein Peer- to- Peer Netzwerk anderen Nutzern zum Download zur Verfügung gestellt zu haben und daher weitergehend den Rechteinhabers dieses Films in seinen Rechten verletzt zu haben. Die Rechtsanwälte Sasse & Partner machen daher durch die Abmahnung im Namen ihrer Mandantschaft Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend. Der Betroffene wird aufgefordert innerhalb einer festgesetzten First eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 800,00 Euro zu zahlen.

Warum habe ich eine Abmahnung erhalten?

Die Abmahnung ist eine Reaktion auf eine begangene Rechtsverletzung. Sie beinhaltet zum einen die Aufforderung künftig nicht mehr die Rechte des betroffenen Urhebers bzw. Rechteinhabers zu beeinträchtigen und bietet zum anderen die Möglichkeit die Angelegenheit außergerichtlich beizulegen. In der Regel wird folgendes gefordert:

  • Dauerhafte Löschung der abgemahnten Datei
  • Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung innerhalb der gesetzten Frist
  • Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags, der sich aus Rechtsanwaltsgebühren und Schadensersatz zusammensetzt

In der Regel können sich die Anschlussinhaber eine Abmahnung nicht erklären. Bei derartigen Netzwerken ist jedoch zu beachten, dass durch das Herunterladen von Dateien auf derartigen Seiten gleichzeitig bereits auf dem eigenen Rechner befindliche Inhalte automatisch anderen Nutzern zur Verfügung gestellt werden. Dieses zur Verfügung stellen ist jedoch ein urheberrechtlich geschütztes Recht des Urhebers bzw. des Rechteinhabers und stellt daher, soweit dies ohne Einwilligung erfolgte, bereits eine Urheberrechtsverletzung dar.

Hafte ich in jedem Fall für die begangene Urheberrechtsverletzung?

Regelmäßig werden die Internet- Anschlussinhaber pauschal in die Haftung genommen. Auch wenn die Rechtsverletzung nachweisbar über den ermittelten Anschluss begangen worden ist, ist dennoch eine Haftung des Anschlussinhabers gerade nicht pauschal anzunehmen. Insbesondere muss die Haftungsfrage untersucht werden, sofern mehrere Personen einen Anschluss nutzen. Besteht die ernsthafte Möglichkeit, dass der Betroffene nicht als selbstverantwortlicher Täter die Urheberrechtsverletzung begangen hat, so kann unter Umständen die Vermutung der Täterhaftung erfolgreich widerlegt werden. Zwar könnte der betroffene Anschlussinhaber gegebenenfalls noch als sogenannter Störer in Anspruch genommen werden. Jedoch ist der Störer gerade nicht schadensersatzpflichtig.

Sollte ich den geforderten Betrag zahlen?

Daher sollten Sie im Falle, dass auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Sasse & Partner wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film “The Colony- Hell Freezes Over” erhalten haben, nicht vorschnell der Zahlungsaufforderung in Höhe von 800,00 Euro nachkommen. Viel mehr sollten Sie einen fachkundigen Rechtsanwalt aufsuchen. Dieser wird regelmäßig das Verteidigungsziel verfolgen die Zahlungsaufforderung unter Umständen sogar voll abzuwehren. Durch eine voreilige Zahlung ist dies jedoch nicht mehr möglich.

Sollte ich die beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung unterschreiben?

Sie sollten keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen! Die von der gegnerischen Seite vorformulierte Unterlassungserklärung enthält regelmäßig viel zu weitgehende Regelungen und ist somit nachteilig. Wenden Sie sich auch hierbei an einen spazialisierten Rechtsanwalt, mit dessen Hilfe die Unterlassungserklräung derart “modifiziert” werden kann, dass diese nur das nötigste enthält und dennoch den rechtlichen Anforderungen genügt.

Ignorieren Sie eine Abmahnugn der Rechtsanwälte Sasse & Partner nicht und reagieren Sie in jedem Fall in der angegebenen Frist. Anderenfalls könnte gegen Sie weitere rechtliche Schritte eingeleitet werden, welche mit weiteren erheblichen Kosten verbunden wäre.

Unser Team von Abmahnhelfer.de greift auf jahrelange Erfahrung hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen zurück. Kontaktieren Sie uns unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77 für ein kostenloses Erstgespräch, in dem wir Ihnen gerne eine erste anwaltliche Einschätzung geben.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

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  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
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