Abmahnung iAv. der Splendid Film GmbH – „Nix wie weg vom Planeten Erde“

Die Kanzlei Sasse und Partner spricht im Auftrag der Splendid Film GmbH Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen aus. In dem Schreiben der Kanzlei Sasse und Partner wird den betroffenen Anschlussinhabern vorgeworfen den Abenteuer Trickfilm „Nix wie weg vom Planeten Erde“ über eine Online-Tauschbörse (bitTorrent) anderen Nutzern zum Download angeboten zu haben. Hier durch habe der Abgemahnte die rechte der Splendid Film GmbH verletzt, wodurch dieser Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche entstanden seien. Die Kanzlei Sasse und Partner fordert daher im Namen ihrer Mandantschaft den Betroffenen auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Abgeltungsbetrag in Höhe von 500,00 Euro zu welchen, welcher sowohl die angefallenen Anwaltskosten als auch den Schadensersatz umfasst.

Was tue ich, wenn ich eine Abmahnung bekommen habe?

Wenn auch Sie Adressat einer Abmahnung der Kanzlei Sasse und Partner wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film „Nix wie weg vom Planeten Erde“ wurden, sollten Sie unbedingt Ruhe bewahren und einen fachkundigen Rechtsanwalt aufsuchen. Von Handlungen wie Kontaktaufnahme mit der Gegenseite, Zahlung des geforderte Betrages oder sogar Unterzeichnung der meist beigefügten Unterlassungserklärung sollten Sie unbedingt Abstand nehmen.

Bei einem frühzeitigen Unterzeichnen der beigefügten, vorformulierten Unterlassungserklärung laufen Sie Gefahr alle Forderungen der Splendid Film GmbH anzuerkennen. Auch ist in dieser oftmals eine zu hohe Vertragsstrafe enthalten, die im falle einer Zuwiderhandlung fällig wird. Da die Erklärung jedoch regelmäßig den Erklärenden über 30 Jahre an den Inhalt bindet, können die Folgen bis weit in die Zukunft verheerend sein. Ein fachkundiger Rechtsanwalt sollte daher das Erklärungsmuster abändern, so dass die Nachteile ausgeräumt werden.

Gleiches gilt für die Zahlungsaufforderung. Auch dieser sollte nicht vor einer rechtlichen Überprüfung nachgekommen werden. Ihr Rechtsanwalt wird das Verteidigungsziel haben die Zahlungsaufforderung so weit wie es im Einzelfalls geht zurückzuweisen. Durch eine vorher getätigte Zahlung ist dies jedoch regelmäßig nicht mehr möglich.

Haften Eltern immer automatisch für ihre Kinder?

Vorerst besteht die Vermutung, dass der Anschlussinhaber die Urheberrechtsverletzung an dem Film „Nix wie weg vom Planeten Erde“ selbst begangen hat. Können Sie jedoch beweissicher darlegen, dass ein Dritter wie zum Beispiel das in ihrem Haushalt lebende Kind die Urheberrechtsverletzung an dem Film „Nix wie weg vom Planeten Erde“ selbstverantwortlich veranlasst hat ist diese widerlegt.

Wenn aber Ihr minderjähriges Kind die Urheberrechtsverletzung begangen hat, können Sie weiterhin als sogenannter Störer in Haftung genommen werden. Der Störer muss regelmäßig für die Rechtsanwaltskosten, nicht aber für die Schadensersatzkosten aufkommen. Zu beachten ist jedoch, dass die Eltern keine Pflicht zur dauerhaften Überwachung haben. Sofern die Eltern also ihre minderjährigen Kinder hinsichtlich sogenannter Filesharing-Aktivitäten belehrt und ihnen solche verboten haben und den Anschluss generell hinreichend gesichert haben, kommt eine Haftungsbefreiung in Betracht.

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. In einem Erstgespräch unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77 können Sie uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

Was ist
zu tun?

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  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
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