Abmahnung Rasch für das Musikalbum “Imagine Dragons Night Visions” iAv. Universal Music GmbH

Die Kanzlei Rasch mahnt derzeit im Auftrag der Universal Music GmbH wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Musikalbum “Imagine Dragons Night Visions” ab.

Worum geht es bei der Abmahnung der Kanzlei Rasch?

In dem Schreiben wird den abgemahnten Anschlussinhabern vorgeworfen das Musikalbum “Imagine Dragons Night Visions” ohne Einwilligung der Rechteinhaberin zum Download angeboten und dadurch diese in ihren Rechten verletzt zu haben. Dabei wird angegeben, dass das widerrechtliche Handeln durch eine Anti- Piracy Firma beweissicher festgestellt wurde.

Was wird gefordert?

In der Abmahnung der Kanzlei Rasch wird der Abgemahnte aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag von 1200,00 Euro zu zahlen. Auch solle der Abgemahnte eine Vergleichsannahmeerklärung abgeben durch die der Betroffene die geltend gemachten Ansprüche anerkennt.

Sollte Ich die Unterlassungserklärung abgeben?

Grundsätzlich ist es ratsam bei Filesharing-Abmahnungen eine Unterlassungserklärung abzugeben, um weitere rechtliche Schritten gegen Sie abzuwenden. Nicht ratsam ist es jedoch eine derartige Vergleichsannahmeerklärung zu unterschrieben, da dann die geforderte Summe nicht mehr angezweifelt werden kann. Auch die Unterlassungserklärung sollte nicht voreilig abgegeben werden. Regelmäßig ist eine derartige vorformuliert an das Schreiben angehängt. Diese vorformulierte Unterlassungserklärung ist meist zu Gunsten der abmahnenden Partei ausformuliert und könnte für Sie nachteilige Klauseln enthalten. Daher sollten Sie eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung abgeben. Da diese ein Leben lang wirksam ist, ist es nicht empfehlenswert auf eine Muster-Unterlassungserklärung aus dem Internet zurückzugreifen. Stattdessen sollten Sie sich von einem Anwalt eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung aufsetzen lassen. Gerne sind auch wir Ihnen hierbei behilflich, fragen Sie uns gerne danach.

Auch sollten Sie nicht ohne Vorherige rechtliche Beratung den geforderten Vergleichsbetrag zahlen. Dadurch könnten Sie sich wirksame Verteidigungsstrategien abschneiden. Um fristgerecht und angemessen auf die Abmahnung der Kanzlei Rasch reagieren zu können sollten Sie daher vorerst einen Anwalt kontaktieren.

 

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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