Abmahnung Rasch Rechtsanwälte – Rosenstolz – Wir sind am Leben iAv. Universal Music GmbH

Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte versendet im Auftrag von Universal Music GmbH Abmahnungen wegen Verletzung des Urheberrechts an dem Werk Rosenstolz – Wir sind am Leben durch öffentliche Zugänglichmachung in sog. Tauschbörsen. Im Auftrag von Universal Music GmbH werden Betroffene aufgefordert für die öffentliche Zugänglichmachung des Werks Rosenstolz – Wir sind am Leben neben der strafbewehrten Unterlassungserklärung einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 1200 EUR.

Sollten Sie auch eine Abmahnung wegen angeblicher öffentlicher Zugänglichmachung des Werkes Rosenstolz – Wir sind am Leben erhalten haben finden Sie auf unserer Seite über die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte weitere Informationen über das Thema Abmahnung.


Drei Dinge sollten Sie beachten:

1. Unterschreiben Sie nicht die Unterlassungserklärung der Rasch Rechtsanwälte – zahlen Sie nicht die von Rasch Rechtsanwälte geforderten Beträge ohne vorher Rücksprache mit einem Anwalt zu nehmen- gerne können Sie hierzu unsere kostenlose Hotline nutzen: 0800 – 866 22 66.

2. Nehmen Sie weder schriftlich noch telefonisch Kontakt zu Rasch Rechtsanwälte auf. Hieraus entstehen Ihnen Nachteile die später schwer zu korrigieren sind.

3. Notieren Sie sich die von gesetzte Frist und halten Sie diese ein. Ignorieren Sie die Abmahnung bezüglich des Werkes Rosenstolz – Wir sind am Leben nicht. Hierdurch wird das Problem nur größer und verschoben, aber nicht gelöst.


 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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