Abmahnung durch Sasse & Partner – „Kidnapping Freddy Heineken“

Derzeit versenden die Rechtsanwälte Sasse & Partner im Auftrag der Splendid Film GmbH urheberrechtliche Abmahnungen an Anschlussinhaber wegen der Verletzung der Rechte an dem Film „Kidnapping Freddy Heineken“.

Das Krimi-Drama „Kidnapping Freddy Heineken“ spielt im Jahre 1983 und handelt von der Entführung des Biermagnaten Freddy Heineken, welcher von Anthony Hopkins verkörpert wird.

Den betroffenen Abmahnungsempfängern wird vorgeworfen, den Film aus einer Filesharing-Plattform heruntergeladen und durch den damit verbundenen Upload unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

Im Namen ihrer Mandantschaft fordern die Anwälte von Sasse & Partner den Anschlussinhaber zu dreierlei auf:

  • die sofortige und dauerhafte Löschung der abgemahnten Datei,
  • die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages und
  • die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist.

Wie gehe ich gegen die Abmahnung am besten vor?

Sie sollten ein Abmahnschreiben in keinem Fall ignorieren, da dies das Problem nicht löst, sondern höchstens zeitlich verschiebt. Die Gegenseite kann vor Gericht eine einstweilige Verfügung gegen Sie erwirken, wenn Sie die Abmahnung ignorieren.

Wir raten Ihnen dazu, einen im Urheber- und Internetrecht erfahrenen Rechtsanwalt zu konsultieren. Dieser wird mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen und die Abmahnung auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen. Zudem kann er herausfinden, ob und wenn ja, inwieweit Sie für die Rechtsverletzung haften.

Sollte ich die vorformulierte Unterlassungserklärung abgeben?

Die beigefügte Unterlassungserklärung sollte keinesfalls ohne vorherige juristische Überprüfung unterzeichnet werden. Sie kann folgende nachteilige Regelungen enthalten:

  • ein Schuldanerkenntnis, welches bei eventuellen gerichtlichen Streitigkeiten als Beweismittel gegen Sie verwendet werden kann,
  • die Verpflichtung zur Zahlung einer gegebenenfalls überhöhten Vertragsstrafe für den Fall der Zuwiderhandlung,
  • ein Anerkenntnis der Forderung der Gegenseite,
  • die Bindung an die Erklärung über einen Zeitraum von mehr als 30 Jahren.

Aus diesem Grund ist es ratsam, die Erklärung von einem Rechtsanwalt abändern zu lassen. Sie sollten jedoch kein Muster einer modifizierten Unterlassungserklärung aus dem Internet verwenden, da diese häufig Ungenauigkeiten enthalten, die im schlimmsten Fall dazu führen, dass die Erklärung vor Gericht wertlos ist.

Das Team von Abmahnhelfer.de wird Ihnen in einem kostenlosen Erstgespräch eine erste anwaltliche Einschätzung geben. Rufen Sie uns dafür unter der Telefonnummer: 030 - 200 590 770  an oder füllen Sie das Kontaktformular auf unserer Website aus.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
Telefon Icon

Wählen Sie: 030 / 200 590 77 77

Rückruf erwünscht?

Gern rufen wir Sie zurück

*“ zeigt erforderliche Felder an

Akzeptierte Dateitypen: png, jpg, bmp, gif, pdf, Max. Dateigröße: 10 MB.