Stand: 23. August 2026. Der Titel „Because You Move Me“ von Tinlicker & Helsloot wird in aktuellen Übersichten zu Schreiben der SoundGuardian GmbH genannt. Berichten zufolge werden Betreiber geschäftlich genutzter Social-Media-Accounts wegen einer möglicherweise nicht ausreichend lizenzierten Musiknutzung kontaktiert.
Wichtige Einordnung: Häufig ist das erste Schreiben als „Berechtigungsanfrage“ oder Nachlizenzierungsangebot formuliert. Das ist nicht ohne Weiteres dasselbe wie eine klassische Abmahnung – und auch kein Filesharing-Fall. Wir fassen hier öffentliche Berichte zusammen.
Die wichtigsten Fakten
- Titel: „Because You Move Me“
- Künstler: Tinlicker & Helsloot
- Genanntes Unternehmen: SoundGuardian GmbH
- Berichtete Nutzung: Musik in geschäftlichen Social-Media-Videos
- Art des ersten Schreibens häufig: Berechtigungsanfrage mit Nachlizenzierungsangebot
- Forderungshöhe: fallabhängig; keine verlässlich verallgemeinerbare Summe speziell für diesen Titel
Was ist zu „Because You Move Me“ bekannt?
Mehrere öffentlich zugängliche Beiträge führen den Titel in aktualisierten Übersichten zu SoundGuardian-Schreiben mit Stand Juli 2026 auf. Der Song von Tinlicker & Helsloot erschien bereits 2017.
Die Übersicht beschreibt die Schreiben häufig als Lizenzangebot und nicht als formelle Abmahnung: SoundGuardian verlange demnach regelmäßig keine strafbewehrte Unterlassungserklärung, sondern biete eine nachträgliche Lizenz zu einem berechneten Betrag an. Eine speziell für „Because You Move Me“ verlässlich verallgemeinerbare Summe ist öffentlich nicht ersichtlich.
Wer ist SoundGuardian?
SoundGuardian ist keine Rechtsanwaltskanzlei, sondern eine GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main. Das Unternehmen beschreibt sich auf seiner Website als auf die Lizenzierung und Wahrnehmung von Rechten an Tonaufnahmen im Social-Media-Bereich spezialisiertes Unternehmen.
Nach eigener Darstellung werden für die Verbindung einer Tonaufnahme mit einem Video besondere Rechte benötigt. Das ist zunächst die Position des Unternehmens. Im Einzelfall ist zu prüfen, welche Rechte für genau diesen Titel, das Gebiet, den Zeitraum und die konkrete Nutzung nachgewiesen werden.
Berechtigungsanfrage oder Abmahnung?
Eine Berechtigungsanfrage fragt im Kern, auf welcher Grundlage ein Werk genutzt wurde. Ein Nachlizenzierungsangebot ermöglicht nach Darstellung des Absenders, eine vergangene Nutzung gegen Zahlung zu lizenzieren. Eine Abmahnung nach § 97a UrhG zielt typischerweise auf Beseitigung und Unterlassung einer behaupteten Rechtsverletzung und kann eine strafbewehrte Erklärung verlangen.
Die Überschrift des Briefes allein genügt für die Einordnung nicht. Inhalt, Forderungen, Frist und angekündigte Folgen müssen zusammen betrachtet werden.
Welche Rechte können betroffen sein?
Bei einem Social-Media-Video können Rechte am Musikwerk, Rechte an der konkreten Tonaufnahme und die Erlaubnis zur Verbindung mit Bewegtbild nebeneinander eine Rolle spielen. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ist in § 19a UrhG geregelt; Rechte des Tonträgerherstellers nennt § 85 UrhG.
Auch die technische Verfügbarkeit eines Songs in einer Plattformbibliothek beantwortet nicht jede Lizenzfrage. Meta weist in seinen Music Guidelines auf Einschränkungen für kommerzielle Nutzungen hin.
Was sollten Empfänger konkret tun?
- Frist, Case-ID, Absender und Zahlungsweg prüfen.
- Den betroffenen Post vor Änderungen mit Datum, Reichweite und Accountinformationen dokumentieren.
- Klären, ob genau die genannte Aufnahme verwendet wurde.
- Herkunft des Sounds und Lizenzbelege sichern.
- Geschäftlichen Kontext, Rechtekette und Berechnung prüfen.
- Nicht vorschnell zahlen oder online ein Lizenzangebot annehmen.
Häufige Fragen zu SoundGuardian
Ist die Berechtigungsanfrage bereits eine Abmahnung?
In vielen veröffentlichten Fällen nicht. Häufig handelt es sich zunächst um eine Anfrage mit Lizenzangebot. Ein späteres anwaltliches Vorgehen ist damit nicht ausgeschlossen.
Muss der verlangte Betrag sofort bezahlt werden?
Nicht ungeprüft. Titel, konkrete Nutzung, Rechtekette und Berechnung sollten zuerst nachvollzogen werden.
Sollte das Video gelöscht werden?
Zunächst sollte die Beweislage vollständig gesichert werden. Ob der Beitrag danach offline genommen oder lizenziert wird, hängt von der konkreten Situation ab.
Ist SoundGuardian eine Abmahnkanzlei?
Nein. SoundGuardian ist eine Rechteagentur in der Rechtsform einer GmbH.
Quellen zuletzt geprüft am 22. August 2026. Dieser Überblick ersetzt keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls.