Malibu Media lässt „Four Ways“ durch die Kanzlei Fareds abmahnen

Malibu Media LLC lässt durch die Kanzlei Fareds Anschlussinhaber wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film „Four Ways“ abmahnen.

Dem Adressaten wird in dem Abmahnschreiben der Kanzlei Fareds vorgeworfen den Film „Four Ways“ innerhalb einer Online-Tauschbörse anderen Nutzern der selbigen zur Verfügung gestellt zu haben. Dadurch wird der Film „Four Ways“ illegal öffentlich zugänglich gemacht. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung steht aber ausschließlich dem Urheber bzw. Rechteinhaber zu; soweit dieser seine Einwilligung nicht erteilt hat, erfolgt die öffentliche Zugänglichmachung demnach widerrechtlich.

Die Betroffenen werden von der Kanzlei Fareds aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Abgeltungsbetrag in Höhe von 735,00 Euro zu zahlen.

Wie reagiere ich am besten auf eine Abmahnung?

Sie sollten bei dem Erhalt einer Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film „Four Ways“ einen im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Überprüfung der geltend gemachten Ansprüche der Gegenseite beauftragen. Möglicherweise ist der geforderte Betrag überhöht. Außerdem sollten Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige rechtliche Prüfung unterschreiben. In der Regel sind die vorformulierten Unterlassungserklärungen viel zu weitgehend: sie binden den Erklärenden an einen Zeitraum von 30 Jahren oder setzen viel zu hohe Vertragsstrafen fest im Falle einer Zuwiderhandlung. Um diese Nachteile zu verhindern, sollten Sie die Unterlassungserklärung von einem Rechtsanwalt modifizieren lassen. So kann die zeitliche Geltung der Abmahnung beschränkt werden oder Sie können eine angemessene Vertragsstrafe vereinbaren. Gerne helfen wir Ihnen bei der Abfassung einer solchen modifizierten Unterlassungserklärung.

Besonderheiten bei Porno-Abmahnungen

Insbesondere in dem Bereich der Erwachsenenunterhaltung könnten Sie sich bei vorschnellem Handeln effektive Verteidigungsmöglichkeiten abschneiden. Da hierbei oftmals der mutmaßliche Rechteinhaber kaum oder nur schwierig nachweisen kann, dass dieser auch wirklich Inhaber des vermeintlich betroffenen Rechts ist, kann unter Umständen der Zahlungsanspruch abgewehrt werden. Auch gilt zwar generell vorab die widerlegbare Vermutung, dass der ermittelte Anschlussinhaber die Urheberrechtsverletzung an dem Film „Four Ways“ als Täter jedoch ist diese bereits dann widerlegt, wenn substantiiert dargelegte werden kann, das eine ernsthafte Möglichkeit besteht, das der Mitbewohner/ Familienmitglied oder andere im Haushalt lebenden Mitnutzer des Internetzuganges die Urheberrechtsverletzung an dem Film „Four Ways“ veranlasst hat.

Regelmäßig lohnt sich daher die rechtliche Überprüfung des Einzelfalles. Wurden auch Sie Adressat einer Abmahnung der Kanzlei Fareds im Auftrag der Malibu Media LLC wegen einer Urheberrechtsverletzung der Film „Four Ways“ können Sie uns gerne in einem Ernstgespräch Ihren Fall schildern, um so eine anwaltliche Ersteinschätzung zu erhalten. Wir sind 7-Tage die Woche für Sie erreichbar unter der Telefonnummer: auch können Sie das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

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