Stand: 23. August 2026. Zu dem Musiktitel „Turn the Lights Off“ von Steven Roho gibt es aktuelle Berichte über Schreiben an Betreiber geschäftlich genutzter Instagram-Accounts. Genannt werden die ALL WAYS DANCE Ltd., die Stington & Partner Legal GmbH unter ihrer Handelsmarke fairSync International und die Kanzlei Hild & Kollegen.
Wichtige Einordnung: Dies ist kein klassischer Filesharing-Fall. Es geht laut den Berichten nicht um BitTorrent oder eine ermittelte IP-Adresse, sondern um Musik in einem Social-Media-Video. Der Beitrag fasst öffentliche Quellen zusammen; er beruht nicht auf einem abmahnhelfer.de vorliegenden Schreiben.
Die wichtigsten Fakten
- Titel: „Turn the Lights Off“
- Interpret: Steven Roho
- Plattform in den Berichten: Instagram
- Genannte Rechteinhaberin: ALL WAYS DANCE Ltd.
- Genannte Beteiligte: Stington & Partner Legal GmbH unter der Handelsmarke fairSync International sowie Hild & Kollegen
- Vorwurf: nicht ausreichend lizenzierte Nutzung in einem geschäftlichen Account
Was wird aktuell berichtet?
Nach einem öffentlich zugänglichen Bericht versandte die Stington & Partner Legal GmbH unter der Handelsmarke fairSync International zunächst ein „unverbindliches Lizenzangebot“. In dem dort beschriebenen Einzelfall soll der Titel knapp vier Monate in einem Instagram-Profil abrufbar gewesen sein. Für eine einjährige Lizenz einschließlich der zurückliegenden Nutzung seien 7.920 Euro zuzüglich Umsatzsteuer verlangt worden.
Der Bericht wurde am 6. August 2026 ergänzt: Danach seien später in mehreren Fällen Abmahnungen von Hild & Kollegen gefolgt. Für mehrere dieser späteren Abmahnungen wird zusätzlich ein Kostenerstattungsanspruch von 1.448,70 Euro genannt. Der Betrag ist nicht ohne Weiteres dem zuvor beschriebenen 7.920-Euro-Einzelfall zuzuordnen; sämtliche Zahlen sind Einzelfallangaben, kein gesetzlicher Tarif.
Weitere öffentlich zugängliche Beiträge berichten über Schreiben von Hild & Kollegen im Auftrag der ALL WAYS DANCE Ltd. wegen „Turn the Lights Off“. Genannt werden unter anderem Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Kosten. Ob diese Ansprüche im konkreten Fall bestehen, ist damit nicht entschieden.
Warum kann Musik aus Instagram problematisch sein?
Dass ein Song in einer App auswählbar ist, beantwortet nicht jede Lizenzfrage. Meta weist in seinen Music Guidelines darauf hin, dass Nutzer für die in ihren Inhalten eingesetzte Musik verantwortlich bleiben und kommerzielle Nutzungen besonderen Einschränkungen unterliegen können.
Rechtlich können das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung und Rechte an der Tonaufnahme eine Rolle spielen. Zu prüfen sind die konkrete Aufnahme, der Accounttyp, der Veröffentlichungszweck, vorhandene Lizenzen und die behauptete Rechtekette.
Lizenzangebot und Abmahnung sind nicht dasselbe
Ein Nachlizenzierungsangebot ist nicht automatisch eine Abmahnung. Das fairSync-Schreiben wird in den Berichten als Angebot beschrieben, vergangene und künftige Nutzung gegen Zahlung zu lizenzieren. Eine anwaltliche Abmahnung zielt typischerweise zusätzlich auf Beseitigung und Unterlassung einer behaupteten Rechtsverletzung. Deshalb sollte zuerst geklärt werden, welche Art von Schreiben tatsächlich vorliegt.
Was sollte gesichert und geprüft werden?
- Frist, Absender und Anlagen vollständig sichern.
- Post, Veröffentlichungszeitraum, Reichweite und Accountstatus dokumentieren.
- Prüfen, welche Aufnahme verwendet wurde und aus welcher Quelle sie stammte.
- Lizenzen, Agenturverträge und Absprachen mit Dienstleistern sammeln.
- Rechtekette, Nutzungskontext und jede Kostenposition prüfen.
- Weder Erklärung noch Lizenzangebot ungeprüft akzeptieren.
Häufige Fragen zu „Turn the Lights Off“
Ist das fairSync-Schreiben bereits eine Abmahnung?
Nach den veröffentlichten Beispielen nicht zwingend. Es wird zunächst als Nachlizenzierungsangebot beschrieben; später sollen in einigen Fällen anwaltliche Abmahnungen gefolgt sein.
Müssen die online genannten Beträge bezahlt werden?
Nicht automatisch. Die Zahlen stammen aus beschriebenen Einzelfällen. Nutzung, Rechteinhaberschaft und Berechnung müssen anhand des konkreten Schreibens geprüft werden.
Hilft es, dass der Song direkt aus Instagram kam?
Die technische Verfügbarkeit beweist nicht allein, dass jede geschäftliche Nutzung lizenziert war. Maßgeblich sind Plattformbedingungen, Account- und Werbekontext sowie mögliche eigene Lizenzen.
Ist das eine Filesharing-Abmahnung?
Nein. Die aktuellen Berichte betreffen die Einbindung einer Tonaufnahme in einen Instagram-Inhalt, nicht die Verbreitung einer Datei über einen Internetanschluss.
Quellen zuletzt geprüft am 22. August 2026. Dieser Überblick ersetzt keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls.