Best of 2015 Die Hits des Jahres Abmahnungen durch Fareds

Unserer Kanzlei liegen zurzeit Abmahnungen der Kanzlei Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Album „Best of 2015 – Die Hits des Jahres“ vor.

Best of 2015 Die Hits des Jahres

Das Musikalbum wurde am 23. Oktober 2015 unter dem Label Polystar veröffentlicht. Dieses ist Teil der Universal Music Group und nunmehr Inhaberin der Urheberrechte an „Best of 2015 – Die Hits des Jahres“. Enthalten sind unter anderem Titel von Ellie Goulding, Avicii und Sarah Connor.

Der Vorwurf des Abmahnschreibers lautet nun auf Urheberrechtsverletzung mittels Filesharing. Hierunter wird die direkte Weitergabe von Dateien zwischen verschiedenen Internetnutzern verstanden.

Abmahnungen durch die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH fordert die Betroffenen nun mittels ihrer Abmahnungsschreiben dazu auf, innerhalb einer bestimmten Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Schadensersatzbetrag in Höhe von 399,00 EUR zu zahlen.

Haftung im Falle einer Abmahnung durch Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Beachten Sie, dass der Adressat eines Abmahnschreibens nicht zwingend persönlich haftbar ist. Maßgeblich für die Haftung ist die Frage, wer die Urheberrechtsverletzung begangen hat. Waren nicht Sie selbst, sondern beispielsweise ein volljähriges Familienmitglied verantwortlich, so sind Sie von der Haftung befreit.

Hinweise an Abgemahnte

Sofern Sie betroffen sind und eine Abmahnung der Anwaltskanzlei Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Hinblick auf eine mutmaßliche Urheberrechtsverletzung an dem Album „Best of 2015 – Die Hits des Jahres“ erhalten haben, so empfehlen wir Ihnen folgende Grundregeln:

  1. Kommen Sie der Zahlungsaufforderung nicht voreilig nach.
  2. Leisten Sie ohne vorherige professionelle Rechtsberatung keine Unterschriften.
  3. Nehmen Sie keinen selbständigen Kontakt mit der Kanzlei Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auf.
  4. Konsultieren Sie einen auf dem Gebiet des Urheberrechts spezialisierten Rechtsanwalt.
  5. Wahren Sie die im Abmahnungsschreiben genannte Frist!

Es gilt insgesamt der Grundsatz, vorschnelles Handeln möglichst zu unterlassen und frühestmöglich professionelle rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ein im Urheberrecht versierter Rechtsanwalt wird Ihnen bei der Überprüfung der Rechtmäßigkeit Ihrer Abmahnung ebenso behilflich sein wie mit der möglichen Modifizierung Ihrer Unterlassungserklärung, sodass Sie durch diese nicht weiter eingeschränkt werden als unbedingt notwendig.

Profitieren Sie von unserem Angebot einer kostenlosen Erstberatung! Weitere Hinweise finden sie hier.

 

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