Filesharing-Abmahnung von der Kanzlei FAREDS erhalten?

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Die 2010 in Hamburg gegründete FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat sich auf Urheberrecht, gewerblichen Rechtsschutz, Markenrecht und Wettbewerbsrecht spezialisiert. FAREDS ist unter anderem dafür bekannt, massenweise Händler auf eBay etwa wegen Fehlern in der Widerrufsbelehrung oder fehlenden OS-Links abzumahnen. Aber auch mit ihren Abmahnungen wegen Filesharing und den damit im Zusammenhang stehenden Urheberrechtsverletzungen hat sich die Kanzlei einen Namen gemacht.

FAREDS arbeitet für Rechteinhaber aus der Film- und Musikindustrie, für Onlineshops und Handelsunternehmen. Im Bereich des Filesharings handelt es sich vor allem um größere Plattenfirmen und Filmstudios meistens mit Sitz in Deutschland oder Amerika, wie zum Beispiel:

  • MIG Film GmbH
  • Fort Knox Entertainment GmbH
  • Los Banditos Films GmbH
  • Lightning Entertainment Group
  • Elephant Music GmbH
  • Malibu Media LLC.
  • Pantaleon Entertainment GmbH
  • Boll AG

­ Überblick über einige Filme und Musiktitel, die von der Kanzlei FAREDS abgemahnt wurden.

Während sich viele Abmahnkanzleien auf dem Gebiet des Filesharings auf eine bestimme Art von Werken spezialisiert haben (zum Beispiel IPPC Law und Yussof Sarwari auf Erotikfilme oder Frommer Legal auf andere Filmgenres), mahnt FAREDS sowohl Filme aus dem Erotikbereich als auch aus anderen Bereichen und Musikwerke ab, gleichwohl werden aber Erwachsenenfilme am häufigsten abgemahnt.

Die Rechtsanwaltsgesellschaft FAREDS wirft den Abgemahnten den vermeintlichen Tausch und die Weitergabe von Musik- oder Filmdateien über Filesharing-Plattformen im Internet vor. Die nahezu identisch aufgebauten FAREDS-Abmahnschreiben enthalten stets ein Angebot zum Abschluss eines Unterlassungsvertrages, einen Ermittlungsdatensatz, einen gerichtlichen Gestattungsbeschluss und einen Überweisungsträger mit Geldforderung.

Achtung: Nicht alle FAREDS-Abmahnungen sind berechtigt! Nicht selten erreichen solche Abmahnungen nicht einmal denjenigen, der die Rechtsverletzung persönlich begangen hat. Auch wenn Sie den Tatvorwurf zu verantworten haben, sollten Sie auf die Forderungen aus der Abmahnung keineswegs eins zu eins eingehen. Unterschreiben und zahlen Sie nichts, ohne vorherige Prüfung der Abmahnung!


FAQ: Filesharing-Abmahnungen von der Kanzlei FAREDS

  1. Wieso schickt mir die Kanzlei FAREDS eine Abmahnung?
  2. Welche Forderungen stellen die Rechtsanwälte von FAREDS an mich?
  3. Welche Rechte habe ich, wenn ich eine FAREDS-Abmahnung erhalten habe?
  4. Wie soll ich vorgehen, nachdem ich von FAREDS abgemahnt wurde? Welche Fehler gilt es unbedingt zu vermeiden?
  5. Ich habe einen FAREDS-Mahnbescheid erhalten – geht es jetzt vors Gericht?
  6. Ist es nötig, einen Anwalt einzuschalten, um die Abmahnung von FAREDS abzuwehren?

1. Wieso schickt mir die Kanzlei FAREDS eine Abmahnung?

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Sie haben eine Abmahnung wegen illegalem Filesharing erhalten, weil Sie angeblich ein Film- oder Musikwerk auf einer Tauschbörse im Internet heruntergeladen und weiterverteilt haben. Damit wurden die Urheberrechte am Werk verletzt, was die Kanzlei FAREDS im Auftrag der Rechteinhaber abmahnt.

Wenn Sie sich jetzt zu Unrecht beschuldigt fühlen, weil Sie zwar ein Musiktitel oder ähnliches in einem Peer-to-Peer-Netzwerk (etwa eMule oder BitTorrent) heruntergeladen haben, aber von einem Upload nichts wissen, liegen Sie falsch. Die meisten Tauschbörsen sind von Haus aus so eingestellt, dass während eines Downloads andere Nutzer genau diese Datei ebenfalls herunterladen können. Sie haben also das Werk verbreitet (wenn auch unbewusst), indem Sie es anderen Usern mittels Upload zur Verfügung gestellt haben. Abgemahnt wird immer der Upload, das Anbieten eines Werks.

Wie die Kanzlei FAREDS ausgerechnet auf Sie kommt? Von der Kanzlei FAREDS beauftragte spezialisierte IT-Partner ermitteln Urheberrechtsverstöße im Internet. Diese Firmen suchen nach dynamischen IP-Adressen, mit denen auf Filesharing-Plattformen ein rechtswidriger Upload stattgefunden hat. Die Anwälte von FAREDS erwirken dann eine gerichtliche Verfügung zur Freigabe der Daten des Anschlussinhabers durch den jeweiligen Internetprovider. Die ermittelten Daten finden Sie dann auch im Abmahnschreiben wieder: die dynamische IP-Adresse, Datum und Uhrzeit des Uploads und der Name der Datei.

Muss ich als Anschlussinhaber immer haften? Da Sie der Anschlussinhaber sind, erhalten auch Sie die Abmahnung. In den meisten Haushalten nutzen jedoch mehrere Leute den privaten Internetanschluss, sodass die Rechtsverletzung auch von jemand anderes begangen worden sein kann (etwa erwachsene Familien- oder Hausangehörige, minderjährige Kinder oder Besucher). Auch ein technisch nicht ausreichend geschütztes WLAN-Netzwerk könnte die Ursache sein.

Auf ihrer Internetseite schreibt die Anwaltskanzlei FAREDS zu diesem Thema, dass Anschlussinhaber für die Rechtsverletzung Dritter haften, da sie dafür verantwortlich sind, wer ihren Internetanschluss wie nutzt. Ganz stimmt das nicht, denn es gibt durchaus Gesetze, die Anschlussinhaber schützen, die keine illegalen Filesharing-Aktivitäten zu verantworten haben. Kann nämlich der Anschlussinhaber beweisen, dass er für den rechtswidrigen Upload nicht verantwortlich ist, greift die sogenannte Störerhaftung. Der Anschlussinhaber muss dann keinen Schadensersatz leisten.

2. Welche Forderungen stellen die Rechtsanwälte von FAREDS an mich?

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Im Abmahnschreiben verlangt die Kanzlei FAREDS von Ihnen folgendes:

  • Abgabe der vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
  • Schadensersatzanspruch und Anwaltskosten zwischen rund 390 und 1.465 Euro (die Betragshöhe hängt unter anderem von der Art des Werks ab)

Häufig beträgt die Frist zur Erfüllung der Forderungen nur wenige Tage. In dieser Zeit sollen Sie den Vergleichsbetrag überweisen, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Andernfalls, so FAREDS im Abmahnbrief, würden rechtliche Schritte eingeleitet. Die Kanzlei verweist dabei auch auf Paragraf 106 des Urheberrechtsgesetzes, der besagt, dass das unerlaubte Verbreiten urheberrechtlich geschützter Werke mit einer sehr hohen Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet wird. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern!

Wichtig ist, dass Sie die Musterunterlassungserklärung aus dem Abmahnbrief nicht an FAREDS zurückschicken – auch nicht, wenn Sie die Tat zu verantworten haben! Wenn Sie keine Rechtsverletzung begangen haben, müssen Sie überhaupt keine Unterlassungserklärung abgeben. Haben Sie den rechtswidrigen Upload zu verantworten, sollte eine angepasste Unterlassungserklärung abgegeben werden. Die von FAREDS mitgeschickte Unterlassungserklärung ist unnötig weit gefasst und bindet Sie lebenslang an einen Vertrag, der mit hohen Vertragsstrafen daherkommt. Bei erneutem Rechtsbruch werden oft vierstellige Summen gefordert. Außerdem sollten Sie auch nicht sofort Zahlungen an die Kanzlei FAREDS leisten.

3. Welche Rechte habe ich, wenn ich eine FAREDS-Abmahnung erhalten habe?

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Auf eine FAREDS-Abmahnung wegen Filesharing sollten Sie immer fristgerecht reagieren – unabhängig davon, ob Sie sich schuldig gemacht haben oder nicht. Diese Möglichkeiten haben Sie:

  • Widerspruch gegen die FAREDS-Abmahnung einlegen: Um den Tatvorwurf zu entkräften, legen Sie begründeten Widerspruch ein. Sie müssen darlegen, warum Sie nicht für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sein können. Zudem müssen Sie äußern, wer für den illegalen Upload infrage kommt. Die Nennung von Namen reicht; Sie müssen keine Nachforschungen betreiben. Es ist dann die Aufgabe der Anwaltskanzlei FAREDS nachzuforschen, insofern sie den Fall weiterverfolgen will, oder sie lässt die Abmahnung fallen.
  • Unterlassungserklärung von der Kanzlei FAREDS anpassen: Haben Sie das abgemahnte Film- oder Musikwerk rechtswidrig verbreitet, müssen Sie eine Unterlassungserklärung abgeben, aber auf keinen Fall die vorformulierte Erklärung. An dieser Stelle ist juristischer Rat sinnvoll, denn ein Anwalt kann eine Unterlassungserklärung modifizieren, die in Ihrem Fall günstig ist. Auf die Nutzung von modifizierten Unterlassungserklärungen aus dem Internet sollte verzichtet werden, da diese nicht auf Ihren speziellen Filesharing-Fall zugeschnitten sein dürften. Haben Sie nicht nur ein Lied oder Film heruntergeladen, sondern einen ganzen Sampler oder mehrere Episoden einer Serie, ist es leider häufig so, dass weitere Abmahnungen folgen. Um diese abzuwenden, sollte eine vorbeugende Unterlassungserklärung in Betracht gezogen werden.
  • Verhandlung mit FAREDS: Selbst, wenn Sie verantwortlich für die Urheberrechtsverletzung sind, ist es möglich, den von der Kanzlei FAREDS geforderten Vergleichsbetrag herunterzuhandeln. Die größten Erfolge bei Verhandlungen von Strafsummen erzielen Anwälte. Wenn Sie in die Störerhaftung genommen werden, müssen Sie meistens nur die Anwaltskosten tragen.
  • Klage von der Kanzlei FAREDS: Fordert die Rechtsanwaltsgesellschaft FAREDS etwa trotz Widerspruch Schadensersatz und erhebt Klage gegen Sie, müssen Sie vor Gericht den Tatvorwurf entkräften. Hier bietet es sich an, sich durch einen Anwalt vertreten zu lassen.

4. Wie soll ich vorgehen, nachdem ich von FAREDS abgemahnt wurde? Welche Fehler gilt es unbedingt zu vermeiden?

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Zunächst ist wichtig, dass Sie die Fristen einhalten und die Abmahnung der Kanzlei FAREDS nicht ignorieren! Eine FAREDS-Abmahnung ist kein Fake und auch der Verbraucherschutz braucht nicht eingeschaltet werden. Es bringt auch nichts, auf eine Verjährung der Abmahnung zu hoffen oder zu behaupten, keinen Abmahnbrief erhalten zu haben. Bei zu später oder ausbleibender Reaktion auf die Filesharing-Abmahnung, kann es zu einem einstweiligen Verfügungsverfahren vor Gericht kommen.

Bevor Sie auf die FAREDS-Abmahnung reagieren, gehen Sie folgende Punkte durch:

  • Ruhe bewahren! Unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung nicht! Leisten Sie keine Zahlungen an die Kanzlei FAREDS! Auch wenn Sie als Laie die umfangreichen rechtlichen Ausführungen in der Abmahnung nicht verstehen, sollten Sie die Kanzlei FAREDS nicht kontaktieren! Jede Aussage, die Sie zu Ihrem Nachteil tätigen, kann später gegen Sie verwendet werden.
  • Prüfen Sie den Tatvorwurf! Überlegen Sie, ob Sie überhaupt für die Tat verantwortlich sind. Fragen Sie sich:
    • War ich zum Tatzeitpunkt zuhause?
    • War ich zu dieser Zeit mit meinem Handy oder Computer online?
    • Wer hat noch Zugriff auf meinen Anschluss und kommt als Täter infrage?
  • Schalten Sie einen Anwalt ein! Haben Sie den Tatvorwurf nicht zu verantworten, müssen Sie Widerspruch einlegen. Oft kann es sinnvoll sein, hier einen Anwalt hinzuzuziehen, denn ein Widerspruch muss rechtssicher sein und darf keine Lücken aufweisen. Andernfalls wird er nicht ausreichen, um die Abmahnung von FAREDS abzuwehren. Haben Sie die Tat begangen, lohnt sich ein Anwalt, um die Unterlassungserklärung bestmöglich auf Sie abzustimmen und um die Vergleichssumme nach unten zu verhandeln.

5. Ich habe einen FAREDS-Mahnbescheid erhalten – geht es jetzt vors Gericht?

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Die Kanzlei FAREDS weist auf ihrer Internetseite darauf hin, dass sie nicht nur außergerichtlich, sondern auch gerichtlich gegen Rechtsverletzungen beim Filesharing vorgeht. Hält man zum Beispiel die in der Abmahnung genannten Fristen nicht ein, scheut die Kanzlei FAREDS nicht davor zurück, Klage zu erheben und ein Gerichtsverfahren einzuleiten.

Vor allem für alte Abmahnungen, bei denen die Verjährung droht, verschickt FAREDS gerichtliche Mahnbescheide. Oft erhalten Abgemahnte auch einen Mahnbescheid, weil sie sich noch nicht richtig verteidigt beziehungsweise nicht glaubhaft dargelegt haben, warum sie nicht haften und dass andere Täter infrage kommen. Haben Sie einen FAREDS-Mahnbescheid erhalten, sollten Sie innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen. Tun Sie dies nicht, kann die Abmahnkanzlei einen Vollstreckungsbescheid erwirken und sofort vollstrecken. Das kann zum Beispiel dazu führen, dass Ihr Konto gepfändet wird.

In jedem Fall ist bei einer Filesharing-Abmahnung eine außergerichtliche Einigung anzustreben. Gerichtsverfahren sind sehr kostspielig und die Erfolgsaussichten sind für Abgemahnte nicht die besten.

6. Ist es nötig, einen Anwalt einzuschalten, um die Abmahnung von FAREDS abzuwehren?

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Tatsächlich macht es in den meisten Filesharing-Fällen Sinn, einen auf Urheberrecht oder Filesharing spezialisierten Rechtsanwalt hinzuziehen. Zumal auch Rechtsschutzversicherungen in der Regel keine Urheberrechtsverletzungen wegen Filesharing abdecken. Zudem ist ein Anwalt zu empfehlen, der bereits über Erfahrung mit Abmahnungen oder Mahnbescheiden aufgrund rechtswidrigem Filesharing der Kanzlei FAREDS verfügt.

Abgemahnte, die sich keinen Anwalt leisten können und Sozialleistungen beziehen, bietet die Bundesregierung eine sogenannte Beratungshilfe an. Wenn nachgewiesen ist, dass der Abgemahnte im Sinne des Gesetzes ‚bedürftig‘ ist, bekommt er einen Beratungshilfeschein. Mit diesem kann er sich einen Anwalt aussuchen, dessen Kosten der Staat trägt.

Mit einem Rechtsanwalt an Ihrer Seite haben Sie folgende Möglichkeiten, um gegen eine Filesharing-Abmahnung von FAREDS vorzugehen:

  • Der Anwalt kann die Abmahnung prüfen.
  • Er kann einschätzen, ob und wie sich der Tatvorwurf entkräften lässt.
  • Er kann Widerspruch einlegen.
  • Er ist in der Lage, eine auf Sie zugeschnittene Unterlassungserklärung zu modifizieren.
  • Gegebenenfalls kann er eine vorbeugende Unterlassungserklärung formulieren, um weitere Abmahnungen und Strafzahlungen zu verhindern.
  • Ein Anwalt kann außerdem mit der Kanzlei FAREDS verhandeln und den Vergleichsbetrag reduzieren.
  • Und er kann Sie, wenn nötig, vor Gericht vertreten.

Haben Sie eine Filesharing-Abmahnung von der Kanzlei FAREDS erhalten? Dann wenden Sie sich gerne an die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN. Unsere Anwälte haben bereits zahlreiche Abgemahnte vertreten und auch Erfahrung mit der Rechtsanwaltsgesellschaft FAREDS. In einer kostenfreien Erstberatung können Sie uns Ihren Fall schildern und wir zeigen Ihnen unverbindlich Möglichkeiten auf, wie sich die Abmahnung abwehren lässt. Sie erreichen uns telefonisch unter der 030 – 200 590 77 77 oder sie kontaktieren uns über unser Kontaktformular. Wir sind für Sie da!


Von der Kanzlei FAREDS abgemahnte Werke

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Werk

Art des Werks

Forderung

Best Of 2015 – Die Hits des JahresTonaufnahmen399,00 €
War PigsFilm980,00 €
Skin TradeFilm980,00 €
AutomataFilm980,00 €
Four WaysFilm735,00 €
Martin Garrix – Don’t Look DownTonaufnahme389,50 €
Carter CruiseErotikfilm735,00 €
Awe Inspiring OrgyErotikfilm735,00 €
Do It To Me One More TimeErotikfilm735,00 €
The CobblerFilm1.465,00 €
Martin Solveig & GTA – IntoxicatedTonaufnahme389,50 €
Good Morning I Love YouErotikfilm735,00 €
Deep Anal ActionErotikfilm735,00 €
Anal Buffet 11Erotikfilm735,00 €
Die große Versuchung – Lügen bis der Arzt kommtFilm980,00 €
Rub Me The Right WayErotikfilm735,00 €
Liquid LesbiansErotikfilm735,00 €
Little Play ThingsErotikfilm735,00 €
Keep On CummingErotikfilm735,00 €
LeWood: Gangbang Battle Of The MILFsErotikfilm735,00 €
Slurply Throatsluts #3Erotikfilm735,00 €
Oliver Heldens – GeckoTonaufnahme389,50 €
Cum Inside The Fantasy SuiteErotikfilm735,00 €
Oliver Heldens – KoalaTonaufnahme389,50 €
Andreas Bourani – Auf unsTonaufnahme372,40 €
2 Cute 4 PornErotikfilm735,00 €
Evil MILFsErotikfilm735,00 €
Hollywood XposedErotikfilm735,00 €
Slutty And Sluttier 23Erotikfilm735,00 €
Do Not Keep Me Waiting Part 1Erotikfilm735,00 €
Cum WorthyErotikfilm735,00 €
Alien Ass Party 3Erotikfilm735,00 €
Dripping PleasuresErotikfilm735,00 €
Sector 4 – Der gefährlichste Ort der WeltFilm735,00 €
Spread Wide OpenErotikfilm735,00 €
Craving AnalErotikfilm735,00 €
The HumblingFilm1.465,00 €
VaterfreudenFilm1.200,00 €
Grape LoversErotikfilm735,00 €
The MachinistFilm750,00 €
Dvbbs & Borgeous – TsunamiTonaufnahme389,50 €
Pretty Sloppy 6Erotikfilm735,00 €
Take Me NowErotikfilm735,00 €
Santiano – SantianoTonaufnahme450,00 €
Glasperlenspiel – Ich bin ichTonaufnahme450,00 €
 

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