Abmahnung durch Fareds – „Automata“

Die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geht gegen urheberrechtliche Rechtsverletzungen an dem Film „Automata“ vor.

„Automata“ ist ein Science-Fiction-Thriller, in welchem der Hauptcharakter – verkörpert durch Antonio Banderas – die dienstbaren Roboter im Griff behalten soll. Diese werden sich jedoch ihrer selbst bewusst und lehnen sich auf.

Die Abgemahnten haben ein Schreiben von Fareds erhalten, in welchem Sie zu der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer kurz bemessenen Frist aufgefordert werden sowie zu der Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 980,00 Euro. Der Pauschalbetrag umfasst die durch die Rechtsverletzung entstandenen Schadensersatzkosten und Rechtsanwaltsgebühren.

Was ist eine Abmahnung und warum habe ich eine solche erhalten?

Der Rechteinhaber beauftragt regelmäßig eine Rechtsanwaltskanzlei damit, aufgrund einer begangenen Urheberrechtsverletzung tätig zu werden. Die Abmahnung ist dabei die Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten, im Fall des Filesharings die in Frage stehende Urheberrechtsverletzung, zukünftig zu unterlassen. Sie stellt gleichzeitig ein außergerichtliches Vergleichsangebot dar, mit dessen Hilfe ein Prozess und die dadurch entstehenden Kosten vermieden werden sollen.

Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ist dem Urheber beziehungsweise dem Rechteinhaber gem. § 19a UrhG vorbehalten, sodass regelmäßig eine Urheberrechtverletzung zu bejahen ist, sofern andere Personen ohne Einwilligung des Urhebers beziehungsweise Rechteinhabers ein Werk öffentlich zugänglich machen. Insbesondere bei Online-Tauschbörsen ist diesbezüglich zu beachten, dass durch ein Herunterladen automatisch auf dem eigenen Rechner befindliche Inhalte anderen Nutzern widerrechtlich zum Download angeboten werden. Daher ist in der Regel schon durch das einmalige Herunterladen eine Urheberrechtsverletzung gegeben.

Wie gehe ich gegen die erhaltene Abmahnung vor?

Ein fachkundiger Rechtsanwalt kann für Sie die Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Ansprüche überprüfen und das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen. Außerdem wird er herausfinden, ob und inwieweit Sie für die Urheberrechtsverletzung haften. Dies ist von Fall zu Fall unterschiedlich, da es auf die jeweiligen Umstände ankommt.

Die mitgesendete Urheberrechtsverletzung sollte nicht ohne jegliche Änderungen abgegeben werden, da sie meist zu weitgehend ist und Sie daher benachteiligen kann. Sie sollte deshalb von einem spezialisierten Rechtsanwalt so modifiziert werden, dass sie sich nur noch auf die notwendigen Angaben beschränkt. Kein Gebrauch sollten Sie von den Vorlagen einer modifizierten Unterlassungserklärung aus dem Internet machen. Solche Muster können Ungenauigkeiten enthalten, da sie meist von juristischen Laien verfasst wurden. Schon die kleinste Ungenauigkeit kann vor Gericht jedoch dazu führen, dass die Erklärung völlig wertlos ist.

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Fareds wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an dem Film „Automata“ erhalten? Dann melden Sie sich bei unserem erfahrenen Team von Abmahnhelfer.de und nutzen unser Angebot eines kostenlosen Erstgespräches. Sie erreichen uns sieben Tage die Woche unter der Telefonnummer: 030 - 200 590 770  oder wenn Sie das Kontaktformular auf unserer Website ausfüllen.

 Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
Telefon Icon

Wählen Sie: 030 / 200 590 77 77

Rückruf erwünscht?

Gern rufen wir Sie zurück

*“ zeigt erforderliche Felder an

Akzeptierte Dateitypen: png, jpg, bmp, gif, pdf, Max. Dateigröße: 10 MB.