„Tyrant“ – Abmahnung aus München

Urheberrechtsverstöße an Filmwerken, deren Rechte die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH hält, verfolgt die Kanzlei Waldorf Frommer schon seit längerem. Derzeit rügt die Münchner Kanzlei für ihre Mandantin Vergehen an den Rechten der Fernsehserie „Tyrant“.

Was wird dem Abgemahnten vorgeworfen?

Die US-amerikanische Drama-Fernsehserie handelt von dem Sohn „Barry“ eines Diktators, der aus dem Exil, in dem er freiwillig seit 20 Jahren lebt, zurückkehrt. Innerhalb eines Filesharing-Netzwerks sollen die Betroffenen eine oder auch mehrere Folgen der Serie unerlaubt anderen Nutzern zur Verfügung gestellt haben. Dadurch wurde die TV-Serie weltweit öffentlich zugänglich gemacht, ohne dass eine vorherige notwendige Einwilligung der Rechteinhaberin, der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH, vorgelegen hat.

Im Namen ihrer Mandantschaft fordern die Rechtsanwälte der Kanzlei Waldorf Frommer den Anschlussinhaber auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist abzugeben sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 520,00 Euro zu zahlen.

Ruhe bewahren!

Wenn auch Sie ein Abmahnschreiben erhalten haben, gilt es Ruhe zu bewahren und keine übereilten Handlungen vorzunehmen. Die vorschnelle Zahlung des geforderten Betrages oder die Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung vernichten die Verhandlungsbasis Ihres Verteidigers und können Ihre gegebenenfalls gute Ausgangsposition unnötig verschlechtern.

Sie sollten stattdessen einen spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen, der für Sie die Rechtmäßigkeit der Abmahnung überprüft und Ihnen Auskunft über die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten gibt. Zudem kann er die Unterlassungserklärung insofern abändern, dass sie sich nur noch auf die notwendigen Angaben beschränkt und möglichst zu Ihren Gunsten formuliert ist.

Hafte ich in jedem Fall für die Urheberrechtsverletzung?

Die Frage der Haftung kann nicht pauschal beantwortet werden, da sie von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls abhängt. Grundsätzlich wird aber zwischen der Täter- und der Störerhaftung unterschieden. Als Täter haftet derjenige, der die Urheberrechtsverletzung selbstverantwortlich begangen hat. Der Störer ist derjenige, der seinen Internetanschluss anderen zur Verfügung gestellt hat und so mitverantwortlich für die durch einen Dritten begangene Rechtsverletzung ist. Der Störer haftet entweder beschränkt oder in bestimmten Konstellationen sogar gar nicht. Wie der Fall bei Ihnen gelagert ist, muss durch einen Rechtsanwalt ermittelt werden.

Rufen Sie das Team von Abmahnhelfer.de für ein kostenloses Erstgespräch inklusive anwaltlicher Ersteinschätzung unter der Telefonnummer: 030 - 200 590 770  an oder füllen Sie das Kontaktformular auf unserer Website aus. Wir greifen auf jahrelange Erfahrungen hinsichtlich der erfolgreichen Abwehr von Filesharing-Abmahnungen zurück und sind bundesweit für Sie tätig.

Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

Was ist
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  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
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