Häufige Fragen zur Filesharing-Abmahnung
Hier findest du ausführliche Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Filesharing-Abmahnungen. Für eine persönliche Einschätzung deines Falls ruf uns kostenlos an.
Grundlagen zur Filesharing-Abmahnung
Eine Filesharing-Abmahnung ist ein Schreiben einer Anwaltskanzlei, in dem dir vorgeworfen wird, urheberrechtlich geschützte Inhalte (Filme, Serien, Musik oder Computerspiele) über eine Tauschbörse wie BitTorrent verbreitet zu haben. Die Abmahnung enthält in der Regel eine Unterlassungserklärung und eine Geldforderung für Schadensersatz und Anwaltskosten. Die Forderungen bewegen sich meist zwischen 500 und 1.500 Euro.
Rechteinhaber beauftragen spezialisierte Unternehmen, Tauschbörsen zu überwachen. Diese erfassen die IP-Adressen der Nutzer, die urheberrechtlich geschützte Dateien teilen. Über einen Gerichtsbeschluss wird dann der Internetanbieter verpflichtet, den Namen und die Adresse des Anschlussinhabers herauszugeben. Anschliessend beauftragt der Rechteinhaber eine Anwaltskanzlei mit der Abmahnung.
Ja. Abgemahnt wird zunächst der Inhaber des Internetanschlusses – nicht unbedingt die Person, die das Filesharing tatsächlich durchgeführt hat. Es kann sein, dass ein Familienmitglied, ein Mitbewohner, ein Gast oder sogar ein Nachbar über dein WLAN Dateien geteilt hat. Als Anschlussinhaber hast du eine sogenannte sekundäre Darlegungslast, d.h. du musst erklären, wer sonst Zugang zu deinem Anschluss hatte.
Richtig reagieren
Nicht unbedingt. Viele Forderungen in Filesharing-Abmahnungen sind zu hoch angesetzt oder teilweise unberechtigt. Ein Anwalt kann prüfen, ob die Forderung in deinem Fall berechtigt ist und ob eine Reduzierung möglich ist. Zahle nicht vorschnell und ohne anwaltliche Beratung – in den allermeisten Fällen lassen sich die Forderungen deutlich senken.
Das solltest du auf keinen Fall tun. Wenn du nicht reagierst, droht eine einstweilige Verfügung oder eine Klage, was die Kosten erheblich steigert. Reagiere fristgerecht – aber nicht überstürzt. Lass die Abmahnung zuerst von einem Anwalt prüfen, bevor du irgendetwas unterschreibst oder zahlst.
Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ist in der Regel zu weit gefasst und kann langfristige Nachteile haben. Ein Anwalt kann eine modifizierte Unterlassungserklärung erstellen, die dich angemessen schützt, ohne zu weitreichende Verpflichtungen einzugehen. Die vorformulierte Version bindet dich oft über 30 Jahre und enthält hohe Vertragsstrafen.
Eine modifizierte Unterlassungserklärung wird von deinem Anwalt erstellt und ist auf das rechtlich notwendige Mindestmass beschränkt. Sie verpflichtet dich zwar dazu, das betroffene Werk nicht erneut zu verbreiten, enthält aber keine überzogenen Vertragsstrafen und bezieht sich nur auf das konkrete Werk – nicht auf alle Werke des Rechteinhabers, wie es die vorformulierte Version oft tut.
Kosten und Fristen
Die Kosten hängen vom Einzelfall ab. In der kostenlosen Erstberatung erhältst du eine transparente Einschätzung. Wir informieren dich vorab über alle anfallenden Gebühren – keine versteckten Kosten. Die Erstberatung am Telefon ist immer kostenlos und unverbindlich.
Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten der anwaltlichen Vertretung bei Filesharing-Abmahnungen. Es kommt auf deinen Tarif und die Versicherungsbedingungen an. Wir prüfen das gerne für dich in der kostenlosen Erstberatung und helfen bei der Deckungsanfrage.
In der Abmahnung ist eine Frist für die Abgabe der Unterlassungserklärung genannt – oft nur 7 bis 14 Tage. Es ist wichtig, diese Frist nicht verstreichen zu lassen. Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche beträgt in der Regel drei Jahre ab Ende des Jahres, in dem die Rechtsverletzung stattfand.
Die meisten Filesharing-Fälle werden innerhalb weniger Wochen durch eine aussergerichtliche Einigung gelöst. In der Regel erledigen wir die Angelegenheit innerhalb von 4 bis 8 Wochen. Kommt es ausnahmsweise zu einem Gerichtsverfahren, kann es mehrere Monate dauern.
Besondere Situationen
Wenn dein WLAN durch Dritte unbefugt genutzt wurde, kann das ein Verteidigungsargument sein. Voraussetzung ist allerdings, dass dein WLAN ausreichend gesichert war (WPA2 oder besser). Ein offenes WLAN bietet keinen ausreichenden Schutz. Ein Anwalt prüft, ob du als Anschlussinhaber haftest oder eine Entlastung möglich ist.
Zu den bekanntesten Abmahnkanzleien gehören Frommer Legal (ehem. Waldorf Frommer), IPPC Law, Yussof Sarwari, Nimrod Rechtsanwälte, FAREDS und Rasch Rechtsanwälte. Wir haben mit allen diesen Kanzleien langjährige Erfahrung und kennen deren Vorgehensweise genau.
Wenn du bereits gezahlt hast, ist eine Rückforderung in der Regel schwierig. Allerdings können wir prüfen, ob die Zahlung unter Vorbehalt geleistet wurde oder ob Ansprüche aus anderen Gründen bestehen. Kontaktiere uns trotzdem – wir beraten dich ehrlich über deine Möglichkeiten.
Noch Fragen? Wir helfen dir weiter.
Unsere Anwälte beraten dich kostenlos und unverbindlich zu deiner Filesharing-Abmahnung.
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