Yussof Sarwari-Abmahnung erhalten?

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Rechtsanwalt Yussof Sarwari betreibt seit 2011 eine Kanzlei in Hamburg. Seine Fachgebiete sind neben dem Verkehrsrecht und Strafrecht auch das Urheberrecht. Bekannt wurde er vor allem durch seine etwa seit 2015 verschickten Filesharing-Abmahnungen an Filmwerken aus dem Erotikbereich. Die Kanzlei Sarwari gehört zu einer der aktivsten, wenn es um Abmahnungen wegen Filesharing geht.

Sarwari mahnt im Auftrag unterschiedlicher Erotik- und Pornofilmproduzenten Werke ab, die auf Tauschbörsen, wie zum Beispiel BitTorrent oder eMule, im Internet kursieren. Folgende Rechteinhaber, für die die Kanzlei Sarwari Abmahnungen verschickt, sind uns bekannt:

  • ClaudiMedia (Saskia Farell)
  • Asteria Media SL
  • VPS Film Entertainment Filmverwertungsgesellschaft mbH
  • Berlin Media Art JT e.K. (vormals John Thompson)
  • HN Medien GmbH (vormals Oktano GmbH)
  • G&G Media Foto-Film GmbH

­ Überblick über die Filme und Musiktitel, die aktuell von Yussof Sarwari abgemahnt werden

Die Sarwari-Abmahnungen sind im Wesentlichen nach demselben Muster aufgebaut:

  • Konfrontation des Abgemahnten mit der Rechtsverletzung.
  • Yussof Sarwari zeigt auf, welche Ansprüche er geltend macht, und führt tabellarisch die Kosten der einzelnen Ansprüche auf.
  • Forderung der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung binnen kurzer Frist.
  • Vergleichsangebot durch Sarwari zur außergerichtlichen und schnellen Streitbeilegung.

Im Abmahnschreiben von Yussof Sarwari wird dem jeweiligen Internetanschlussinhaber zur Last gelegt, einen oder mehrere Erotikfilme anderen Usern einer Filesharing-Plattform zum Download zur Verfügung gestellt zu haben.

Achtung: Es mag unangenehm sein, wegen illegalem Filesharing eines Pornofilms abgemahnt zu werden, dennoch sollten Sie nicht ungeprüft auf die Forderungen Sarwaris eingehen. Die meisten Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen einschließlich der gestellten Forderungen sind nicht berechtigt!

Sie sollten bei einer Porno-Abmahnung nicht sofort den verlangten Geldbetrag überweisen und die Unterlassungserklärung unterschreiben, nur um die Sache schnell aus der Welt zu schaffen. Dieses Vorgehen hat sich in der Vergangenheit als wenig hilfreich herausgestellt. Nicht selten folgten der einen Abmahnung dann viele weitere. Es ist leider häufig der Fall, dass Abgemahnte selten nur ein einziges urheberrechtlich geschütztes Werk heruntergeladen und verbreitet haben.


FAQ: Filesharing-Abmahnungen der Kanzlei Sarwari

  1. Wieso habe ausgerechnet ich eine Filesharing-Abmahnung vom Rechtsanwalt Yussof Sarwari erhalten?
  2. Was verlangt die Kanzlei Sarwari in der Abmahnung?
  3. Welche Rechte habe ich bei einer Sarwari-Abmahnung?
  4. Wie gehe ich am besten vor, wenn ich eine Abmahnung von Yussof Sarwari erhalten habe? Welche Fehler gilt es zu vermeiden?
  5. Was ist, wenn mein Filesharing-Fall aus der Sarwari-Abmahnung tatsächlich vor Gericht landet?
  6. Brauche ich einen Anwalt, um mich erfolgreich gegen die Sarwari-Abmahnung zur Wehr setzen zu können?

1. Wieso habe ausgerechnet ich eine Filesharing-Abmahnung vom Rechtsanwalt Yussof Sarwari erhalten?

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Sie haben die Sarwari-Abmahnung aufgrund einer Urheberrechtsverletzung auf einer Internettauschbörse erhalten. Den stets ähnlichen Abmahnschreiben ist zu entnehmen, dass die Kanzlei Sarwari im Auftrag ihres Mandanten – ein Hersteller oder Rechteinhaber des jeweiligen abgemahnten Filmwerks – handelt. Dem Auftraggeber seien „durch nicht erlaubte Vervielfältigungen und Verbreitungen der Filmwerke im Internet sehr empfindliche Einbußen“ entstanden.

Wenn Sie jetzt denken, „ich habe doch gar keinen Film vervielfältigt oder an andere weitergegeben“, irren Sie sich leider. Auf Peer-to-Peer-Plattformen sind die Standardeinstellungen für Nutzer nämlich so gewählt, dass Sie, sobald Sie einen Film herunterladen, diese Datei oder Teile davon anderen Tauschbörsennutzern zum Download zur Verfügung stellen. Damit haben Sie das Filmwerk, wenn auch ohne es zu wissen, vervielfältigt und verbreitet. Das heißt, es wird der Upload des Films bestraft, nicht der Download. Mit dem Upload des Filmmaterials liegt eine Urheberrechtsverletzung vor und diese mahnt Yussof Sarwari ab.

Wie die Abmahnkanzlei auf Sie als Täter kommt? Die Kanzlei Sarwari hat einen Internetdienstleister mit der „Recherche von Urheberrechtsverletzungen auf den verschiedenen Internettauschbörsen beauftragt“. Solche Dienstleiser ermitteln dynamische IP-Adressen, mit denen ein Upload urheberrechtlich geschützten Materials stattgefunden hat.

Allein mit den dynamischen IP-Adressen kann Sarwari nichts anfangen, denn diese ändern sich spätestens alle 24 Stunden für jeden Anschlussinhaber. Deshalb muss die Kanzlei mithilfe eines richterlichen Beschlusses bei den jeweiligen Internet-Providern die Herausgabe der Daten des Anschlussinhabers erwirken. Aus diesen Daten geht schließlich hervor, an welchem Datum, zu welcher Uhrzeit, mit welcher IP-Adresse und über welchen Client (Torrent) ein bestimmter Film rechtswidrig verbreitet wurde. Der Anschlussinhaber erhält daraufhin eine Abmahnung – dabei spielt keine Rolle, ob er persönlich den Tatvorwurf zu verantworten hat oder nicht.

2. Was verlangt die Kanzlei Sarwari in der Abmahnung?

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Die Sarwari-Abmahnungen enthalten stets diese drei Hauptforderungen:

  • Unterlassungsanspruch: Da der Filmrechteinhaber einen Anspruch darauf hat, dass keine weiteren Rechtsverletzungen durch den abgemahnten Anschlussinhaber entstehen, sollen Sie eine Unterlassungserklärung fristgerecht abgeben.
  • Schadensersatz: Sarwari verlangt einen Geldbetrag als Ersatz für den entstandenen Lizenzschaden. In der Regel fordert die Kanzlei Sarwari 650 Euro pro Filmwerk.
  • Vernichtung des Filmwerks: Der jeweilige Film, der Gegenstand der Sarwari-Abmahnung ist, soll vom Computer gelöscht werden und in Internettauschbörsen nicht mehr zum Download zur Verfügung stehen.

Muss ich die Forderungen aus der Abmahnung von Sarwari erfüllen? Nein, das sollten Sie nicht tun! Sind Sie selbst nicht für die Tat verantwortlich, müssen Sie auch keine Unterlassungserklärung (auch keine modifizierte!) abgeben und auch keine Zahlungen leisten. Wenn Sie die Tat begangen haben, sollten Sie diese Unterlassungserklärung nicht unterzeichnen! Die Musterunterlassungserklärung ist sehr weit gefasst und würde Sie lebenslang an einen Vertrag binden, der bei erneutem Rechtsbruch zu einer Vertragsstrafe von 5.000 Euro führt. Zudem sollten Sie keine Zahlungen leisten, ohne vorherige Prüfung des Abmahnschreibens. Ein Anwalt kann mit der Kanzlei Sarwari über die Strafsumme verhandeln, sodass Sie am Ende nur einen Bruchteil der Forderungssumme leisten müssen.

3. Welche Rechte habe ich bei einer Sarwari-Abmahnung?

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Wurden Sie von der Kanzlei Sarwari wegen Filesharing eines Erotikfilms abgemahnt, sollten Sie fristgerecht auf die Abmahnung reagieren – auch wenn Sie die Tat nicht begangen haben. Ihre Reaktion kann folgendermaßen aussehen:

  • Widerspruch gegen Abmahnung einlegen: Mit einem begründeten Widerspruch können Sie den Tatvorwurf entkräften, wenn Sie die Tat nicht zu verantworten haben. Sie müssen im Sinne der sekundären Darlegungslast nicht nur glaubhaft vermitteln, warum Sie nicht für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind, sondern auch, wer für den Porno-Upload tatsächlich infrage kommt. Hier reicht die Nennung von Namen, eine Nachforschungspflicht besteht nämlich nicht! Die Kanzlei Sarwari muss dann selbst nachforschen, wenn sie den Fall weiterverfolgen will, oder sie lässt die Abmahnung fallen.
  • Unterlassungserklärung von der Kanzlei Sarwari anpassen: Haben Sie den Film rechtswidrig verbreitet, müssen Sie eine Unterlassungserklärung abgeben. Dies sollte jedoch keinesfalls die dem Abmahnschreiben beigelegte Unterlassungserklärung sein! Sie benötigen eine zu Ihren Gunsten angepasste Unterlassungserklärung. Nun ist juristischer Rat gefragt, denn ein Anwalt weiß, wie er eine Unterlassungserklärung modifizieren muss, damit sie rechtssicher und in Ihrem Fall günstig ist. Es ist keine gute Idee, eine modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet zu verwenden, da diese sicherlich nicht auf Ihren Filesharing-Fall individuell zugeschnitten ist. Sie sollten auch eine vorbeugende Unterlassungserklärung in Betracht ziehen, wenn Sie nicht nur einen Film heruntergeladen und auf Tauschbörsen geteilt haben. Meistens folgen auf eine Abmahnung weitere!
  • Verhandlung mit der Kanzlei Sarwari: Auch wenn Sie den Tatvorwurf zu verantworten haben, kann ein Anwalt die von Sarwari geforderte Schadensersatzsumme nach unten verhandeln. Wenn Sie bei nicht begangener Tat in die sogenannte Störerhaftung genommen werden, müssen Sie meistens nur die Anwaltskosten tragen.
  • Klage von Yussof Sarwari: Fordert Sarwari etwa trotz Widerspruch Schadensersatz von Ihnen und erhebt Klage, müssen Sie vor Gericht erneut versuchen, den Tatvorwurf zu entkräften. Auch hier macht es Sinn, sich durch einen Anwalt vertreten zu lassen. Aus Erfahrung wissen wir, dass bei Yussof Sarwari die meisten Filesharing-Fälle tatsächlich vor Gericht landen.

4. Wie gehe ich am besten vor, wenn ich eine Abmahnung von Yussof Sarwari erhalten habe? Welche Fehler gilt es zu vermeiden?

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Eine Abmahnung von der Kanzlei Sarwari sollten Sie ernst nehmen. Eine Sarwari-Abmahnung ist kein Fake und auch kein Fall für die Verbraucherschutzzentrale. Ganz wichtig: Ignorieren Sie die Sarwari-Abmahnung nicht! Lassen Sie auch die gesetzten Fristen nicht verstreichen! Auf Verjährung der Angelegenheit zu hoffen oder zu behaupten, das Abmahnscheiben wäre nie bei Ihnen angekommen, bringt nichts. Reagieren Sie nicht oder zu spät auf die Filesharing-Abmahnung, kommt es wahrscheinlich zu einem einstweiligen Verfügungsverfahren vor Gericht.

Sie müssen also auf die Abmahnung von Yussof Sarwari reagieren. Bevor Sie das tun, gehen Sie die folgenden Punkte durch:

  • Bleiben Sie ruhig! Unterschreiben Sie, ob schuldig oder nicht, die Unterlassungserklärung nicht. Leisten Sie keine Zahlungen an Yussof Sarwari und kontaktieren Sie die Abmahnkanzlei nicht.
  • Tatvorwurf prüfen: Vergleichsweise viele Abgemahnte sind weiblich und erfahrungsgemäß sind Anschlussinhaberinnen selten für die Tat verantwortlich. Gleichsam ist es oft schwierig, den Verantwortlichen ausfindig zu machen. Insbesondere bei Pornos oder Erotikfilmen verhält es sich häufig so, dass ein Mitbenutzer des Internetanschlusses den Film ohne Wissen des Anschlussinhabers heruntergeladen hat. Haben Sie die Urheberrechtsverletzung nicht begangen und können dies beweisen, stehen Ihre Chancen gut, nicht haften zu müssen. Allerdings müssen Sie zusätzlich nachweisen, dass Sie diejenigen, die ebenfalls Zugriff auf Ihren Anschluss haben (etwa Partner, Mitbewohner, minderjährige Kinder oder andere Familienmitglieder), über die rechtskonforme Nutzung des Internets aufgeklärt haben. Außerdem müssen Sie Ihren Anschluss vor Fremdzugriffen gesichert haben, zum Beispiel durch ein sicheres Passwort. Um den Tatvorwurf zu prüfen, sollten Sie sich folgendes fragen:
    • War ich zuhause, als die Tat begangen wurde?
    • War ich zu diesem Zeitpunkt mit meinem Smartphone oder PC online?
    • Wer hat Zugriff gehabt und kommt als Täter infrage?
  • Anwalt einschalten: Sind Sie nicht verantwortlich für die Urheberrechtsverletzung, müssen Sie Widerspruch einlegen. Oft kann dabei schon die Hilfe eines erfahrenen Rechtsanwalts vorteilhaft sein, denn weist Ihr Widerspruch Lücken auf oder ist er nicht rechtssicher, reicht er nicht aus, um die Abmahnung von Sarwari abzuwehren. Sind Sie für die Tat verantwortlich, lohnt sich ein Anwalt, um die modifizierte Unterlassungserklärung bestmöglich auf Sie abzustimmen und den Vergleichsbetrag auszuhandeln.

5. Was ist, wenn mein Filesharing-Fall aus der Sarwari-Abmahnung tatsächlich vor Gericht landet?

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Tatsächlich landen viele Filesharing-Fälle, die durch Rechtsanwalt Sarwari abgemahnt wurden, letztendlich vor Gericht, weil Abgemahnte zum Beispiel Fristen nicht eingehalten haben. Konnte die Angelegenheit nicht außergerichtlich geklärt werden, meldet sich Yussof Sarwari per Mahnbescheid bei Ihnen. Darin fordert die Kanzlei Sarwari noch mehr Geld: 650 Euro Schadensersatz, 215 Euro Anwaltskosten sowie etwa 130 Euro Verfahrenskosten.

Sie können gegen den Mahnbescheid binnen 14 Tagen Widerspruch einlegen, doch in vielen Fällen begründet Sarwari die Klage, sodass die Sache doch noch vor Gericht landet. Bevor es dazu kommt und Sie wegen einer Porno-Abmahnung vor Gericht müssen, sollte stets die außergerichtliche Einigung angestrebt werden. Vor allem wenn der abgemahnte Anschlussinhaber oder dessen Angehörige die Urheberrechtsverletzung begangen haben.

Eine außergerichtliche Einigung bietet meist die besseren Konditionen, denn gerichtliche Verfahren sind kostspielig und die Erfolgsaussichten für Abgemahnte sind häufig nicht gut. Wenn Sie beispielsweise vor Gericht darlegen, dass zehn Leute Zugriff auf den Internetanschluss hatten, bringt dies nichts, wenn Sie nicht glaubhaft machen können, dass Sie selbst für den Down- und Upload nicht zuständig waren.

Wenn Sie auch den Mahnbescheid der Kanzlei Sarwari ignorieren, wird dieser in Form eines Vollstreckungsbescheids rechtskräftig und Sie müssen zahlen, was aufgrund der Verfahrenskosten sehr teuer wird.

6. Brauche ich einen Anwalt, um mich erfolgreich gegen die Sarwari-Abmahnung zur Wehr setzen zu können?

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Da auch Ihre Rechtsschutzversicherung sicherlich keine Urheberrechtsverletzungen wegen Filesharing abdeckt, lohnt es sich in der Regel, nachdem man eine Porno-Abmahnung von Yussof Sarwari erhalten hat, anwaltliche Hilfe hinzuziehen. Wichtig ist, einen Anwalt zu wählen, der sich auf Filesharing und Urheberrecht spezialisiert hat, und im Idealfall auch bereits über Erfahrung mit Sarwari-Abmahnungen wegen illegalem Filesharing verfügt. Ein erfahrener Rechtsanwalt ist in der Lage,

  • die Abmahnung zu prüfen (etwa auf formelle Fehler),
  • einzuschätzen, ob und wie sich der Tatvorwurf entkräften lässt,
  • einen Widerspruch rechtssicher zu formulieren,
  • die Unterlassungserklärung speziell auf Ihren Fall hin anzupassen,
  • unter Umständen eine vorbeugende Unterlassungserklärung aufzusetzen,
  • mit der Kanzlei Sarwari zu verhandeln, um eine geringere Vergleichssumme zu erzielen
  • und Sie gegebenenfalls vor Gericht zu vertreten.

Sie haben eine Abmahnung der Kanzlei Yussof Sarwari erhalten? – Wenden sie sich an die Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN. Wir verteidigen seit Jahren Mandanten in Filesharing-Fällen – außergerichtlich und gerichtlich. Auch mit Abmahnungen und Mahnbescheiden von Rechtsanwalt Yussof Sarwari haben wir Erfahrung.

Auch wenn Sie sich keinen Anwalt leisten zu können, gibt es eine Lösung: Können Sie nachweisen, dass Sie ALG II oder Hartz IV beziehen oder ‚bedürftig‘ sind, bietet die Bundesregierung Ihnen sogenannte Beratungshilfe an. Dabei können Sie sich einen Anwalt aussuchen, dessen Kosten der Staat trägt.

In einer unverbindlichen und kostenlosen Ersteinschätzung können Sie uns Ihre Angelegenheit genauestens schildern. Wir schätzen dann ein, wie sich in Ihrem konkreten Fall die Sarwari-Abmahnung abwehren lässt. Rufen Sie uns an unter 030 – 200 590 77 77 oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir helfen Ihnen gerne!

Abmahnung wegen Filesharing erhalten? Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung!

Aktuell von Yussof Sarwari abgemahnte Werke

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Werk

Art des Werks

Forderung

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