Kanzlei Sarwari: Filesharing-Abmahnung zum Erotikfilm “Marc Dorcel – Eine Nacht in Paris”

Sarwari-Abmahnung zum Film Marc Dorcel - Eine Nacht in Paris erhalten?

Die Hamburger Kanzlei des Rechtsanwalts Yussof Sarwari verschickt seit 2015 Filesharing-Abmahnungen im Auftrag von Produzenten und Rechteinhabern von Filmwerken aus dem Erotikbereich. Den Abgemahnten wird vorgeworfen, Filme über Internettauschbörsen rechtswidrig verbreitet haben.

Aktuell mahnt die Kanzlei Sarwari im Auftrag der deutschen Filmverleih- und -vertriebsfirma VPS Film Entertainment Filmverwertungsgesellschaft mbH Anschlussinhaber wegen illegalem Filesharing des Erotikfilms “Marc Dorcel – Eine Nacht in Paris” ab.

Der französische Pornofilmproduzent und -regisseur Marc Dorcel überrascht seine Fans jedes Jahr mit einer Big-Budget-Produktion. Im Jahr 2019 erweiterte die Marc-Dorcel-Filmreihe um “Eine Nacht in Paris”(Originaltitel “One Night In Paris”). Der FSK 18-Film handelt von Adriana und Cherry, die sich mit den Sehenswürdigkeiten und Attraktionen, die Paris, die Stadt der Liebe, zu bieten hat, vertraut machen.

Erotikfilm-Abmahnung: Das verlangt Yussof Sarwari vom Abgemahnten

Alle Sarwari-Abmahnungen sind ähnlich und stets werden dem Abgemahnten gegenüber drei zentrale Forderungen gestellt:

  • Unterlassungsanspruch: Sarwari fordert die fristgerechte Abgabe der dem Abmahnschreiben beigelegten Unterlassungserklärung.
  • Schadensersatzanspruch: Für den durch das unerlaubte Verbreiten des Films entstandenen Lizenzschaden bietet Sarwari einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 650 Euro an.
  • Vernichtungsanspruch: Der Abgemahnte soll den Film vom Computer löschen und diesen nicht mehr in Peer-to-Peer-Netzwerken (etwa BitTorrent) zum Download zur Verfügung stellen.

Im Sinne einer schnellen und außergerichtlichen Einigung sei mit der Abgabe der Unterlassungserklärung und der Zahlung des Vergleichsbetrages der Fall erledigt, so Sarwari.

So sollten Abgemahnte auf die Forderungen der Kanzlei Sarwari reagieren

Abgemahnte sollten auf die Forderungen nicht eingehen, aber dennoch fristgerecht auf die Sarwari-Abmahnung reagieren:

  • Ist der Abgemahnte nicht der Täter, sollte er Widerspruch gegen die Abmahnung einlegen.
  • Ist der Abgemahnte der Täter, sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden, aber keinesfalls die Musterunterlassungserklärung. Mit dieser gehen Abgemahnte einen lebenslangen Vertrag ein, der bei weiteren Rechtsverletzungen dieser Art zu Strafzahlungen in vierstelliger Höhe führt. Außerdem sollte die Höhe der Strafzahlung verhandelt werden.

In beiden Fällen kann die Hilfe eines erfahrenen Anwalts, der sich mit Filesharing und Urheberrecht auskennt, Sinn machen. Ein Anwalt kann unter anderem

  • die Sarwari-Abmahnung prüfen,
  • Ihnen helfen, den Tatvorwurf gegebenenfalls zu entkräften und Sie beim Widerspruch unterstützen,
  • die Unterlassungserklärung bestmöglich auf Ihren Fall zugeschnitten anpassen,
  • die Verhandlungen mit der Kanzlei Sarwari führen und die Strafzahlung reduzieren.

Haben Sie eine Sarwari-Abmahnung erhalten? Dann nehmen Sie gerne die kostenlose Erstberatung der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN in Anspruch. Indem Sie uns über die Einzelheiten Ihres Filesharing-Falls informieren, können wir einschätzen, wie sich Ihre Sarwari-Abmahnung wegen des Films “Marc Dorcel – Eine Nacht in Paris” am besten abwehren lässt. Kontaktieren Sie uns telefonisch über 030 – 200 590 77 77 oder nutzen Sie das Kontaktformular auf unserer Seite. Wir helfen Ihnen gerne!

 

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