Waldorf Frommer-Abmahnung für den Film “Just Mercy”

Die Kanzlei Waldorf Frommer ist hierzulande eine der aktivsten Abmahnkanzleien. Im Auftrag großer Film- und Musikunternehmen verschickt die Kanzlei regelmäßig Filesharing-Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an Privathaushalte. Aktuell mahnt Waldorf Frommer das illegale Filesharing der Filmbiografie “Just Mercy” ab, die Ende Februar 2020 in die deutschen Kinos kam.

“Just Mercy”: Justizdrama über den Juristen und Bürgerrechtler Bryan Stevenson

Waldorf Frommer-Abmahnung wegen Filesharing für den Film Just Mercy erhalten?

Nach seinem Abschluss in Harvard entscheidet sich der afroamerikanische Anwalt Bryan Stevenson nicht etwa dafür, eine Menge Geld zu verdienen, sondern zu Unrecht Verurteilten zu helfen. Dafür begibt er sich nach Alabama, wo er mit der Anwältin Eva Ansley die von ihm gegründete Equal Justice Initiative betreut. Mit seinem ersten Fall sorgt Stevenson gleich für Aufsehen: Es geht um Walter McMillian, der aufgrund einer einzigen Zeugenaussage eines Kriminellen für den Mord an einer 18-Jährigen zum Tode verurteilt wurde, obwohl massenhaft Beweise für seine Unschuld vorliegen. Doch Stevenson gibt nicht auf und nimmt sich zahlreichen, aussichtslos erscheinenden Fällen an. Dabei sieht er sich immer wieder mit offenem Rassismus konfrontiert…

Waldorf Frommer-Abmahnung zu “Just Mercy” – Das sind die Forderungen

Im Auftrag der bekannten Film- und Fernsehgesellschaft Warner Bros. Entertainment Inc. mahnen die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer Anschlussinhaber ab, das Filmwerk “Just Mercy” illegal zum Download in einem Peer-to-Peer-Netzwerk (etwa eMule oder BitTorrent) anderen Nutzern zur Verfügung gestellt zu haben.

Das verlangt Waldorf Frommer von den Abgemahnten:

  • die Abgabe der Unterlassungserklärung (liegt dem Schreiben bei)
  • 700 Euro Schadensersatz für den Rechteinhaber Warner Bros. Entertainment
  • 215 Euro Anwaltskosten

Empfänger des Schreibens müssen die Abmahnung unbedingt ernst nehmen. Es spielt dabei zunächst keine Rolle, ob sie die Tat persönlich begangen haben oder nicht. Wird die Abmahnung ignoriert oder reagieren Abgemahnte zu spät, landet die Angelegenheit womöglich vor Gericht. Dies ist wiederum mit großem Zeit- und Kostenaufwand verbunden. Abgemahnten sei geraten, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen – allerdings nicht, indem die Forderungen von Waldorf Frommer eins zu eins erfüllt werden.

Wie auf die Waldorf Frommer-Abmahnung reagieren?

Um den Schaden möglichst gering zu halten, reagieren Sie so:

  • Wenn Sie die Tat nicht zu verantworten haben, Informationen zum Fall sammeln: Wer hat zum Tatzeitpunkt das Internet benutzt? Wer kommt für den Down- beziehungsweise Upload infrage?
  • Wenn Sie nicht der Täter sind, legen Sie fristgerecht Widerspruch ein. Juristischer Rat kann hier sinnvoll sein, um das Widerspruchschreiben rechtssicher und überzeugend zu formulieren.
  • Wenn Sie die Tat begangen haben, suchen Sie sich am besten anwaltliche Hilfe. Ein Anwalt kann die Unterlassungserklärung auf Ihren Fall zugeschnitten anpassen, sodass Sie nicht lebenslang an einen Vertrag gebunden sind, der bei weiteren Vertragsbrüchen sehr teuer wird.
  • Mit Waldorf Frommer die Höhe der Strafzahlung verhandeln. Auch das kann ein Anwalt übernehmen. In der Regel reduziert sich die Summe dadurch deutlich.

Kostenloses Erstgespräch bei VON RUEDEN nutzen

Haben Sie eine Waldorf Frommer-Abmahnung für “Just Mercy” erhalten? Dann profitieren Sie von der unverbindlichen und kostenfreien Ersteinschätzung der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN. Unsere Anwälte verfügen sowohl über viel Erfahrung mit abgemahnten Mandanten als auch mit der Kanzlei Waldorf Frommer. In einem ersten Gespräch können wir bereits einschätzen, wie sich die Filesharing-Abmahnung für “Just Mercy” konkret in Ihrem Fall abwehren lässt. Rufen Sie uns gerne an unter der Nummer 030 – 200 590 7777 oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir sind für Sie da!

 

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