CSR-Abmahnung wegen Filesharing eines Erotikfilms

Die CSR Rechtsanwälte mit Sitz in Karlsruhe mahnen das Filesharing mit Erotik- und Pornofilmen auf Internettauschbörsen wie BitTorrent oder eMule ab. Dieses Mal handelt die CSR-Kanzlei um Rechtsanwalt Christoph Schmietenknop im Auftrag ihres Mandanten und vermeintlichen Rechteinhabers PMG Entertainment Ltd., eine Unternehmensgruppe im Bereich der Erwachsenenunterhaltung, die sowohl pornografische Filme produziert als auch vertreibt. In der Filesharing-Abmahnung geht es um den Film “Social Media Sexy Influencers” aus dem Jahr 2020.

Haben Sie eine abmahnung wegen Filesharing des Pornos Social Media Sexy Influencers erhalten?

CSR wirft dem abgemahnten Anschlussinhaber vor, den Erotikfilm “Social Media Sexy Influencers” unerlaubt über ein Peer-to-Peer-Netzwerk anderen Nutzern zugänglich gemacht zu haben. Es wird der Upload und nicht der Download des Filmwerks abgemahnt. Allerdings geschieht der Upload in der Regel unbewusst. Standardmäßig funktionieren Tauschbörsen nämlich folgendermaßen: Lädt eine Person eine Datei herunter, werden diese Daten zeitgleich anderen Usern zum Tausch angeboten.

Die Abmahnkanzlei fordert vom Abgemahnten die Zahlung eines Vergleichsbetrags, der sich aus der Schadensersatzsumme und Anwaltskosten zusammensetzt, sowie die Abgabe der dem Abmahnschreiben beigelegten Unterlassungserklärung. Auf diese Weise ließe sich die Angelegenheit schnell und außergerichtlich klären, so CSR.

CSR-Abmahnung: Nichts unterschreiben, nichts zahlen

Wir raten: Nichts unterschreiben und nichts zahlen, ohne vorherige Prüfung der Abmahnung – am besten durch einen Anwalt. Die Musterunterlassungserklärung ist weiter als unbedingt notwendig gefasst. Der Abgemahnte würde sich ein Leben lang an einen Vertrag binden, der bei weiteren Rechtsverletzungen horrende Strafzahlungen beinhaltet. Auch der Vergleichsbetrag sollte nicht gezahlt werden, denn dieser ist erfahrungsgemäß immer zu hoch angesetzt.

Noch dazu ist es gerade bei Porno-Abmahnungen wegen urheberrechtlicher Verstöße so, dass die Abgemahnten beziehungsweise die Anschlussinhaber den Tatvorwurf gar nicht zu verantworten haben. Diese brauchen dann auch keine Unterlassungserklärung zu unterschreiben, sondern sollten fristgerecht Widerspruch einlegen und den Tatvorwurf entkräften.

Wie ein Anwalt nach einer Filesharing-Abmahnung der Kanzlei CSR helfen kann

Ein auf Filesharing und Urheberrecht spezialisierter Anwalt kann

  • die Abmahnung zunächst prüfen,
  • einschätzen, wie und ob sich der Tatvorwurf entkräften lässt,
  • bei berechtigtem Tatvorwurf eine individuell angepasste Unterlassungserklärung zu Gunsten des Abgemahnten ausarbeiten,
  • gegebenenfalls weitere Abmahnungen und Strafzahlungen mithilfe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung verhindern,
  • mit der Kanzlei CSR verhandeln und den Vergleichsbetrag deutlich reduzieren und
  • Sie, wenn nötig, vor Gericht vertreten, sollte CSR Klage erheben.

Haben Sie wegen des Down- beziehungsweise Uploads des Films “Social Media Sexy Influencers” eine Filesharing-Abmahnung der CSR-Kanzlei bekommen? Die Rechtsanwälte der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN können Ihnen helfen. Profitieren Sie von unserer kostenlosen Erstberatung: Sie schildern uns Ihren Filesharing-Fall und wir sagen Ihnen unverbindlich, wie wir gegen Ihre Abmahnung vorgehen würden. Sie erreichen uns telefonisch unter der 030 – 200 590 77 77 oder über unser Kontaktformular. Melden Sie sich bei uns, wir helfen Ihnen!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
Telefon Icon

Wählen Sie: 030 / 200 590 77 77

Rückruf erwünscht?

Gern rufen wir Sie zurück

*“ zeigt erforderliche Felder an

Akzeptierte Dateitypen: png, jpg, bmp, gif, pdf, Max. Dateigröße: 10 MB.