Waldorf Frommer-Abmahnung wegen Filesharing des Films “Mulan”

Filmrechteinhaber versuchen immer wieder, die illegale Verbreitung ihrer Werke auf Filesharing-Plattformen im Internet zu verhindern, indem sie Anwälte beauftragen, den Urheberrechtsverletzungen nachzugehen. So auch die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer, die zurzeit im Auftrag des Rechteinhabers Warner Bros. Entertainment Inc. den Upload des US-amerikanischen Abenteuerfilms “Mulan” abmahnen.

Der Film sollte eigentlich im März 2020 in die deutschen Kinos kommen, erschien dann aber aufgrund der Corona-Pandemie im September 2020 letztendlich auf Disney+. Es handelt sich bei “Mulan” von der Regisseurin Niki Caro um eine Realverfilmung des gleichnamigen Disney-Zeichentrickfilms von 1998. Beide basieren auf der chinesischen Volksballade “Hua Mulan”.

Worum es im Heldinnen-Epos “Mulan” geht

Haben Sie eine Filesharing-Abmahnung für den Film Mulan (2020) von der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten? Profitieren Sie von unserer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung durch einen Anwalt der Kanzlei VON RUEDEN.

Es wird die Geschichte eines Mädchens erzählt, dass sich als Junge ausgibt. um ihren Vater zu retten und das Vaterland zu ehren. Als das chinesische Kaiserreich im 5. Jahrhundert angegriffen wird, fordert der Kaiser, dass ein Mann aus jeder Familie in seiner Armee dienen soll. Da ihr Vater sehr krank ist und den Krieg sicherlich nicht überleben würde, verkleidet sich das kleine Mädchen Mulan als Junge, um statt seiner in den Krieg zu ziehen. Sie ändert ihren Namen in Hua Jun und schließt sich dem Militär an, wo sie eine harte Ausbildung absolvieren muss. Hua Jun entwickelt sich zu einem der größten Krieger des chinesischen Kaiserreichs, doch als sie ihr wahres Geschlecht preis gibt, kommt es zu Schwierigkeiten…

Filesharing des Films “Mulan”: Das verlangt Waldorf Frommer

Um die Sache schnell und außergerichtlich abzuschließen , soll der Abgemahnte fristgerecht einen Vergleichsbetrag überweisen oder den Täter nennen. Durch die Abgabe der dem Abmahnschreiben beigefügten Unterlassungserklärung sollen weitere Rechtsverletzungen verhindert werden. Gibt der Abgemahnte weder Auskunft über den tatsächlichen Verantwortlichen noch zahlt er den geforderten Geldbetrag, werde Waldorf Frommer gerichtliche Schritte einleiten.

Der Vergleichsbetrag beläuft sich auf 935,80 Euro (Lizenzschaden von 700 Euro plus Anwaltskosten von 235,80 Euro). Damit hat sich übrigens die Forderungssumme im Vergleich zum Vorjahr von 915 Euro auf 935,80 Euro erhöht.

Abgemahnte sollten den Forderungen nicht nachkommen

Den Forderungen in Filesharing-Abmahnungen sollten Abgemahnte nicht nachkommen, ohne die Abmahnung zuvor zu prüfen. Die beiliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung bindet bei Abgabe lebenslang an einen Vertrag, der unter Umständen sehr hohe Strafzahlungen nach sich ziehen kann.

Sollten die Anschuldigungen aus der Abmahnung unbegründet sein, muss keine Unterlassungserklärung abgegeben und die Strafzahlung kann bestenfalls vollständig abgewehrt werden. Hat der Abgemahnte den Rechtsbruch zu verantworten, kann ein Anwalt in Verhandlungen mit Waldorf Frommer den Vergleichsbetrag meistens reduzieren.

Betroffene, die eine Waldorf Frommer-Abmahnung erhalten, weil Sie den Film “Mulan” zum Download angeboten haben, sollten sich zeitnah an einen erfahrenen Anwalt wenden. Damit es zu keinem gerichtlichen Verfahren kommt, ist es wichtig, fristgerecht auf die Abmahnung zu reagieren. Ein Rechtsanwalt für Urheberrecht kann

  • die Abmahnung inhaltlich und formell prüfen,
  • abschätzen, ob beziehungsweise wie sich die Anschuldigung entkräften lässt,
  • bei Bedarf Widerspruch einlegen,
  • eine Unterlassungserklärung individuell modifizieren,
  • in Verhandlungen den Vergleichsbetrag reduzieren
  • und den Abgemahnten gegebenenfalls auch vor Gericht vertreten.

Wir, die Anwälte der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN, beraten seit Jahren Anschlussinhaber, die wegen Filesharing abgemahnt wurden. Wir verfügen daher auch über Erfahrung mit Waldorf Frommer-Abmahnungen. In einer kostenlosen Erstberatung können Sie Ihren Filesharing-Fall schildern und die rechtlichen Optionen mit einem Anwalt unverbindlich besprechen. Sie erreichen uns über das Kontaktformular oder telefonisch: 030 – 200 590 77 77.

 

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