WeSaveYourCopyrights mahnt Filesharing von Musiksoftware ab

Die WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft (WSYC) mit Sitz in Frankfurt am Main verschickt aktuell im Auftrag des kanadischen Unternehmens reFX Audio Software Inc. Filesharing-Abmahnungen. Es geht um die Musiksoftware “reFX Nexus 2”, die die Abgemahnten unerlaubt auf Internettauschbörsen verteilt haben sollen.

Das Computerprogramm “Nexus 2”, eine professionelle Musikbearbeitungssoftware, wird illegal in BitTorrent-Netzwerken inklusive “Extensions” (Erweiterungen) als Dateiarchiv zum Download angeboten.

Forderungen aus der “Nexus 2”-Abmahnung

Haben Sie eine Abmahnung der Kanzlei WeSaveYourCopyrights wegen des unerlaubten Filesharings der Musiksoftware Nexus 2 erhalten?

Um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen, fordert die Kanzlei WeSaveYourCopyrights vom abgemahnten Anschlussinhaber folgendes:

  • Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die der Abmahnung als Mustererklärung beiliegt.
  • Die Zahlung eines Vergleichsbetrags in Höhe von 3.000 Euro.
  • Die Löschung der Software von der Festplatte und von Tauschbörsen.

Da sich die Software grundsätzlich an professionelle Nutzer richtet, geht WeSaveYourCopyrights davon aus, dass das Programm nur gewerblich nutzbar ist. Dies erklärt auch die hohe Vergleichssumme aus der Abmahnung.

Nicht vorschnell auf die Forderungen eingehen!

Abgemahnte sollten zunächst prüfen, ob der Tatvorwurf überhaupt gerechtfertigt ist und ob eine Verpflichtung zur Zahlung des Schadensersatzes besteht. Hat der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung nicht zu verantworten, sollte Widerspruch gegen die WeSaveYourCopyrights-Abmahnung eingelegt werden.

Selbst wenn der Empfänger der Abmahnung die Software tatsächlich heruntergeladen beziehungsweise zum Filesharing angeboten hat, sollte er die Musterunterlassungserklärung nicht abgeben und die geforderte Geldsumme nicht begleichen. Zuvor sollte die Abmahnung durch einen Rechtsanwalt geprüft werden. Bereits vorgefertigte Unterlassungserklärungen sind häufig weiter gefasst als unbedingt notwendig, was sich nachteilig auf den Abgemahnten auswirken kann. Auch die Forderungssumme kann in anwaltlichen Verhandlungen meist reduziert werden.

Von kostenloser Ersteinschätzung durch Anwalt profitieren

Haben Sie eine Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei WeSaveYourCopyrights wegen des unerlaubten Filesharings der Musiksoftware “Nexus 2” erhalten? Dann sollten Sie nicht zu lange zögern und innerhalb der in der Abmahnung gesetzten Fristen auf das Schreiben reagieren beziehungsweise einen Anwalt einschalten.

Wir, die Anwälte der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN, verfügen über mehrjährige Erfahrung mit Abmahnungen und verschiedenen Abmahnkanzleien. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung, in der einer unserer erfahrenen Anwälte Ihnen unverbindlich aufzeigen kann, welche rechtlichen Optionen in Ihrem konkreten Fall möglich sind. Sie erreichen uns telefonisch unter der Nummer 030 – 200 590 77 77 oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Melden Sie sich bei uns und wir helfen Ihnen!

 

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