Filesharing-Abmahnung von Yussof Sarwari für Marc Dorcel-Film

Wieder mahnt Rechtsanwalt Yussof Sarwari für die VPS Film Entertainment Filmverwertungsgesellschaft mbH Anschlussinhaber ab, die einen im Marc Dorcel-Studio produzierten Pornofilm auf einer Filesharing-Plattform illegal heruntergeladen und zum Download bereitgestellt haben sollen. Dieses Mal geht es um den Film “Pornochic: Maïlyne und Mégane” unter der Regie von Hervé Bodilis aus dem Jahr 2020.

Filsharing-Abmahung von Yussof Sarwari: Marc Dorcel - Pornochic:  Mailyne und Megane

Marc Dorcel produziert, verlegt und verleiht seit 1979 Erotikfilme. Er zählt zu den Marktführern für hochwertige, mit Handlung versehene Porno-Spielfilme und gilt als einer der meistausgezeichneten Produzenten Europas. In “Pornochic: Maïlyne und Mégane” teilen drei französische Frauen ihre Geheimnisse in fünf bunt gemischten Episoden mit dem Zuschauer.

Das verlangt die Kanzlei Sarwari vom Abgemahnten

Rechtsanwalt Yussof Sarwari macht im Auftrag des Filmrechteinhabers VPS Film gegenüber dem abgemahnten Anschlussinhaber folgende Ansprüche in der Abmahnung wegen Filesharing geltend:

  • Im Zentrum der Abmahnung steht die strafbewehrte Unterlassungserklärung, die dem Abmahnschreiben als Muster beigefügt ist. Der Abgemahnte soll die Erklärung unterzeichnen.
  • Um eine außergerichtliche und schnelle Einigung in dieser Angelegenheit zu erzielen, wird der Abgemahnte dazu aufgefordert, einen Pauschalschadensersatz von 650 Euro zu zahlen.
  • Weiterhin ist die Datei sowohl vom Computer als auch von der illegalen Filesharing-Plattform zu löschen.

Richtig auf eine Porno-Filesharing-Abmahnung reagieren

Weder sollte der Abgemahnte die Unterlassungserklärung unterzeichnen noch sollte er die geforderte Geldsumme überweisen! Dabei spielt auch erst einmal keine Rolle, ob der Empfänger der Sarwari-Abmahnung den Pornofilm “Pornochic: Maïlyne und Mégane” illegal im Internet heruntergeladen oder geteilt hat.

Die Unterlassungserklärung birgt für den Abgemahnten ein enormes finanzielles Risiko. Sie bindet den Unterzeichner ein Leben lang an einen Vertrag, der bei Vertragsbruch (weiteren Urheberrechtsverletzungen) zu Geldstrafen von bis zu 5.000 Euro führt. Ist solch eine Unterlassungserklärung einmal unterschrieben, kann dies kaum noch rückgängig gemacht werden. Wenn überhaupt eine Unterlassungserklärung abgegeben werden muss, sollte es eine modifizierte Erklärung sein, die im Idealfall durch einen Anwalt ausgearbeitet wurde.

Empfänger einer Yussof Sarwari-Abmahnung sollten auch davon absehen, die Vergleichssumme zu zahlen, ohne dass die Abmahnung zuvor geprüft wurde. Nicht immer sind Filesharing-Abmahnungen berechtigt und nicht immer ist der Anschlussinhaber auch in der Verpflichtung, auf die Forderungen einzugehen. Steht fest, dass der Abgemahnte die Rechtsverletzung begangen hat, kann die Forderungssumme in anwaltlichen Verhandlungen deutlich gemindert werden.

Lassen Sie sich juristisch beraten!

Empfänger einer Filesharing-Abmahnung von der Kanzlei Sarwari sollten sich innerhalb der im Schreiben gesetzten Fristen von einem fachkundigen Anwalt beraten lassen. Dieser kann die Abmahnung prüfen und feststellen, ob für Sie überhaupt eine Verpflichtung besteht. Zudem kann er Strategien aufzeigen, mit denen sich die Forderungen aus der Abmahnung ganz abwehren oder mildern lassen.

Die Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN hat sich unter anderem auf Urheberrecht und Filesharing spezialisiert und bietet Abgemahnten eine kostenlose Ersteinschätzung an. Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung mit Filesharing-Abmahnungen und den verschiedenen Abmahnkanzleien. Rufen Sie uns gerne unter der 030 – 200 590 77 77 an oder nutzen Sie unser Kontaktformular, damit wir Ihnen weiterhelfen können!

 

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