Frommer Legal mahnt Filesharing des Horrorfilms “Wrong Turn (2021)” ab

Die Kanzlei Frommer Legal aus München verschickt zurzeit Abmahnungen wegen des illegalen Filesharings des neuesten Films aus der Horror- und Kannibalenfilmreihe “Wrong Turn”. Den Empfängern der Abmahnung wird vorgeworfen, den Horrorthriller “Wrong Turn” auf einer Filesharing-Plattform ohne Erlaubnis heruntergeladen und verbreitet zu haben. Hierbei handelt es sich um eine Urheberrechtsverletzung, die die Anwälte von Frommer Legal im Auftrag des Filmrechteinhabers abmahnen.

Frommer Legal Filesharing-Abmahnung für Wrong Turn 2021

Über das Remake “Wrong Turn – The Foundation”

Der deutsche Kinostart für “Wrong Turn” war ursprünglich für Februar 2021 geplant, erfolgte dann aber aufgrund der Corona-Pandemie nicht. Nun ist der Horrorfilm seit Mai 2021 unter dem Titel “Wrong Turn – The Foundation” beim Pay-TV-Anbieter Sky und seit Juli auch auf DVD und Blu-ray verfügbar.

Bei “Wrong Turn – The Foundation” handelt es sich um ein Remake des 2003 erschienenen Horrorthrillers “Wrong Turn” – der erste Film der Filmreihe, dem noch fünf Sequels folgten. Im Reboot macht eine Gruppe von Freunden eine Bergwanderung entlang des Appalachian Trail in den USA. Trotz der Warnung durch Einheimische, auf dem markierten Wanderpfand zu bleiben, verlassen die Teenager den Weg, weil sie die Ruinen einer Festung aus dem Bürgerkrieg sehen wollen. Schnell wird der Ausflug zur Katastrophe, denn das Waldgebiet scheint voll von tödlichen Fallen zu sein – und die Teenager sind nicht die einzigen Menschen dort…

Von Frommer Legal gestellte Ansprüche aus der Filesharing-Abmahnung

Der Anspruchsgegner einer Filesharing-Abmahnung ist stets der Anschlussinhaber, da ihm gegenüber die Vermutung besteht, eine Rechtsverletzung begangen zu haben. Der Abgemahnte wird dazu aufgefordert, innerhalb einer im Abmahnschreiben gesetzten Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Weiterhin macht die Kanzlei Frommer Legal einen Lizenzschadensersatz und außergerichtliche Rechtsanwaltskosten geltend.

Für eine außergerichtliche Einigung soll der Adressat der Frommer Legal-Abmahnung die Unterlassungserklärung (ein Muster ist dem Schreiben bereits beigefügt) abgeben und insgesamt 935,80 Euro zahlen.

Tipps zur Reaktion auf eine Filesharing-Abmahnung

  • Ignorieren Sie die Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Frommer Legal nicht und reagieren Sie innerhalb der gesetzten Fristen auf das Schreiben. Andernfalls riskieren Sie die Einleitung eines kostspieligen Gerichtsverfahrens.
  • Wenn Sie sich sicher sind, für den Down- oder Upload des Films “Wrong Turn” nicht verantwortlich zu sein, überlegen Sie, wer Ihren Internetanschluss noch nutzt und für die Tat infrage kommt.
  • Unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung nicht!
  • Zahlen Sie die von Frommer Legal geforderten 935,80 Euro nicht, ohne vorherige Prüfung der Abmahnung durch einen fachkundigen Anwalt.
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zur Kanzlei Frommer Legal auf, um Ihren Standpunkt zu erklären. Jede unbedachte Äußerung kann später gegen Sie verwendet werden.

Von kostenloser Ersteinschätzung durch einen Anwalt profitieren

Haben Sie eine Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Frommer Legal erhalten, weil Sie den Film “Wrong Turn” im Internet geteilt haben? Bestenfalls lassen Sie die Abmahnung von einem Anwalt prüfen, denn nicht jede Filesharing-Abmahnung ist berechtigt. Ein Anwalt kann feststellen, ob Sie verpflichtet sind, auf die Forderungen einzugehen. Im Idealfall können alle Forderungen zurückgewiesen oder mithilfe anwaltlicher Verhandlungen abgemildert werden.

Wir, die Anwälte der Kanzlei VON RUEDEN, bieten Adressaten einer Frommer Legal-Abmahnung wegen illegalem Filesharing eine kostenlose Erstberatung an. Einer unserer auf Urheberrecht und Filesharing spezialisierten Anwälte wird Ihre Abmahnung prüfen und Ihnen Handlungsoptionen für das weitere Vorgehen aufzeigen. Sie erreichen uns telefonisch unter der 030 – 200 590 77 77 oder über unser Kontaktformular.

 

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