IPPC Law-Vollstreckungsbescheid wegen illegalem Porno-Filesharing?

Hat ein Internetanschlussinhaber eine Filesharing-Abmahnung der Kanzlei IPPC Law ignoriert und den anschließend verschickten gerichtlichen Mahnbescheid übersehen, beantragt IPPC Law einen Vollstreckungsbescheid. Die Rechtsanwälte handeln im Auftrag der angeblichen Filmrechteinhaber MG Premium Ltd. und Gamma Entertainment, die Pornofilme auf unterschiedlichen Websites anbieten. Mit Filesharing-Abmahnungen geht IPPC Law gegen Urheberrechtsverletzungen durch illegales Filesharing vor.

vollstreckungsbescheid von der Kanzlei IPPC Law nach Filesharing-Abmahnung und -Mahnbescheid

Dem Empfänger der Abmahnung wird vorgeworfen, über seinen Anschluss urheberrechtlich geschützte Pornofilme in Filesharing-Netzwerken unerlaubt heruntergeladen und geteilt zu haben. Die Abmahnung wegen Filesharing erhält zunächst immer derjenige, über dessen Anschluss die Rechtsverletzung begangen wurde, auch wenn er die Datei nicht selbst zum Download bereitgestellt hat.

Adressaten eines Vollstreckungsbescheides der Kanzlei IPPC Law sind nicht automatisch dazu verpflichtet, die geforderte Geldsumme zu zahlen. Zunächst sollte geprüft werden, ob der Anschlussinhaber für den Vorwurf des illegalen Porno-Uploads auch verantwortlich ist. Die Prüfung erfolgt aber nur, wenn der Empfänger gegen den Bescheid Einspruch einlegt!

Drohende Zwangsvollstreckung umgehen: Fristgemäß Einspruch einlegen

Hat die Rechtsanwaltskanzlei IPPC Law beim Amtsgericht Wedding einen Vollstreckungsbescheid mit hohen Forderungen erwirkt, handelt es sich um einen vorläufig vollstreckbaren Titel. Das bedeutet, der Antragsteller darf nun einen Gerichtsvollzieher beauftragen.

Der Vollstreckungsbescheid erreicht den Empfänger in einem gelben Umschlag. Auf diesem ist das Datum des Zustelltages notiert. Das ist wichtig, denn es dient der Berechnung der Frist für den Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid. Versäumt man es, innerhalb der zweiwöchigen Frist Einspruch einzulegen, wird der Bescheid ohne Überprüfung rechtskräftig. Dann spielt auch keine Rolle, ob der Empfänger des Schreibens die Urheberrechtsverletzung zu verantworten hat.

Legt man rechtzeitig Einspruch ein, unterliegt der Vollstreckungsbescheid einer Prüfung. Empfänger eines solchen Schreibens sollten daher schnell aktiv werden und Einspruch einlegen. Ist der Vollstreckungsbescheid erst einmal rechtskräftig, kann das Konto des Betroffenen gepfändet oder ein Gerichtsvollzieher beauftragt werden.

Juristische Beratung bei Vollstreckungsbescheid nutzen

Um den Vollstreckungsbescheid auch tatsächlich erfolgreich abzuwehren, können Betroffene sich von einem auf Filesharing oder Urheberrecht spezialisierten Anwalt beraten lassen. Dieser kann auch innerhalb der Zwei-Wochen-Frist Einspruch gegen den IPPC Law-Vollstreckungsbescheid einlegen.

Nach erfolgreichem Einspruch können die IPPC Law-Forderungen vor Gericht angegriffen und bestenfalls abgewehrt werden. Ein Verfahren bei Gericht mit einer mündlichen Verhandlung sollte nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn der Betroffene unschuldig ist und dies glaubhaft untermauern kann.

Als Alternative bietet sich ein Vergleich, eine gütliche Einigung zwischen den Parteien an, mit der die Verhandlung abgeschlossen werden kann. Zufriedenstellende Einigungen lassen sich am besten mit einem Anwalt erzielen. Ein Anwalt kann den Betroffenen vor Gericht vertreten oder die Verhandlungsgespräche übernehmen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei VON RUEDEN bietet Empfängern eines IPPC Law-Vollstreckungsbescheids eine kostenfreie Erstberatung an. Werden Sie unbedingt innerhalb der zweiwöchigen Frist aktiv und besprechen Sie mit einem unserer erfahrenen Anwälte eine geeignete Strategie, um gegen den Bescheid vorzugehen. Rufen Sie uns unter der 030 – 200 590 77 77 an, damit wir Ihnen helfen können!

 

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