Abmahnung im Auftrag von Warner Bros. Entertainment wegen Filesharing des Films “Dunkirk”

Aktuell verschickt die bekannte Abmahnkanzlei Frommer Legal aus München im Namen der Warner Bros. Entertainment Inc. Abmahnungen wegen illegalem Filesharing des Films “Dunkirk”. Der Abgemahnte soll über seinen Internetanschluss urheberrechtlich geschützte Inhalte der Warner Bros. mit Hilfe eines Filesharing-Programms unerlaubt im Internet angeboten und dabei an Dritte übertragen haben. Oft erfolgt die Urheberrechtsverletzung unwissentlich. Denn beim Download des Films über eine Filesharing-Plattform wird das Werk automatisch auch anderen Nutzern zur Verfügung gestellt.

Fileharing-Abmahnung der Kanzlei Frommer Legal wegen des Kriegsfilms "Dunkirk"

Diesmal geht es in der Abmahnung um den Film “Dunkirk” – eine Verfilmung der Schlacht um Dünkirchen. Der Film “Dunkirk” ist ein historischer Kriegsfilm von Christopher Nolan aus dem Jahr 2017. Er kam am 21. Juli 2017 in die britischen und US-amerikanischen Kinos und am 27. Juli 2017 in die Kinos in Deutschland, Österreich und der Deutschschweiz. Die Handlung spielt im Frankreich der 1940er-Jahre. Es geht um die Operation Dynamo im Zweiten Weltkrieg, der größten militärischen Rettungsaktion der Weltgeschichte. Während der Schlacht von Dünkirchen wurde das britische Expeditionskorps in der Stadt Dünkirchen (englisch: Dunkirk) von deutschen Truppen eingekesselt und über den Ärmelkanal evakuiert.

Was fordert Frommer Legal in der Abmahnung?

In der Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung am Film “Dunkirk” verlangen die Rechtsanwälte von Frommer Legal die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung und den Ersatz des entstandenen Schadens. Den Schaden beziffert Frommer Legal auf 700 Euro. Dazu kommen noch Rechtsanwaltskosten in Höhe von 235,80 Euro, sodass sich ein Gesamtbetrag in Höhe von 935,80 Euro ergibt. Der Abmahnung liegen eine vorformulierte Unterlassungserklärung und ein Gerichtsbeschluss bei. Für die Abgabe der Unterlassungserklärung und der weiteren Ansprüche setzen die Anwälte enge Fristen. Dennoch sollten Betroffene nicht vorschnell reagieren. Es empfiehlt sich in jeden Fall, die Forderungen zunächst von einem erfahrenen Anwalt prüfen zu lassen.

In vielen Fällen ist der angeschriebene Anschlussinhaber nicht selbst der Täter. Auch Kinder, Partner, Untermieter oder Besucher könnten den Film im Internet geteilt haben. Für andere haftet der Adressat des Abmahnschreibens jedoch nur in Ausnahmefällen. Doch selbst, wenn der Vorwurf der Abmahnkanzlei zutrifft, sind deren Forderungen oft überhöht und können mithilfe eines Anwalts reduziert werden.

Unsere Empfehlung bei Filesharing-Abmahnungen

Keine Panik, solche Filesharing-Abmahnungen werden massenhaft verschickt – wir bearbeiten über 1.000 Fälle im Jahr und konnten bisher in fast allen Fällen die Kosten für unsere Mandanten reduzieren. Unsere Tipps zum Umgang mit solchen Abmahnungen:

  • Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie nicht überstürzt.
  • Beachten Sie unbedingt die festgesetzten Fristen – sonst droht ein kostspieliges Gerichtsverfahren.
  • Wenn Sie als Täter ausscheiden: Prüfen Sie, ob jemand aus Ihrem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt.
  • Unterschreiben Sie nichts und zahlen Sie nicht voreilig.
  • Kontaktieren Sie einen auf das Urheberrecht spezialisierten Anwalt.

Haben Sie ein Abmahnschreiben von Frommer Legal wegen des Films “Dunkirk” erhalten? Unsere auf Filesharing-Abmahnungen spezialisierten Rechtsanwälte beraten Sie gern. Wir helfen Ihnen, die Forderungen abzuwenden oder zu reduzieren. Ein Erstgespräch ist bei uns immer kostenlos.

Erläutern Sie uns einfach am Telefon Ihren Fall – wir erarbeiten aufgrund der Sachlage einen Lösungsansatz mit Ihnen. Dabei klären wir vor allem, ob eine vorbeugende Unterlassungserklärung in Ihrem Fall sinnvoll ist. Sie erreichen uns unter der 030 – 200 590 77 77 oder über unser Kontaktformular. Wir sind gern für Sie da.

 

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