Sarwari-Abmahnung wegen Filesharing des Films “Russian Institute: Die Aufseherin”

Rechtsanwalt Yussof Sarwari, bekannt für seine Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an Pornofilmen, verschickt derzeit Schreiben an Anschlussinhaber, die den Marc Dorcel-Film “Russian Institute: Die Aufseherin” illegal heruntergeladen und geteilt haben sollen. Die Rechtsverletzung soll über eine Filesharing-Plattform im Internet, häufig BitTorrent, begangen worden sein. Der Filmrechteinhaber, die VPS Film Entertainment Filmverwertungsgesellschaft mbH, hat die Kanzlei Sarwari damit beauftragt, die Verursacher der Urheberrechtsverletzungen abzumahnen und die durch die unerlaubte Verbreitung des Films entstandenen Ansprüche geltend zu machen.

Filesharing-Abmahnung von Yussof Sarwari: "Marc Dorcel - Russian Institute: Die Aufseherin"

“Russian Institute” ist eine französische Pornofilmreihe des Regisseurs Hervé Bodilis, die seit 2004 gedreht wird. Sämtliche Filme spielen in einem russischen Elite-Internat und beleuchten die Erlebnisse der 20-jährigen Natalia und ihrer Mitschülerinnen. Im Porno “Russian Institute: Die Aufseherin” (Originaltitel: “Russian Institute: The Superintendant”) aus dem Jahr 2019 wird vor allem des Privatleben der Leiterin des Mädcheninternats in den Mittelpunkt der Handlung gestellt.

Die Forderungen der Kanzlei Sarwari aus der Filesharing-Abmahnung

Im Auftrag von VPS Film macht die Rechtsanwaltskanzlei Sarwari gegenüber dem Inhaber des Internetanschlusses, über dem der illegale Down- beziehungsweise Upload des Films “Marc Dorcel – Russian Institute: Die Aufseherin” vorgenommen wurde, folgende Ansprüche geltend:

  • Es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.
  • Weiterhin soll der Abgemahnte einen Pauschalschadensersatz von 650 Euro zahlen.
  • Auch die Löschung der Filmdatei vom Computer des Anschlussinhabers und von der jeweiligen Tauschbörse wird verlangt.

So reagieren Empfänger einer Porno-Abmahnung richtig

Empfänger der Sarwari-Abmahnung sollten die Unterlassungserklärung keinesfalls vorschnell unterschreiben und den Geldbetrag nicht sofort überweisen! In der Vergangenheit hat sich oft gezeigt, dass auf eine Filesharing-Abmahnung weitere folgen, denn die wenigstens Abgemahnten haben nur einen einzigen Film heruntergeladen.

Die dem Abmahnschreiben beigefügte Unterlassungserklärung ist sehr weit gefasst und bindet den Abgemahnten lebenslang an einen Vertrag, der bei Rechtsbruch erneute Vertragsstrafen von bis zu 5.000 Euro nach sich zieht. Wenn überhaupt eine Unterlassungserklärung abgegeben werden muss, sollte ein Anwalt eine modifizierte Erklärung ausarbeiten, die zu Gunsten des Abgemahnten formuliert ist.

Nichts unterzeichnen oder zahlen, ohne vorherige Prüfung

Es sollten auch keine Zahlungen an Yussof Sarwari geleistet werden, ohne die Abmahnung wegen Filesharing vorher prüfen zu lassen. In anwaltlichen Verhandlungen kann die Forderungssumme erheblich reduziert werden.

Ist der Anschlussinhaber nicht der Verursacher der Urheberrechtsverletzung, ist er nicht in der Verpflichtung die Sarwari-Forderungen zu erfüllen, und sollte Widerspruch einlegen. Auch hier bietet sich die Unterstützung durch einen fachkundigen Anwalt an.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei VON RUEDEN bietet Empfängern einer Filesharing-Abmahnung von Yussof Sarwari eine kostenfreie Ersteinschätzung an. In dieser kann ein spezialisierter Anwalt die Porno-Filesharing-Abmahnung prüfen und unverbindlich aufzeigen, wie sich die Forderungen reduzieren oder ganz abwehren lassen können. Rufen Sie uns unter der 030 – 200 590 77 77 an oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir helfen Ihnen!

 

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