Yussof Sarwari mahnt Erotikfilm-Filesharing für Berlin Media Art ab

Abmahnung von Yussof Sarwar wegen Filesharing: Luna Sperma Superstar (Porno)

Das Unternehmen Berlin Media Art JT e.K. produziert und vertreibt deutschlandweit Filme aus dem Bereich der Erwachsenenunterhaltung. In der aktuell von der Kanzlei Sarwari verschickten Filesharing-Abmahnung geht es um den Pornofilm “Luna: Sperma-Superstar”, dessen Rechteinhaberin Berlin Media Art ist.

Dem Empfänger der Sarwari-Abmahnung wird vorgeworfen, den Film “Luna: Sperma-Superstar” über seinen Internetanschluss in einem BitTorrent-Netzwerk heruntergeladen und anderen Usern der Tauschbörse zum Download bereitgestellt zu haben. Da der Film urheberrechtlich geschützt ist, darf er nicht ohne Erlaubnis verbreitet werden.

Bei “Luna: Sperma-Superstar” handelt es sich um einen Ende 2018 veröffentlichten Pornofilm, der im Berliner Pornofilmstudio John Thompsons Productions gedreht wurde. Der Film gehört zur GGG-Serie (German Goo Girls) der Produktionsfirma.

Forderungen aus der Sarwari-Abmahnung

Rechtsanwalt Yussof Sarwari fordert vom Anschlussinhaber, der die Urheberrechtsverletzung begangen haben soll, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Abmahnkosten sowie die Vernichtung des illegal heruntergeladenen Films und dessen Kopien.

Sarwari schlägt zur außergerichtlichen Beendigung des Rechtsstreits dem Abgemahnten schließlich die Zahlung eines Vergleichsbetrages von 650 Euro vor.

Wer haftet bei Filesharing-Abmahnungen?

Sollte die Urheberrechtsverletzung über Ihren Internetanschluss zwar stattgefunden haben, Sie persönlich als Anschlussinhaber jedoch nicht für die Tat verantwortlich sein, sind die Chancen sehr gut, die Filesharing-Abmahnung zurückzuweisen oder die Forderungen zu reduzieren. In diesen Fall sind Sie verpflichtet, der Kanzlei Sarwari Namen von Personen mitzuteilen, die Ihren Internetzugang genutzt haben und für die Tat, den Down- beziehungsweise Upload des Films “Luna: Sperma-Superstar”, infrage kommen.

Der Adressat kann die Filesharing-Abmahnung auch zurückweisen, wenn er nachweisen kann, dass sein WLAN-Netzwerk zum Zeitpunkt der Tat nicht gesichert war.

Tipps für Abgemahnte

  • Unterschreiben Sie die dem Abmahnschreiben beigefügte Muster-Unterlassungserklärung nicht, denn diese ist in der Regel zu weitgehend formuliert. Die Unterzeichnung der Erklärung bindet Sie ein Leben lang an einen Vertrag, der im Falle des Vertragsbruchs sehr hohe Vertragsstrafen vorsieht.
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zur Abmahnkanzlei auf, um Ihren Standpunkt darzustellen. Unbedachte Äußerungen Ihrerseits können später gegen Sie verwendet werden.
  • Ignorieren Sie die Filesharing-Abmahnung von Rechtsanwalt Yussof Sarwari nicht, da die Angelegenheit sonst vor Gericht landen könnte.
  • Zahlen Sie die Forderungssumme nicht voreilig. Mit anwaltlicher Hilfe lässt sich der Betrag meistens herunterverhandeln – selbst, wenn Sie für die Tat verantwortlich sind.
  • Lassen Sie sich juristisch beraten, denn auch wenn die Rechtsverletzung tatsächlich über Ihren Anschluss erfolgt ist, lassen sich die Forderungen häufig reduzieren oder die Abmahnung zurückweisen.

Die Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN bietet Adressaten einer Sarwari-Abmahnung wegen illegalem Filesharing eine kostenlose Ersteinschätzung an. Ein Anwalt kann Ihre Abmahnung und die darin enthaltenen Forderungen prüfen und Ihnen unverbindlich Wege aufzeigen, um die Forderungen ganz abzuwehren oder zumindest abzumildern. Rufen Sie uns gerne unter der 030 – 200 590 77 77 an oder schreiben Sie uns eine Nachricht über unser Kontaktformular.

 

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